LESA Maschinen GmbH (Berlin)
Veräppelung d. Anleger mit "Perpetuum mobile" Mischdampfkraftwerk
Bestell-/Kundennummer: SZE 1920
Diese Firma wird von vielen Kapitalanlegen getragen. Seit zwei Jahren sollte je eine Maschine an Anteileigner übergehen. Die Maschinen wurden nie gebaut. Daher möchte ich meinen Zeichnungsschein durch Inanspruchnahme des §14 b2 Sonderkündigungsrecht kündigen. Da bei der Lesa GmbH weder Ziele wie die technische Entwicklung, die Grundfunktion, die Finanzierung noch die garantierte Rendite von 5% bisher erreicht wurde.
Da die Firma nach derzeitigen eigenen Mitteilungen nun kurz vor der Firmeninsolvenz (seit 3 Jahren verschleppt) steht, sehe ich es als Strafbestand, mir das Sonderkündigungsrecht zu verweigern. Darum bitte ich um eine konkrete Lösung dieses Problems.
Orginalzeichnungsschein wird als Bestätigung in den nächsten Tagen noch angefügt.
30.05.2013 | 14:30
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
LESA Maschinen GmbH entwickelt kleine Kraftwerke mit einer Leistung von 30 kW. Diese Kraftwerke sollen mit Holz beheizt werden. Die Wärme des Holzes wird künftig mit hohem Wirkungsgrad in Strom umwandelt. Das besondere am LESA Kraftwerk ist ein Dampfgemisch, das als Arbeitsmittel in einer Dampfmaschine benutzt wird.
Die Entwicklungskosten werden durch stille Beteiligungen finanziert. Pro Anteil erhält jeder Beteiligte das Anrecht auf den Erwerb eines Kraftwerks. Die Auslieferung der Kraftwerke sollte vor zwei Jahren beginnen. Allerdings hat sich die Entwicklungszeit verlängert. Es gab mehr technische Probleme als am Anfang sichtbar waren, die es jetzt zu lösen gilt.
Auf dieses Risiko wird im Verkaufsprospekt hingewiesen. Auch alle übrigen mit der Geldanlage verbundene Risiken sind im Verkaufsprospekt aufgelistet.
Wir informieren die Beteiligten regelmäßig über den Stand der Entwicklung und führen regelmäßig Gesellschafterversammlungen durch, bei denen man sich über den Stand der Entwicklung persönlich informieren kann. Die Entwicklungsarbeiten dauern an.
Ein Sonderkündigungsrecht ist nur bei Änderung des Geschäftsbetriebes möglich. Dies liegt hier nicht vor. Aus der Tatsache, dass sich die Entwicklungszeit verlängert und dadurch finanzielle Engpässe auftreten, lässt sich keine Änderung des Geschäftsbetriebes ableiten.
Im Verkaufsprospekt wird auch darauf hingewiesen, das die Grundverzinsung in Jahren mit nicht ausreichender Liquidität auf dem Zinskonto gutgeschrieben wird und in späteren Jahren bei ausreichender Liquidität ausgezahlt wird.
Mehrfach haben wir Herrn Böhm schriftlich darüber informiert. Telefongespräche hat er stets seinerseits abgebrochen, nachdem er sein Anliegen vorgetragen hat, ohne unsere Antwort ab-zuwarten. Eine Kündigung seines Vertrages ist zum 23.04.2014 möglich. Dann erhält Herr Böhm den Nennbetrag seines Anteil abzüglich der zugewiesenen Verlustanteile, zuzüglich der Gewinn-anteile und der nicht ausgezahlten Zinsen. Eine Kündigung seines Anteils vor Eintritt der Gewinn-phase führt zum Verlust seines Beteiligungskapitals.
Mit freundlichen Grüßen
LESA Maschinen GmbH
Gelia Lerche
Geschäftsführerin
Und falls sie denken der Vorwurf meinerseits ist unberechtigt trage ich die Sache gerne auch mal zum Staatsanwalt.
Rechtzeitig hätte ich noch rechtliche Schritte einleiten können. Dies hat Lesa auch dazu geführt eine Anteile zu Liquidieren in dem entsprechene Verluste zugewiesen wurden bis Wertlos.
Laut Kontoauszug von Lesa.
Leider komme ich nicht so oft nach Berlin. Das Vermögen der Anleger wurde nicht verbrannt oder vergeutet. Es wird evtl. noch immer Verlebt. Ob diese Firma jemals Mitarbeiter hatte ist zu bezweifeln. Die an die Anteilseigner gesendeten Bilanzen die ich prüfte enthalten Hinweise die viel Raum für Phantasie lassen. Evtl. Sollten sich Anleger deren Anteile noch Lyquide vorhanden sind, Versuchen diese gesammelt in einer größeren Anleger Gruppe in Belin vor Ort bei Frau Lerche abzuholen falls dort noch Vermögengegenstände auffindbar sind, woran ich nicht glaube.