Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 827 Views | 29.03.2012 | 14:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7275771

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

EON schickt unberechtigte Mahnung und beantwortet keine Schreiben

Ich bin seit Januar 2012 bei der Eon Bayern angemeldet. Trotz vorhandener Einzugsermächtigung erhielt ich im Februar die erste Rechnung über 35,00 Euro mit der Bitte, ich solle den o. g. Betrag überweisen. Ich dachte mir dann, vll. will Eon die Einzugsermächtigung doch nicht nutzen und habe den Betrag natürlich überwiesen.

SCHLAGWORTE

Drei Wochen später erhielt ich dann eine Mahnung von Eon über einen Rechnungsbetrag von 40,00 Euro, da ich die Rechnung angeblich noch nicht überwiesen hätte. Darauf hin habe ich dann versucht, beim Eon anzurufen und nachzufragen, aber ich hing natürlich bei jedem Versuch in der Warteschleife. Also versuchte ich es schriftlich über ein Online Formular der Eon Bayern. in dem Ich Eon darum bat, den Zahlungseingang noch einmal zu überprüfen!

Heute bekam ich dann zwei Schreiben der Eon Bayern. In dem einen Schreiben wurde ich erneut als Kunde bei Eon Bayern begrüßt und in dem zweiten Schreiben hieß es, Eon würde künftig die Rechnungen von meinem Konto abbuchen. Was soll das? Warum tat Eon das nicht gleich bei der ersten Rechnung, wenn Eon schon eine Einzugermächtigung hat? Langsam komme ich mir ein wenig veräppelt vor!

Auf meine Nachricht über das Online Formular habe ich natürlich keine Antwort bekommen! Toller Kundenservice.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Bessere Prüfung der Zahlungseingänge bei EON und eine Antwort auf meine Nachricht!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.03.2012 | 14:32
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Lieber Kunde, liebe Kundin,

es tut uns leid, dass Sie über uns ärgern müssen. Selbstverständlich können Sie von uns erwarten, dass wir Ihre gewünschte Zahlungsweise respektieren. Denn wir freuen uns auch über Ihr Vertrauen, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Leider können wir ohne Ihre Daten keine genauere Aussage machen, was in Ihrem Fall genau passiert ist und weshalb Sie unterschiedliche Informationen von uns erhalten haben.

Wenn Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an beschwerde spider monkey eon.de mit Ihrem Namen und Ihrem Vertragskonto. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen, diese Daten nicht im Internet zu veröffentlichen.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.03.2012 | 18:42
von ReclaBoxler-3422111 | Regelverstoß melden
Jeder andere Gewerbetreibende mit einer derart dilettantischen Buchhaltung und solch einem schlechten Kundenservice wäre in kürzester Zeit pleite. Es sollte auf keinen Fall eine Einzugsermächtigung erteilt werden! Ich habe es bei einer anderen Eon-Tochter erlebt, dass Zahlungen spurlos verschwunden sind. Erst nach längerer Nachforschung kam heraus, dass Eon die Zahlungen widerrechtlich für andere Zwecke verwendet hat. Tun Sie sich einen Gefallen: Wechseln Sie den Versorger! Kein Mensch braucht Eon!

03.04.2012 | 09:58
von ReclaBoxler-4715931 | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler, ja ich bin jetzt wirklich am Ueberlegen ob ich den Stromanbieter nicht wechsle, denn zu meinen Entsetzen hat mir Eon letzte Woche, einen Tag nachdem ich die beiden Schreiben erhielt doch tatsaechlich nochmal die 35,00 euro + 5,00 euro Mahngebuehr von meinem Konto abgebucht! Das Geld hole ich mir selbstverstaendlich wieder zurueck! So geht es nicht.

24.04.2012 | 14:14
von P. Stahl | Regelverstoß melden
Hallo, das Geld werden sie evtl. wiederbekommen, aber die Mahngebühren wird EON hartnäckig bei Ihnen einfordern! Schließlich sind diese ja angefallen, auch wenn es ein Verschulden von EON ist -der Kunde soll doch gefälligst für deren Fehler zahlen.

21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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