Von Wemax beantwortete Beschwerde. | 1465 Views | 08.07.2015 | 12:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1458585

Wemax GmbH (Halle)

Abzocke am Krankenhaus

Ich finde es ist eine absolute Frechheit einen PKW sofort abzuschleppen nur weil man ausversehen unberechtigt auf einer ihrer Parkflächen steht!

SCHLAGWORTE

Ich mußte ins Krankenhaus in Halle/Saale da meine Schwester am Montag eingeliefert wurde und ca. 30 h bewußtlos im Krankenhaus lag! Am Montag und Dienstag stand ich ca. 15 m weiter wo das Parken anscheinend erlaubt ist. Heute bin ich wieder zu ihr um zu gucken wie es ihr geht, habe geparkt und als ich zurück kam war mein Auto weg. Dann erst habe ich leider das Schild gesehen das man einen Stellplatz mieten kann.

Als ich mein Auto dann wieder abgeholt habe vielen mir sofort die Einsatzkosten des Abschleppunternehmens auf die von 9:21 Uhr anfingen. Ich bin ca 9:20 Uhr da angekommen. Ich denke das Sie auf Leute wie mich warten die um Menschen bangen und somit ihr Geld erwirtschaften!

Außerdem war ihr Platz fast lehr so das ich keinem den Parkplatz geklaut habe und somit hätte ein Strafzettel volkommen gereicht!

Ich finde es ist eine absolute Frechheit von ihrem Unternehmen so zu handeln und die Hilflosigkeit anderer Menschen auszunutzen eine Vertragsstrafe von 30 Euro oder ähnlichem wäre wesentlich angemessener!

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Meine Forderung an Wemax GmbH: Erstattung der Abschleppkosten von 196 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.07.2015 | 11:22
Firmen-Antwort von: Wemax GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

Sie können sicher sein, dass wir weder auf Menschen wie Sie warten noch irgendeine Hilflosigkeit ausnutzen. Wir erwirtschaften unser Geld mit der Vermietung von PKW-Stellplätzen, und Menschen wie Sie sind es, die uns dabei ständig Probleme bereiten und Geld kosten.

Vor allem dann, wenn sie ihr Fehlverhalten nicht einsehen und durch falsche Angaben versuchen, sich als Opfer einer "Abzocke" darzustellen.

Sie haben nach ihren Angaben bereits zweimal auf einem Stellplatz des Krankenhauses geparkt und konnten angeblich nicht erkennen, das "15 m weiter" das Parken nun nicht erlaubt sein soll.

Dabei vergessen Sie aber zu erwähnen, dass die beiden Parkplätze zwar aneiander angrenzen, aber erstens durch einen Zaun getrennt sind und zweitens vor allem weit auseinanderliegende Zufahrten haben.

Die Zufahrt zum Parkplatz des Krankenhauses und zu dem kostenpflichtigen Parkhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses. Die Zufahrt zu unserem Grundstück befindet sich weit über 100 m entfernt in einer ganz anderen Straße. Wenn Sie die ersten Male direkt am Krankenhaus geparkt haben, haben Sie auch das Parkhaus sehen müssen. Warum fahren Sie dann beim dritten Mal in eine abseits liegende Straße, um weit entfernt vom Krankenhaus auf unser Grundstück zu fahren? Wollten Sie die Kosten fürs Parkhaus sparen?

Unser Grundstück hat nur diese eine Zufahrt, und an dieser steht ein großes Schild (120cmx80 cm), auf dem mit großer Schrift auf ein Privatgrundstück und die Folgen widerrechtlichen Parkens hingewiesen wird. Weiterhin haben wir an dem schmalen Fußgänger-Durchgang zum Krankenhaus nochmals darauf hingewiesen, dass eine Parkkarte ausgelegt werden muss und ansonsten abgeschleppt wird.

Mal abgesehen davon, dass man einem Auto nicht ansieht, in welcher persönlichen Notsituation der Halter gerade ist, rechtfertigt eine solche ja nicht jedes Verhalten. Der kritische Zustand Ihrer Schwester berechtigt Sie ja auch nicht, bei rot über die Ampel zu fahren.

Desweiteren können Sie kaum einschätzen, ob auf unserem Grundstück Stellplätze frei sind. Nur weil ein Stellplatz momentan nicht belegt ist, heißt das ja nicht, dass der Mieter nicht jederzeit kommen kann. Wir haben auf diesem Grundstück ALLE Stellplätze vermietet, insbesondere an Ärzte und Schwestern des Krankenhauses. Diese benötigen ihren angemieteten Stellplatz dringend, wenn sie zum Dienst müssen. Wir werden daher auch weiterhin jedes unberechtigt parkende Fahrzeug abschleppen lassen. Für die daraus entstehenden Kosten hat natürlich der Verursacher aufzukommen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.02.2017 | 00:59
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Für diese durchaus vernünftige und kluge Wemax GmbH Firmenantwort hätte ich glatt 10 volle Sternen-Punkte vergeben.
So bleibt es meinerseits zumindest bei den 6 möglichen, vollen 'Sternchen'!



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