1158 Views | 06.01.2012 | 12:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7448869

Tele Columbus Kundenservice GmbH (Berlin)

Vertragskündigung

Bestell-/Kundennummer: 28-147317280

Unseren Kabel-TV Vertrag haben wir seinerzeit zum 01.07.1999 mit der Fa. BOSCH TELECOM GmbH geschlossen. Aufgrund diverse (Firmen) Übernahmen werden wir jetzt durch die Fa. Telecolumbus versorgt.

Am 27.12.2011 kündigten wir unseren Vertrag vertragsgemäß zum 30.06.2012, mit der Bitte, doch diesen Vertrag bereits zum 31.03.2012 zu kündigen. (Wir dachten, nach zwölf Jahren Vertrag mit Abbuchungsvereinbarung könnte eine gewisse Kulanz zu erwarten sein.) Allerdings bekamen wir eine Kündigungsbestätigung, angeblich vertragsgemäß, zum 14.10.2012.

Dem haben wir widersprochen und gebeten, uns das doch mal diese Frist zu erklären. Als Antwort haben wir - quasi eine Kopie der ersten Kündigungsbestätigung zum 14.10.2012 erhalten, wortgleich. Keine weitere Erklärung - nix!

Wir erwarten eine Kündigungsbestätigung zum 30.06.2012, kulanterweise zum 31.03.2012.

P. S. Wir verstehen nicht, wieso sich eine Firma so an Kunden klammert, die sie gar nicht mehr haben wollen.

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Meine Forderung an Tele Columbus Kundenservice GmbH: Kündigungsbestätigung zum 30.06.2012, kulanterweise zum 31.03.2012


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


06.01.2012 | 13:56
von ReclaBoxler-6117522 | Regelverstoß melden
Ich wollte bei denen auch meinen TV-Anschluss kündigen, wegen meinem Umzug (in ein nicht versorgtes Gebiet und anderes Bundesland-Sonderkündigungsrecht)
Jedoch wurde dies einfach mal nicht anerkannt und ich sollte drei Monate weiter zahlen, die ich nicht mehr dort gewohnt habe.
X-mal dort gewesen und gezetert. auf die EIGENEN AGB´s aufmerksam gemacht usw.
Ich bin weiblich 21 Jahre und warscheinlich dachten diese tollen Mitarbeiter, dass man es mit "einem kleinen Mädchen" ja machen kann weil die wohl eh keine Ahnung hat.
Ich musste erst meinen Vater schicken, der mit denen ein erstes Wort geredet hat und schwups ging es auf einmal mit Sonderkündigungsrecht.
Nie wieder diese Firma! Egal wie günstig!

06.01.2012 | 17:45
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Was steht in Ihren AGBs aus dem Vertragsschluß mit BOSCH?

Nur die zählen - es sei denn, Sie hätten zu einem späteren Zeitpunkt neue AGBs bekommen - und akzeptiert.

Alles andere ist doch einfach:
- Einzugsermächtigung zum 30.06.2012 entziehen
- jede weitere Lastschrift danach zurückbuchen lassen

Sollen die doch klagen - wen juckts?

P. S.:

KULANZ? Was ist das? Was haben die davon, wenn Sie vorzeitig aus einem Vertrag entlassen werden?
NICHTS!
Und für NICHTS macht ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen auch NICHTS. Auch keine Kulanz.

14.01.2012 | 17:09
von ReclaBoxler-7448869 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine Reaktion der Telecolumbus GmbH.


22.06.2012 | 19:24
von ReclaBoxler-7448869 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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