Durch babymarkt.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 239 Views | 30.07.2015 | 16:19 Uhr
geschrieben von Zitrone

babymarkt.de (44149)

Gutschein nicht eingelöst

Ich habe bei babymarkt.de mit für den VIP Service angemeldet, da man einen 10 € Gutschein erhalten sollte. Dieser Gutscheincode kam per Email. Als ich meine Bestellung aufgab, funktionierte der Gutscheincode nicht.

SCHLAGWORTE

Ich habe bei babymarkt angerufen und die Dame sagte mir eindeutig, ich soll die Bestellung so aufgeben und die Bestellbestätigung abwarten und dann den Gutscheincode, den ich ihr auch genannt habe, per Email senden, der würde dann verrechnet werden.

Dann plötzlich hies es, der Gutschein wäre nur in einem anderen online-Shop gültig, obwohl der Absender des Gutscheines im Impressum babymarkt.de ist und die gleiche Geschäftsführung genannt ist, zudem kann man sich beim VIP Service mit den gleichen Daten einloggen als bei babymarkt.de

Für mich als Kunde wirkt das wie Bauernfängerei und ist für mich persönlich irreführend. Ich konnte nicht erkennen, dass es sich hier um zwei verschiedene Online-Shops usw. handelt.

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Meine Forderung an babymarkt.de: Verrechnung des Gutscheines wie versprochen mit der Rechnung meiner Bestellung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


24.08.2015 | 06:49
von Zitrone noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.08.2015 | 07:33
von Zitrone endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen hat auf die Beschwerde nicht reagiert.
Daher hat Baby-Markt.de nun mindestens einen Kunden weniger.




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