Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 739 Views | 18.02.2011 | 13:26 Uhr
geschrieben von De Boer

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax erkennt Sonderkündigung nicht an

Bestell-/Kundennummer: 325873

Da TelDaFax mittlerweile weder per Telefon, per Fax, per Mail zu erreichen ist und Anschreiben nicht beantwortet werden, ich selbst über mein Kundenportal keine Anfragen/Mails schicken kann, gehe ich diesen Weg.

SCHLAGWORTE

Am 27.12.2010 erhielt ich ein Schreiben von TelDaFax über eine Preiserhöhung zum 01.03.2011. Bereits am 28.12.2010 schickte ich meine Sonderkündigung frist- und termingerecht per Einschreiben und per E-Mail ab.

Da ich von TelDaFax keine Rückmeldung erhielt, schickte ich ein weiteres Schreiben Ende Januar los, mit der nochmaligen Bitte mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Am 01.02.2011 erhielt ich zeitgleich zwei (Standard-) Briefe (mit gleichem Datum) von TelDaFax, zum Einen, dass mir bei Energie kein Sonderkündigungsrecht zustehe, und zum Anderen, dass ich nur einen Widerspruch einlegen könnte und dem entsprochen wird und mir mein alter Preis noch weitere sechs Monate garantiert wird.

Ich bin darauf hin zur Verbraucherzentrale und habe mich rechtlich beraten lassen. Ergebnis: das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und steht zudem in den AGB, die mir zum Vertragszeitpunkt von TelDaFax zugeschickt wurden (Punkt 7). Die von TelDaFax aufgeführten Gründe sind reine Hinhaltetaktik und gesetzlich nicht haltbar.

TelDaFax versucht, mit diesen Schreiben die Kunden zu täuschen, und hofft, dass sie auf die Verlängerung des alten Preises eingehen.

Ich habe am 07.02.2011 ein weiteres Schreiben per Einschreiben und per E-Mail an TelDaFax geschickt und weiterhin auf meine Kündigung bestanden. Zeitgleich habe ich meinen Grundversorger, meinen neuen Versorger, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur, Verivox informiert und eingeschaltet.

Doch TelDaFax schweigt beharrlich. Wenn ich bis nächster Woche keine Kündigungsbestätigung erhalte, werde ich meine Rechtsanwältin einschalten.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige schriftliche Kündigungsbestätigung und Abmeldung beim Grundversorger


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Kommentare und Trackbacks (7)


18.02.2011 | 17:30
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
 spider monkey von de Boer
Schau dir mal diesen Bericht an: www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Der müsste eigentlich auch bei Strom anwendbar sein. Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen, ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

21.02.2011 | 09:47
von De Boer | Regelverstoß melden
Danke für die Telefonnummern.

Lt. Frau F. würde sie sich "heute" noch meinem Problem annehmen. Mal schauen, ob das nicht nur so dahin gesagt wurde. Nichts desto trotz bin ich mehr als nur geladen.
Nach heutiger Rücksprache mit meinem neuen Energieversorger kam folgendes raus: Da TelDaFax sich bei meinem Grundversorger nicht gemeldet bzw. abgemeldet hat, ist der Vertrag zum 01.03.2011 mit meinem neuen Anbieter NICHT zustande gekommen. Das hat jetzt die Konsequenz, dass ich, nach Rücksprache mit meiner Anwältin, die Zahlungen nur nach Verbrauch pro Monat abrechnen werde, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Ich werde dieser Firma keinen Cent zu viel in den Rachen stecken. Zudem werde ich die Sonderzahlung, die ich vor zwei Jahren geleistet habe, sofort verrechnen, denn die Firma zahlt lt. Internetrecherche keine Guthaben mehr aus.

Ich bestehe weiterhin auf meiner Sonderkündigung, denn so lasse ich nicht mit mir umspringen.

28.02.2011 | 11:23
von De Boer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte mittlerweile einen regen E-Mail Kontakt mit Frau F. Hier nochmal vielen Dank für diesen guten Tipp.
Sie hat mir zugesichert, dass mir in Kürze meine Kündigung zum 31.03.2011 zugehen wird.
Auf dieses Schreiben warte ich noch bis Ende dieser Woche.


01.03.2011 | 11:41
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
 spider monkey De Boer,
bestehe auf eine postalische Mitteilung. Wer weiß, ob er derjenige berechtigt ist (I. V, I. A oder ppa).
Ansonsten immer höflich mit der älteren Dame umgehen, mit mir kommuniziert sie nicht mehr. Ansonsten mache ich es genauso, kein Geld, bis ein Richter entschieden hat, wer Recht hat.

16.03.2011 | 07:57
von De Boer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ENDLICH.
Ich habe gestern mit meinem Grundversorger telefoniert, da ich von TelDaFax nichts mehr hörte. Ich bin zum 31.03.2011 gekündigt.
Also hat der Anruf und meine E-Mail zur der Pressestelle Erfolg gehabt.
Hier nochmals vielen Dank für den Tipp!


30.03.2011 | 15:35
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

17.09.2011 | 11:18
von ReclaBoxler-3512128 | Regelverstoß melden
Artikel über Verivox:

www.derwesten.de/nachrichten/Verivox-soll-Teldafax-heimlich-informiert-haben-id5068401.html

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/verivox-kassierte-bei-teldafax-ab/4614042.html

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-verivox-verwickelt-in-teldafaxskandal-1201-page-1.html



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