Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 215 Views | 26.05.2023 | 12:24 Uhr
geschrieben von Wolfgang Rasp

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Innehalb gesetzlicher Frist keine Schlussrechnng erstellt

Bestell-/Kundennummer: 203882914

Der wohl größte Energieanbieter schafft es nicht, in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eine Schlussrechnung zu erstellen! Armutszeugnis!

Der Liefervertrag wurde mit Ablauf 31.03.23 beendet.

Der Zählerstand wurde pünktlich übermittelt. E.ON schafft es nicht, die Schlussrechnung, bei der eine relativ hohe Rückzahlung zu erwarten ist, zu erstellen. Ein Herr rief auf meine E-Mail-Beschwerde an und erklärte, die Schwierigkeiten lägen bei der IT.

Ich wollte mit einer kleinen Exceltabelle aushelfen, was aber abgelehnt wurde.

Also es ist nicht zu glauben, dass so ein Konzern bei einfachen Multiplikationen und ein paar Additionen scheitert!

Die weitere Begründung der Preisbremse zieht bei mir nicht, weil der Tarif unterhalb der Preisbremse lag.

Also E.ON auf gehts, bald sind zwei Monate vorbei, macht mal was!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Endabrechnung erstellen und Guthaben auszahlen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.05.2023 | 12:24
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie schon so lange auf Ihre Rechnung warten. Damit alle Rechnungen bei uns richtig erstellt werden, sind im Moment noch einige Verträge komplett zur Abrechnung gesperrt. Leider kann es passieren, dass dann auch eine Konstellation betroffen ist, bei der die Energiepreisbremse eigentlich nicht greifen würde.

Das können wir bei den so genannten Massensperren leider nicht ganz ausschließen. Es tut uns leid, dass Ihr Vertrag davon betroffen ist. Aber wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre Rechnung so schnell wie möglich bekommen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.05.2023 | 14:44
von Wolfgang Rasp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.06.2023 | 16:03
von Wolfgang Rasp gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


05.06.2023 | 16:26
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