PEUGEOT Deutschland GmbH (Saarbrücken)
Kein Leihwagen trotz Mobilitätswartungsgarantie
Sehr geehrte Damen und Herren von Peugeot.
Am 23.10.2014 wurde bei meinen Fahrzeug (307 cc) einige Reparaturen durchgeführt.
Unteranderen wurde auch die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt mit Wartung gem. Peugeot. Nun habe ich mein Auto in Düsseldorf wegen defekten Kupplung stehen und wollte ein kostenlosen Leihwagen für 3-4 Tage haben die auch laut Mobilitätsgarantie gewährleistet wird.
Auf Anfragen wegen ein Leihwagen bei Peugeot Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass mein Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer nicht bekannt ist und daher auch noch nie eine Wartung oder Inspektion durchgeführt wurde.
Ich rufe in der Peugeot Werkstatt an und sagten, das Peugeot Köln keine Einträge vorliegen haben. Die sagten wider rum, das ich eine solche Garantie nicht habe. Ich klärte den guten Herrn dann auf, das Laut Beschreibung der Garantieerfüllung eine Wartung gem. Peugeot automatisch ausreicht um ein kostenloser Leihwagen zu erhalten.
Der Mitarbeiter in Gera sagte kurz und knapp stimmt nicht.
Meiner Meinung nach wurde entweder nie eine Wartung gemacht aber berechnet, oder die Mitarbeiter sollten sich vielleicht besser informieren.
Ich hoffe, das sich der Hauptsitz in Köln nun der Sache endlich mal einschaltet.
Rechnungen kann ich bei Bedarf zukommen lassen.
Des Weiteren, überlege ich mir, den Auftrag für die Reparatur zurück zu nehmen. Wer weiß, was die mir alles auf die Rechnung veranschlagen.
Ferner halte ich mir das Recht vor auch Anwaltlichen Rat hinzu zufügen.
Mfg.
Josef Graw
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, weil nicht nur der Leihwagen, sondern auch diverse Reperaturen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Mal schauen was jetzt dabei heraus kommtt.