Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 862 Views | 02.01.2014 | 01:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7464763

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Unrechtmäßige Weitergabe der EEG-Umlageerhöhung 2014

Bestell-/Kundennummer: 000122362096

Ich habe Ihrer schriftlichen Lieferbestätigung vom 12.12.2013 widersprochen, weil Sie mir ab dem 01.01.2014 eine erhöhte EEG-Umlage in Rechnung stellen.

SCHLAGWORTE

Als ich den Vertrag mit Ihnen am Nachmittag des 15.10.2013 abschloß, hatten beide Vertragsparteien aufgrund öffentlicher Bekanntgabe bereits Kenntnis davon, welche EEG-Umlage-Erhöhungen für 2014 festgelegt worden war.

Gemäß der meinem Vertrag zugrundeliegenden AGB bestimmt § 7 Abs. 3 letzter Satz: "Ferner ist der Lieferant nicht zur Weiterbelastung der Mehrkosten berechtigt, wenn bereits bei Abschluß des Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bekannt war, in welcher Höhe derartige Mehrkosten nach Vertragsschluß anfallen werden."

Sie sind demnach nicht berechtigt, die EEG-Umlage jetzt noch nachträglich in Rechnung zu stellen.

Bitte bestätigen Sie mir nach Ihrer bisherigen Weigerung nunmehr umgehend, dass Sie auf die Weitergabe der o. g. EEG-Mehrkosten verzichten. Andernfalls werde ich die gerichtliche Auseinandersetzung suchen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Verzicht auf die Weitergabe der EEG-Umlageerhöhung 2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.01.2014 | 14:37
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (10)


03.01.2014 | 10:44
von ReclaBoxler-5362632 | Regelverstoß melden
Ja, mein Vertragsangebot (nicht über ein Vergleichsportal, sondern direkt an Stromio) wurde mit Schreiben vom gleichen Tage (15.10.2013) mit den Worten "Vertragsbestätigung" und "Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit das Zustandekommen Ihres Stromliefervertrages. " angenommen. Damit ist der Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, die beide am Nachmittag des 15.10.2013 erfolgten, eindeutig NACH Bekanntgabe der EEG-Umlageerhöhung zustande gekommen. Eine Weitergabe der EEG-Umlagerhöhung ist insofern zweifelsfrei unrechtmäßig.

03.01.2014 | 14:59
von ReclaBoxler-5362632 | Regelverstoß melden
Hinsichtlich der Nichtweitergabe gesunkener Gesamtkosten stellt sich nur die Frage, wie sich eine solche gegenüber einem bestimmten Anbieter nachweisen lässt. Klagen ins Blaue hinein sind sicher nicht anzuraten.

04.01.2014 | 14:19
von ReclaBoxler-5362632 | Regelverstoß melden
Sie sind offenbar tiefer in der Materie drin als ich. Würde Sie gern außerhalb dieser Website kurz kontakten. Falls machbar, schicken Sie mir Ihre Mailadresse oder Telefonnummer doch bitte über den u. a. Menüpunkt "dem Autor eine Nachricht schreiben".

04.01.2014 | 22:54
von ReclaBoxler-7464763 | Regelverstoß melden
Es mag sein, dass die Preiswerbung von Stromio irreführend war und mir Rücktritts- oder Widerrufrechte zustehen. Darum geht es mir aber nicht.

Ich bestehe simpel und einfach auf Erfüllung des Vertrages, so wie er abgeschlossen worden ist, nämlich ohne Berechtigung Stromios, die bei Vertragsschluss bereits bekannte EEG-Umlageerhöhung an mich weiterzugeben. Aus diesem Grunde habe ich auch ein "Angebot" Stromios, mich als unbequemen Kunden "kulanzhalber" aus dem Vertrag zu entlassen, abgelehnt.

Nach dem Hinweis von ReclaBoxler-7492981 bzgl. eventuell nicht weitergegebener Kostensenkungen könnte sich ggf. auch noch eine Weiterung ergeben. Wenn Stromio Streit haben will, werden sie ihn bekommen.

06.01.2014 | 19:58
von ReclaBoxler-8585863 | Regelverstoß melden
Nach vergeblicher Aufforderung im Klagefall hilfsweiser Antrag auf Feststellung, dass die EEG-Umlageerhöhung nicht zu zahlen ist, weil der Versorger den Nachweis der Billigkeit nicht erbracht hat.

08.01.2014 | 15:30
von ReclaBoxler-7464763 | Regelverstoß melden
Die übliche Hinhalteantwort von Stromio. Soll einen guten Eindruck machen, ist aber völlig ohne Wert.

Antwort an Stromio: Ich habe inzwischen eine auf Energierecht spezialisierte Kanzlei mit der Klageerhebung beauftragt. Selbst wenn Sie jetzt noch einen Verzicht auf die Weitergabe der EEG-Umlageerhöhung erklären sollte, werden Sie nun auch mindestens meine Anwaltskosten zu tragen haben.

10.01.2014 | 23:48
von W. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey stromio: www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_67356422/prozessbeginn-mitte-februar-ex-teldafax-chefs-kommen-vor-gericht.html

11.01.2014 | 15:54
von ReclaBoxler-7464763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hält die unrechtmäßige Forderung weiter aufrecht. Die negative Feststellungsklage dürfte für Stromio teuer werden. Denn dann werden sicher noch viele weitere Kunden, die ähnlich betroffen sind, ihre Rechte geltend machen.


19.01.2014 | 12:47
von ReclaBoxler-7464763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird Klage gegen Stromio eingereicht. Über das Ergebnis werde ich hier informieren.


08.02.2014 | 11:32
von ReclaBoxler-7464763 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gutschrift angeboten und inzwischen auch meinem Account gutgeschrieben.

Ich kann allen Betroffenen nur raten, sich mit aller Kraft und ggf. einem Prozess gegen die unrechtmäßige Weitergabe von EEG-Umlageerhöhungen zur Wehr zu setzen!




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