435 Views | 23.06.2015 | 10:40 Uhr
geschrieben von Jens Lysiak

Sparda-Bank Nürnberg eG (Nürnberg)

Gebühr für Kontolöchung

Bestell-/Kundennummer: 2449919

Ich habe im April 2012 meine Eigentumswohnung neu Finanziert, im Zuge mit der neuen Finanzierung wurden die Darlehenskonten bei der Sparda nicht mehr benötigt.

Eine Löschung der Konten wurde von der Sparda eigenmächtig durchgeführt und mir wurde eine Gebühr von insgesamt 164,94 € dafür berechnet.

Diese Konten wurden ausschließlich für die Interne Abwicklung der Sparda benötigt und ich habe deshalb am 15.04.2015 eine Rückerstattung der Gebühren zzgl. Zinsen verlangt.

Die Antwort lautet: "Die von Ihnen angemahnten Kosten sind verjährt. Eine Erstattung werden wir aus diesen Grund nicht vornehmen"

Erstmal finde ich diese Antwort frech und unangebracht, es sollte wenigstens eine Entschuldigung dabei sein das diese Gebühren ungerechtfertigt berechnet wurden.

Zweitens ist meines Wissens der Anspruch noch nicht verjährt, außerdem habe ich den Anspruch auch per Fax und Email am 15.04.15 versendet.

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Meine Forderung an Sparda-Bank Nürnberg eG: Erstattung der Gebühren zzgl. Zinsen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


15.07.2015 | 08:30
von Jens Lysiak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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