Durch KIA MOTORS Deutschland gelöste Beschwerde. | 955 Views | 02.02.2014 | 19:44 Uhr
geschrieben von Peter Schönfeld

KIA MOTORS Deutschland GmbH (Frankfurt)

KIA - Schlechte Kommunikation und Hilfe im Garantiefall

Bestell-/Kundennummer: KIA KTI - 102/2011

An unserem PKW KIA Venga EZ 2011 ist ein Problem mit der Kupplung aufgetreten. Kilometerstand zum Zeitraum der Fehleraufnahme 38.000 Km. Durch die den Fehler aufnehmenden KIA-Vertragswerkstatt in Bochum, wurden am 14.11.2013 Resonanzgeräusche (wie auch in der KIA - KTI-102/2011 beschrieben) als Ursache festgestellt. Diese äußern sich beim Rückwärtsfahren in einem deutlich hörbaren Geräusch (knarren, hupen) und auch beim Vorwärtsfahren in einem in bestimmten Bereichen auftretenden tieffrequenten Geräusch.

SCHLAGWORTE

Von unserer Seite aus wurden alle Inspektionen eingehalten. Bedingt durch terminliche Abstimmungsprobleme gab es jedoch zeitliche, nicht kilometerbedingte, Überschreitungen bei der Jahresinspektion. Die bewegen sich jedoch deutlich unterhalb der von KIA in den Medien propagierten zeitlichen Werten von gesamt max. 2 Monaten.

Nun kommt unser Problem: Von Seiten der den Fehler aufnehmenden Werkstatt gab es außer einem Werkstattauftrag, trotz ausdrücklicher Nachfrage, keine schriftliche Bestätigung, dass wir einen Garantieschaden anmelden mussten.

Erst auf telefonischer Nachfrage von uns Anfang Januar 2014 wurde erst mal von dem zuständigen Sachbearbeiter in Bochum erklärt, dass von seiten KIA folgende Aussage vorliegt: Wir müssten die Demontage des Getriebes auf eigene Kosten beauftragen. Die Vertragswerkstatt soll dann an Hand aussagekräftiger Fotos den ersichtlichen Verschleiß/Schaden an den in Frage kommenden Teilen dokumentieren. Nur dann würde KIA den Schaden auch umgehend regulieren. Unsere Nachfrage, ob wir dies schriftlich bestätigt bekämen, wurde ebenfalls verneint. Diese Regelung haben wir abgelehnt, da das Kostenrisiko bei Nichtfeststellung eines Fehlers, für uns immens hoch ist.

Daraufhin haben wir am 05.01.2014 KIA-Deutschland schriftlich kontaktiert und haben den gesamtem Fall beschrieben in der Hoffnung schnelle Hilfe zu erhalten. Auch hier erfolgte keine schriftliche Bestätigung des vorliegenden Garantiefalls, sondern nur der Anruf eines Mitarbeiters von KIA-Frankfurt auf unserem Anrufbeantworter. Er bestätigte die von unserer Vertragswerkstatt geforderten Vorgehensweise und forderte uns auf, uns an diese zu wenden und die Demontage des Getriebes selbst zu beauftragen.

Daraufhin habe wir KIA-Deutschland am 15.01.2014 nochmals angeschrieben und um eine schriftliche Antwort gebeten. Diese ist bis heute nicht erfolgt.

Hier haben wir ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass unserer Meinung nach KIA-Deutschland in unserem Fall intransparent und kundenunfreundlich verfährt. Alle von uns gestellten Fragen wurden in keiner Form beantwortet und wir werden nunmehr über einen Zeitraum von fast drei Monaten im Unklaren gelassen, wie es weitergeht.

Ein Garantieversprechen von sieben Jahren zu geben und dann so mit dem Kunden zu verfahren, ist im höchsten Maß verwerflich. Unser Vertrauen in KIA ist gänzlich erschüttert, da wir als Familie mit drei Kindern auf einen funktionstüchtigen PKW mit kalkulierbarem Kostenrisiko angewiesen sind. Wir hoffen, in diesem Forum Hilfe für unser Problem zu finden.

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Meine Forderung an KIA MOTORS Deutschland GmbH: Reparatur unseres PKW und schriftliche Antwort von KIA auf alle unsere schriftlich gestellten Fragen


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


04.02.2014 | 18:56
von Peter Schönfeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2014 | 21:03
von Peter Schönfeld | Regelverstoß melden
Hier ist noch mal eine Ergänzung bezüglich der Schwierigkeiten mit KIA-Deutschland zu kommunizieren. Das Unternehmen wünscht nicht durch Reclabox über Beschwerden seiner Kunden informiert zu werden:

siehe Anhang:

Lieber ReclaBoxler,

nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-xxxxx) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.

Hilfreich ist aber, wenn Sie selbst die Firma/Instituion darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht haben.

Wir werden Sie regelmäßig nach dem Status Ihrer Beschwerde befragen.

Für Fragen stehen wir gerne unter support spider monkey reclabox.com zur Verfügung.

Ihr ReclaBox Support-Team

11.02.2014 | 22:03
von Peter Schönfeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KIA Motors Deutschland hat sich bisher weder schriftlich noch telefonisch zu dieser Beschwerde bei ReclaBox bzw. zu den schon seit dem 05.01.2014 und 15.01.2014 vorliegenden Anschreiben, außer der Ansage auf unserem Anrufbeantworter, gemeldet.


26.02.2014 | 21:43
von Peter Schönfeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.03.2014 | 23:01
von Peter Schönfeld gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KIA Motors Deutschland hat sich bei uns mit Schreiben vom 06.03.2014 schriftlich gemeldet und umfassend Stellung zu unserem Anliegen bezogen. Zur weiteren Kontaktaufnahme wurden wir erneut an die KIA-Vertretung in Bochum verwiesen. Es bleibt bei der Notwendigkeit in unserem Auftrag das Getriebe zu demontieren um einen ggf. vorliegenden "abnormalen Verschleiss " festzustellen und ggf. dokumentieren zu können. Nur dann wäre es ein Garantiefall. Da keinerlei Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und die Kupplung einwandfrei trennt, sind wir mit der KIA-Vertretung folgendermaßen verblieben. "Ein Überprüfungsauftrag wird erst beim Vorliegen eines konkreten Schadensfall von uns erteilt". Bezüglich der Fahrzeuggarantie wurde uns bestätigt, das diese weiterhin für alle damit abgedeckten möglichen Schäden, außer bei Abnutzung von gängigen Verschleissteilen, weiterhin Bestand hat. Damit ist dieser Fall für uns erledigt.




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