Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 1153 Views | 20.02.2011 | 21:15 Uhr
geschrieben von Andreas Koch

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax akzeptiert Sonderkündigung nach eignen AGBs nicht

Bestell-/Kundennummer: l3284025

Am 12.02 habe ich sofort nach Erhalt einer Preiserhöhung von meinem vertraglichen Sonderkündigungsrecht gemäß Punkt 7 der AGB Gebrauch gemacht.

SCHLAGWORTE

"Aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01.04.2011 mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß Punkt 7 der mir vorliegenden AGB Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin."

Allerdings fühlt sich TelDaFax nicht an die eigenen AGB gebunden. Am 19.02.2011 bekam ich folgende Antwort:

"Sie haben sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen. Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht. Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden. Die Preisanpassung machen wir in Ihrem speziellen Fall wieder rückgängig. Ihren "alten Preis" sichern wir Ihnen für weitere sechs Monate mit einer kostenlosen Preisgarantie zu.

Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung. Eine fristgerechte Kündigung des Vertrages ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende der Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn."

Zum einen spricht TelDaFax davon, kundenfreundlicher zu werden um auch zukünftig Beschwerden und negative Presse zu vermeiden. Aber dann setzten sie sich über die eignen AGBs hinweg. Das ist völlig unakzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Koch

PS. Ich habe gehört, dass TelDaFax zwischenzeitlich die AGBs geändert hat, um Sonderkündigungen nicht mehr zu ermöglichen. Nur diese AGBs habe ich nie erhalten! Daher gilt weiterhin die mir vorliegende Version.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Akzeptanz des gemäß AGB eingeräumten Sonderkündigungsrechtes


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Kommentare und Trackbacks (4)


21.02.2011 | 02:28
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
 spider monkey Andreas Koch
Schau dir mal diesen Bericht an: www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Der müsste eigentlich auch bei Strom anwendbar sein. Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen, ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

24.02.2011 | 22:19
von Diana Dallmann | Regelverstoß melden
S. auch Beitrag: Teldafax erkennt Sonderkündigung nicht an (v.2.2.11). Uns half die Verbraucherzentrale.

03.03.2011 | 19:34
von Andreas Koch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung wurde "aus Kulanz" zum 31.03.2011 akzeptiert.


30.03.2011 | 15:31
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)



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