391 Views | 11.08.2015 | 11:59 Uhr
geschrieben von Heidrun Schott

Schhuhaus Walter (Laichingen)

Nicht zu glauben: Kundenkulanz klein geschrieben

Nicht zu glauben: Kundenkulanz klein geschrieben

SCHLAGWORTE

Da ich den Service von Geschäften vor Ort normalerweise sehr schätze, bin ich kein Internetkäufer und ziehe den persönlichen Service und die Beratung vor. Leider erfuhr ich in ihrer Filiale in Erbach des Schuhaus Walter diesen geschätzten Service in keiner Weise. Die Angestellten in der Filiale in Erbach fertigten mich bei einer Reklamation derart ab, dass man hier von Kundenservice nicht sprechen kann. Ich habe mit meinem Lebenspartner 5 Paar Schuhe im Wert über 500. -€ bei besagtem Schuhhaus gekauft, darunter ein Paar im Wert von 160. -€. Dieses eine Paar, dass ich mir nach reiflicher Überlegung geleistet habe, kann ich nun in die Mülltonne werfen, da das Schuhhaus Walter sich weigert dieses umzutauschen, bzw. zu ersetzen. Es landen jetzt also 160. -€ in der Mülltonne, weil es ein 'Schuhhaus Walter' nicht nötig hat, zufriedene Kunden zu haben. Jedes kleine Schuhgeschäft in unserer Umgebung hätte mehr Kundenkulanz walten lassen, um seine Kunden zufrieden zu stellen und sie zu behalten. Eigentlich sollte Herr W. als Geschäftsmann wissen, dass Kulanz in einem Einzelfall mehr Erfolg bringt, als schlechte Mundpropaganda.

Hintergrund: Der Schuh hatte bei Kauf am 25.04.2015 einen kleinen Längsknick im Untermaterial der Vorderkappe der bei der Anprobe nicht sichtbar bzw. bemerkbar war. Erst nach einmaligem Tragen zu hause sah ich die Delle und ertastete den knick mit den Fingern im Inneren des Schuhs. Im Büro wurde nach einem Tragen von ca. sechs Stunden aus dem Knick eine Kerbe. Diese verursacht einen erheblichen Druck auf meinen Zeh, der so schmerzhaft ist, dass an ein Tragen der Schuhe nicht zu denken ist. Dies veranlasste mich zur Reklamation der Schuhe beim Schuhaus Walter. In der Filiale wurde ich von den Mitarbeitern regelrecht abgefertigt. Da dies durch äussere Einwirkung geschehen sein muss, ist das kein Reklamationsgrund. Es könnte durch einen Anprobefehler passiert sein. Damit liess ich mich nicht abspeisen und ich insistierte darauf dies nochmals mit Herrn W. bzw. dem Hersteller zu klären. Erst nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits, bereits waren mindestens 3 Wochen vergangen, kam die Rückmeldung, dass es kein Materialfehler wäre und auch kein Reklamationsgrund. Und ich könnte die Schuhe wieder abholen. Daraufhin drängte ich darauf den Geschäftsführer zu sprechen. Ich wurde an das Büro verwiesen. Die Büromitarbeiterin war entgegenkommend, jedoch wurde nach einer weiteren Woche mein Reklamation von Herrn W. mit der Begründung abgelehnt, dass dies äussere Einwirkung sei und kein Reklamationsgrund. Ich weiss aber hingegen wie pfleglich ich den Schuh bei dem einmaligen Tragen von 6 h behandelt habe und ich diese Kerbe nicht verursacht habe. Ich ging sogar mit dem defekten Schuh zu drei verschiedenen ortsansässige Schuhmachern in Biberach an der Riss (darunter 2 orthopädische Schuhmacher). Alle bestätigten mir, dass es sich um einen Materialfehler handelt. Einer war darüber hinaus über die dünne Verstärkung der Vorderkappe äußerst verwundert. Der ursächliche Defekt bestand also bereits beim Kauf des Schuhs. Meines Erachtens ist dies sogar ein Fall von Gewährleistung.

Nun schrieb ich nochmals einen Brief an Herrn W. persönlich und wies nochmals eindeutig daraufhin, dass ich die Kerbe im Schuh nicht verursacht habe. Doch auch dies wurde mit Aussagen wie 'Es ist sicherlich ärgerlich wenn nach kurzer Zeit eine Delle im Schuh ist. Ebenso ärgerlich, wenn an einem neuen Auto eine Delle verursacht wird. Dies ist jedoch in beiden Fällen kein Produktionsfehler.

Diese Delle bestand nicht bei Kauf wie Sie anführen. Sonst hätten Sie den Schuh nicht kaufen dürfen' (Zitat aus e-mail von Herrn W. vom 20.07.2015)

Dies hätte ich eben nicht vor Kauf bemerken können, da man bei der Anprobe im Schuhhaus die Schuhe nicht 2 Stunden probeträgt und sich die Kerbe erst beim tragen sichtbar und vor allem spürbar entwickelte. Die Ursache liegt folglich in der Verarbeitung bzw. wenn man (Herr W.) auf äussere Einwirkung bestehen will, bei ihm in Erbach in der Filiale. Wer weiss wie oft dort der Schuh von anderen Leuten anprobiert wurde! .

Ich kann den Schuh nicht mehr verwenden, da an ein Tragen aufgrund der Druckstelle auf den grossen Zeh nicht zu denken ist. Um so ärgerlicher, da es wirklich ein toller Schuh ist.

Das Schuhhaus Walter werde ich nicht mehr betreten und ich kann allen nur davon abraten.

Gezeichnet Heidrun Schott

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Meine Forderung an Schhuhaus Walter: Rückerstattung des Kaufpreises, bzw. Umtausch der Schuhe


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Kommentare und Trackbacks (2)


18.08.2015 | 21:39
von Heidrun Schott noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.09.2015 | 19:01
von Heidrun Schott noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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