Von HMV Haus- u. Mietverwaltungen beantwortete Beschwerde. | 490 Views | 14.07.2015 | 11:47 Uhr
geschrieben von Igor Fritz

HMV Haus- u. Mietverwaltungen KG (Monreposstr. 55 71634 Ludwigsburg)

Wasserschaden

Bestell-/Kundennummer: Wohnung 24, Im Sämann 61, 71334 Waiblingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

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4 Bilder

ich wende mich heute an Sie in der Hoffung, dass die Geschichte mit dem Wasserschaden in meiner Eigentumswohnung, die seit 3 Jahren besteht, endlich behoben wird und die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden. Ich wohne in einem sechsstöckigen Hochhaus im 5. Stock. Im Sommer 2012 haben zwei Wohnungen nach einem starken Regen einen Wasserschaden erlitten. Meine Wohnung im 5. Stock und eine weitere im 4. Stock. Die Räume Kinderzimmer, Flur und Badewanne waren von dem Wasserschaden betroffen. Natürlich habe ich den Schaden telefonisch und per E-Mail mit Bilder an meine Hausverwaltung gemeldet.

Bis jetzt kamen die Antworten nur zörgerlich und jedesmal hat es sich immer wieder weiter hinaus verschoben. Natürlich will ich nicht andeuten, dass nichts unternommen wurde. Die Hausverwaltung hat die Sanitärfirma beantragt, um den Fehler zu finden. Es dauerte 2 Jahre bis der Wasserschaden angeblich behoben wurde. Nachdem wurde im Oktobor 2014 im Kinderzimmer neu tapeziert und die Decke im Kinderzimmer und Badezimmer getrichen. Das ging auf die Kosten der Versicherung. Nach der Sanierung wurde nach 3 Wochen meine Wände und Decken wieder nass. Dann wurde mir klar, dass das ganze leider umsonst und der Wasserschaden immer noch vorhanden war. Per E-Mail habe ich Bilder von der Nässe und dem Schimmel von den betroffenen Stellen im Kinderzimmer und Badezimmer an die Hausverwaltung geschickt und gebeten erneut etwas zu unternehmen. Am 26. Januar 2015 wurde die Tapeten von Kinderzimmer und Flur entfernt, den Schimmel bearbeitet und zwei Trocknergeräte bekommen. Und seitdem ist die Suche nach der Ursache vom Wasserschaden immer noch nicht zu Ende. Auf meine Fragen habe ich ständig Antworten bekommen mit dem Inhalt, dass innerhalb von paar Wochen alles beseitigt wird aber bis heute wurde nichts gemacht. Der letzte Zitat von der Hausverwaltung von 4 Wochen:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Herr Fritz, der von uns beauftragte Fachingenieur wird das Dach nun beidseitig entlang der Rohre aufstemmen lassen, um den Verlauf der Entwässerung direkt in Augenschein nehmen zu können. Nach unserem Kenntnisstand wird die Aktion in dieser Woche stattfinden. Der Fehler wird dann gefunden sein. "

Ich habe nicht vor bis zum nächsten Winter die Nässe, den Schimmel und die Trocknergeräte in meiner Wohnung zu haben.

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Meine Forderung an HMV Haus- u. Mietverwaltungen KG: Nach 3 Jahren langer Wartezeit fordere ich endlich von der Hausverwaltung eine professionelle Sanitärfirma zu beantragen um den Fehler zu finden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.07.2015 | 14:43
Firmen-Antwort von: HMV Haus- u. Mietverwaltungen KG
Abteilung: WEG-Verwaltung

Guten Tag,

drei Jahre lang haben diverse Leckortungsunternehmen, Kamerabefahrer, Installationsunternehmen und Rohrabdichter z. B. durch Inliner versucht, die Undichtigkeit des Dachablaufs bzw. des Fallrohres zu suchen und zu finden. Keiner der Spezialisten konnte die Ursache festgestellen und beseitigen. Es hieß immer, dass es jetzt dicht ist und dann gab es wieder Wasserschäden. Aktueller Stand ist, dass ein beauftragter Ingenieur eine Endoskop - Untersuchung durchgeführt hat, die die Existenz einer Rohrabzweigung festgestellt hat, die lediglich mit einen Styropor Stopfen verschlossen war. Dieser Abzweig wurde jetzt dauerhaft verschlossen. Auch der Ingenieur kann - Stand heute - nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass dies die einzige Ursache war. Laut seiner Aussage muss man den nächsten Starkregen abwarten.

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.07.2015 | 22:03
von Igor Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,
die Information über die geschlossene Rohrabzweigung ist nicht neu. Dies habe ich schon längst gehört. In 3 Jahren wurde schon alles mögliche gemacht aber nichts gelungen. Was bringt es mir auf den nächsten starken Regen zu warten, wenn nach unzähligen starken Regen meine Wände oft genug nass geworden sind und so gut wie nie etwas unternommen wurde. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Wände manchmal auch ohne Regen nass geworden sind, zwar nicht so stark wie bei einem Regen aber sichtbar.


31.07.2015 | 19:00
von Igor Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.08.2015 | 16:30
von Igor Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.08.2015 | 00:13
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Wasserschaden in meiner Eigentumswohnung, "

Das heißt für mich, das Sie wohl keine Mieterin ist, sondern Eigentümerin. Somit ist Sie, mit Ihren Miteigentümern, gemeinschaftlich für die Beseitigung des Mangels verantwortlich.

Und damit dieser Mangel dauerhaft beseitigt wird, müssen Sie eine Außerordentliche Hauseigentümer Versammlung einberufen. In dieser müssen Sie dann die Hausverwaltung dazu ausdrücklich Beauftragen und festlegen, was diese für das Finden und der Beseitigung des Fehlers ausgeben darf, bzw. dazu Beauftragen, das Regenrohrnetz komplett zu erneuern. Berücksichtigen Sie bitte dabei, das Sie, als Wohnungseigentümergemeinschaft, dafür anteilig alle Kosten tragen.

Und solange dieser Auftrag der Hausverwaltung nicht vorliegt, kann die Hausverwaltung leider nur das tun, was Sie Ihnen Gegenüber Kostenmäßig als Zwingend Notwendig vertreten kann. Ansonsten könnte man Sie für unnötige Mehrkosten in Regress nehmen, was die Hausverwaltung natürlich vermeiden will.

16.08.2015 | 11:23
von Igor Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langer Zeit haben wir den starken, dauerhaften Regen abgewartet. Heute am 16.08.2015 habe ich im Badezimmer an der Wand wieder Nässe festgestellt.


07.09.2015 | 15:50
von Igor Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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