Von UC Express beantwortete Beschwerde. | 1798 Views | 29.10.2014 | 15:58 Uhr
geschrieben von Rudolf Lohaus

UC Express (Velbert)

"Premium"-Qualität versprochen, minderwertigen Schrott geliefert

Bestell-/Kundennummer: eBay 121218401972

Im Dezember 2013 habe ich mich durch ein vollmundiges Angebot dazu verleiten lassen, bei eBay eine "Kunstleder Tasche für Samsung Galaxy Note 10.1 2014 Edition 360° Cover Schwarz" von dem Händler UC EXpress Inh. Nicole Uebig (s. a. "Der Pfoten SalonNicole Uebing)in 42553 Velbert, Bogenstraße 34 zu kaufen. Das Produkt meiner Wahl wurde u. a. wie folgt beschrieben:

BILDER
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4 Bilder

"-Case aus hochwertig verarbeitetem Kunstleder"
"- Tasche mit extra Kantenverstärkung zu einem perfektem Schutz"
"- Premium Cover mit eleganter Konstruktion und aufwendig verarbeiteten Nähten"
"- Schutztasche aus hochwertig verarbeitetem und geprägtem Kunstleder",usw.

Diese mit vielen Superlativen gespickten Merkmale (siehe auch beigefügten Screenshot) versprachen ein qualitativ hochwertiges Produkt mit einer langen Lebensdauer für den privaten Gebrauch.

Aber weit gefehlt! Nach nur 10 Monaten "bestimmungsgemäßem" Gebrauch ist die Tasche in einem absolut erbarmungswürdigen Zustand und völlig unbrauchbar: Das "hochwertig verarbeitete Kunstleder" ist ebenso in Auflösung begriffen, wie das "Premium Cover mit. und aufwendig verarbeiteten Nähten" und die ". extra Kantenverstärkung zu einem perfekten Schutz" ist schon lange nicht mehr als solche zu erkennen.

SCHLAGWORTE

Also entschloss ich mich zu einer Reklamation, zumal Frau U. ihre eBay-Seite mit wiederum vollmundigen Aussagen schmückte wie "bei uns ist der Kunde noch König" und "WIR SIND FÜR SIE DA! AUCH NACH DEM KAUF!" und untermauerte die Gründe für meine Reklamation mit hochwertigen Fotos (siehe Anlage).

Die Antwort ließ nicht lange aus sich warten und lautete: ". wir bieten 4 Wochen Gewährleistung auf unsere Artikel, nach 10 Monaten können wir leider keine Reklamationen entgegen nehmen. Da es auf Tablethüllen keine Garantie gibt." Nur 4 Wochen Gewährleistung für einen Artikel in "PREMIUM-Qualität und keine Garantie? Mir schwante, dass das mit dem "König Kunde" wohl doch nicht so ernst gemeint war: Muss man auch tun, was man behauptet?

Da mir ein derartig unpressionelles Verhalten schon bei einigen 'Wohnzimmer-Händlern' sauer aufgestoßen war, kündigte ich an, meine Erkenntnisse hier bei reclabox mit anderen potenziellen Kunden zu teilen. Daraufhin zeigte die gute Frau U. ihr wahres Gesicht und drohte mir direkt mit ihrer "Rechtsabteilung(!)": ".. ich leite diese Email an den eBay Verkäufer Service weiter. Jegliche unwahren Behauotungen auf fremden Plattformen werden von unserer rechtsabteilung verfolgt. mfg U.".

Zur Erinnerung: Wer hatte hier Unwahrheiten behauptet? Kurz darauf dann die Ergänzung: "kennen Sie das Wort "Urheberrecht? Keine Fotos von uns sonst wird es unangenehm". Das hat mich richtig eingeschüchtert!

Wohl gemerkt: Zu den Gründen meiner Reklamation der - im Vergleich zu ihrer Behauptung - mangelhaften Produktqualität hat sich die Dame mit keinem einzigen Wort geäußert, obwohl ich sie aufgefordert hatte, meine Behauptung zu widerlegen.

Ich verlange nicht mehr, als dass sie mir das mit so vielen Superlativen angebotene Produkt auch liefert - oder ist das vermessen? Wenn das gelieferte Produkt nicht die behaupteten Eigenschaften hat, nennen die Juristen das ja wohl "Verbraucher-Täuschung"!

Merke: Traue nie einem freundlichen Gesicht, es könnte eine Maske sein!

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Meine Forderung an UC Express: Einfach nur die behauptete "Premium"-Qualtität liefern!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2014 | 10:23
Firmen-Antwort von: UC Express
Abteilung: Geschäftsleitung

Der Käufer stellt daten ins Internet die nicht stimmen, die Beweispflicht für die Gewährleistung geht nach 6 Monaten auf den Käufer über. gerne kann er einen Sachverständigen mit seinem Problem beauftragen. Ich bitte daher um unverzügliche Löschung dieser unwahren behauptung. Vielleicht wurde der Artikel auch einfachnicht sachgemäß behandelt? Leider kann ich nach 10 Monaten nicht nachvollziehen, wie ein Mensch auf solche Forderungen kann.

Diese Anzeige ist geschäftsschädigend, und ich bin bereit, die Sache an unseren rechtsanwalt weiter zu geben, wenn diese "Stellungsnahme" nicht umgehend verschwindet.

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Kommentare und Trackbacks (6)


30.10.2014 | 11:37
von Rudolf Lohaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie sollten doch inzwischen gelernt haben, sehr geehrte Frau Uebing, dass Sie mich mit Ihren unqualifierten Drohungen, ob nun mit "Ihrer Rechtsabteilung" oder Ihrem "Rechtsanwalt" nicht beeindrucken können. Konkretisieren Sie doch stattdessen einfach, welche "falsche Daten" ich ins Netz gestellt haben soll!
Ist es etwa falsch, dass Sie meinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten auf sage und schreibe 4 Wochen verkürzen wollten? Wr gibt Ihnen das Recht dazu?
Ist es falsch, dass Sie mir mit Ihrer "Rechtsabteilung" gedroht haben, ohne überhaupt auf mein Reklamationsanliegen einzugehen?
Wollen Sie etwa bestreiten, mir ein "Premium-Cover' mit hochtrabenden Eigenschaften angeboten zu haben, das nun so aussieht, wie auf meinen Fotos dokumentiert?
Ich kann alles belegen, was ich geschrieben habe. Können Sie das auch?
Beweisen Sie mir und anderen Besuchern Ihrer PLattform doch einfach, dass Ihr Spruch "Bei uns ist der Kunde noch König! " nicht genau so eine Täuschung ist, wie die Behauptung mit dem "Premium-Cover"! Alles nur heiße Luft?
Also: Wer stellt falsche Daten ins Netz?


04.11.2014 | 10:34
von Rudolf Lohaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerdegegenerin uneinsichtig.
Warte auf Freigabe meiner Entgegnung.


06.11.2014 | 10:36
von Rudolf Lohaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.12.2014 | 11:55
von Rudolf Lohaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von den vollmundigen Behauptungen ("Kunde ist König", "Wir sind auch nach dem Kauf für Sie da. ") ist nichts übrig geblieben als heiße Luft! Auf solche unaufrichtigen Internet-Händler kann die Welt verzichten!


02.02.2015 | 16:01
von Oliver Breuner | Regelverstoß melden
Hallo Herr Lohaus, auch wir hatten mit Frau Uebing schon unsere gerichtlichen Auseinandersetzungen. U.a. hatte sie mich auf die Unterlassung verklagt öffentlich ihren Namen zu nennen. Darf ich aber ;-). Googeln sie mal ein wenig zu dieser Dame.

23.10.2019 | 20:17
von ReclaBoxler-3476099 | Regelverstoß melden
AUch ich habe so meine Probleme mit der Dame und Ihrem eBay Shop "Cing cover". Tabeltt Hülkle nach 2 Moanten kaputt.
Die Dame behauptet, ich wäre für den MAngel verantwortlich. on beweistlastumkehr hat SIe offenbar nichts gehört, der Beweiß hierzu blieb bis heute aus, auch der Hinweiß das ich vor Gericht ziehe blieb ohne Reaktion.
Von Kunde ist König kann keine Rede sein



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