Durch LESA Maschinen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 5243 Views | 13.05.2013 | 19:03 Uhr
geschrieben von Markus Böhm

LESA Maschinen GmbH (Berlin)

Veräppelung d. Anleger mit "Perpetuum mobile" Mischdampfkraftwerk

Bestell-/Kundennummer: SZE 1920

www.lesa-maschinen.de/

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Diese Firma wird von vielen Kapitalanlegen getragen. Seit zwei Jahren sollte je eine Maschine an Anteileigner übergehen. Die Maschinen wurden nie gebaut. Daher möchte ich meinen Zeichnungsschein durch Inanspruchnahme des §14 b2 Sonderkündigungsrecht kündigen. Da bei der Lesa GmbH weder Ziele wie die technische Entwicklung, die Grundfunktion, die Finanzierung noch die garantierte Rendite von 5% bisher erreicht wurde.

Da die Firma nach derzeitigen eigenen Mitteilungen nun kurz vor der Firmeninsolvenz (seit 3 Jahren verschleppt) steht, sehe ich es als Strafbestand, mir das Sonderkündigungsrecht zu verweigern. Darum bitte ich um eine konkrete Lösung dieses Problems.

Orginalzeichnungsschein wird als Bestätigung in den nächsten Tagen noch angefügt.

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Meine Forderung an LESA Maschinen GmbH: Rückzahlung von 1000,- € Zeichnungswert


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
30.05.2013 | 14:30
Firmen-Antwort von: LESA Maschinen GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

LESA Maschinen GmbH entwickelt kleine Kraftwerke mit einer Leistung von 30 kW. Diese Kraftwerke sollen mit Holz beheizt werden. Die Wärme des Holzes wird künftig mit hohem Wirkungsgrad in Strom umwandelt. Das besondere am LESA Kraftwerk ist ein Dampfgemisch, das als Arbeitsmittel in einer Dampfmaschine benutzt wird.

Die Entwicklungskosten werden durch stille Beteiligungen finanziert. Pro Anteil erhält jeder Beteiligte das Anrecht auf den Erwerb eines Kraftwerks. Die Auslieferung der Kraftwerke sollte vor zwei Jahren beginnen. Allerdings hat sich die Entwicklungszeit verlängert. Es gab mehr technische Probleme als am Anfang sichtbar waren, die es jetzt zu lösen gilt.

Auf dieses Risiko wird im Verkaufsprospekt hingewiesen. Auch alle übrigen mit der Geldanlage verbundene Risiken sind im Verkaufsprospekt aufgelistet.

Wir informieren die Beteiligten regelmäßig über den Stand der Entwicklung und führen regelmäßig Gesellschafterversammlungen durch, bei denen man sich über den Stand der Entwicklung persönlich informieren kann. Die Entwicklungsarbeiten dauern an.

Ein Sonderkündigungsrecht ist nur bei Änderung des Geschäftsbetriebes möglich. Dies liegt hier nicht vor. Aus der Tatsache, dass sich die Entwicklungszeit verlängert und dadurch finanzielle Engpässe auftreten, lässt sich keine Änderung des Geschäftsbetriebes ableiten.

Im Verkaufsprospekt wird auch darauf hingewiesen, das die Grundverzinsung in Jahren mit nicht ausreichender Liquidität auf dem Zinskonto gutgeschrieben wird und in späteren Jahren bei ausreichender Liquidität ausgezahlt wird.

Mehrfach haben wir Herrn Böhm schriftlich darüber informiert. Telefongespräche hat er stets seinerseits abgebrochen, nachdem er sein Anliegen vorgetragen hat, ohne unsere Antwort ab-zuwarten. Eine Kündigung seines Vertrages ist zum 23.04.2014 möglich. Dann erhält Herr Böhm den Nennbetrag seines Anteil abzüglich der zugewiesenen Verlustanteile, zuzüglich der Gewinn-anteile und der nicht ausgezahlten Zinsen. Eine Kündigung seines Anteils vor Eintritt der Gewinn-phase führt zum Verlust seines Beteiligungskapitals.

Mit freundlichen Grüßen

LESA Maschinen GmbH

Gelia Lerche

Geschäftsführerin

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Kommentare und Trackbacks (8)


03.06.2013 | 08:11
von Markus Böhm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Kein Entgegenkommen oder Einsicht


03.06.2013 | 08:20
von Markus Böhm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Es wurden auch seit länger Zeit keine Zinsen mehr gezahlt. Daher ist auch ein Sonderkündigungsgrund gegeben. Ein Firmenkonkurs wird seit mehreren Jahren verschleppt. Frau Lerche könnte auch erklären wo all das Geld verbraten wurde. Mich würde auch interessieren wohin es geschleust wurde.


10.06.2013 | 08:50
von Markus Böhm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Wenn über längere Zeit keine Zinsen an mich bezahlt wurden habe ich eindeutig Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Woher ich Insiderwissen habe spielt dabei keine Rolle.

Und falls sie denken der Vorwurf meinerseits ist unberechtigt trage ich die Sache gerne auch mal zum Staatsanwalt.


24.06.2013 | 09:06
von Markus Böhm endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Da die AGB´s nicht eingehalten werden besitze ich nach wie Vor ein Sonderkündigungsrecht. Die "Lesa" Lösung meine Kündigen dazu einfach abzulehnen ist nicht korrekt.


12.05.2014 | 11:34
von Markus Böhm
Profile-Bild von Markus Böhm Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.


09.11.2015 | 13:38
von Markus Böhm | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Die Lesa Gmbh hat es verstanden Geld zu Vernichten oder in dunkle Kanäle umzuschichten. Es sind um 3000 Anleger betroffen. Viele sind noch in guten Glauben an dieses PETOmobile das es nie geben wird. Geld wird Frau Lerche weiterhin für ihren Lebensstiehl benötigen. Daher wird sich bald eine neue Quelle bieten müssen wenn die LESA nicht mehr mit frischen Ersparnissen Beteiligter gespeißt wird. Und davon ist auszugehen. Mal sehen wer diesmal dafür seinen Namen verbürgt. Ob es wieder Ein Hochschulproffessor sein muss?


08.09.2017 | 22:33
von Michael Abraham | Regelverstoß melden
Es ist schon unglaublich mit welcher Unverfrohrenheit hier verweigert wird das Scheitern zuzugeben. Wann ermittelt endlich mal jemand wo im Detail das Anleger-kapital geblieben ist? Wurden kompetenzfreie Verwandte und Freunde vielleicht mit gut bezahlten Stellen ausgestattet? Hat man vielleicht fahrlässig Anleger-Kapital verschwendet? Gibt es Arbeitsergebnisse, die in einem normalen Verhältnis zu verbrauchten Geld stehen? Wer verantwortungsvoll mit fremden Geld umgeht kann belegen wo das Geld geblieben ist. Unlautere Praktiken dagegen verschleiern in bewusst geschaffener Komplexität und wiegeln mit rhetorischer Arroganz inhaltliche Fragestellungen ab. Aber es könnte auch sein, dass man wieder einmal wie so oft kurz vorm Durchbruch steht. Und die gute Nachricht: Es darf wieder gezeichnet werden. Für lediglich € 1.000,--Eigentlich riecht das nach einer Aufgabe für die Ermittlungsbehörden.

16.09.2017 | 14:01
von Markus Böhm | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Markus Böhm Lesa.

Rechtzeitig hätte ich noch rechtliche Schritte einleiten können. Dies hat Lesa auch dazu geführt eine Anteile zu Liquidieren in dem entsprechene Verluste zugewiesen wurden bis Wertlos.
Laut Kontoauszug von Lesa.
Leider komme ich nicht so oft nach Berlin. Das Vermögen der Anleger wurde nicht verbrannt oder vergeutet. Es wird evtl. noch immer Verlebt. Ob diese Firma jemals Mitarbeiter hatte ist zu bezweifeln. Die an die Anteilseigner gesendeten Bilanzen die ich prüfte enthalten Hinweise die viel Raum für Phantasie lassen. Evtl. Sollten sich Anleger deren Anteile noch Lyquide vorhanden sind, Versuchen diese gesammelt in einer größeren Anleger Gruppe in Belin vor Ort bei Frau Lerche abzuholen falls dort noch Vermögengegenstände auffindbar sind, woran ich nicht glaube.




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