1693 Views | 27.08.2015 | 00:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7302606

Robben & Wientjes OHG (Berlin)

Abzocke hoch 10! Unseriös!

So, auch ich habe vor 5 Monaten! einen kleinen Unfall verursacht beim rückwärts fahren da ich keinen Einweiser hatte, aber ich habe eine Vollkosko abgeschlossen, die ja anscheinend ja mal gar nicht greift! Robben und wintjes haben sich sage und schreibe 5 Monate Zeit gelassen um mir einen unseriösen Brief zukommen zu lassen, wo drauf steht das ich INNERHALB von 5 Tagen 750,00€ entrichten soll! (Sogenannte Vertragsstrafe) weil ich erst 2 Stunden nachdem der Unfall passiert war bei Robben und wintjes angerufen habe. War völlig aufgelöst und mir ist es nicht nach dem Unfall direkt in den Sinn gekommen sie zu verständigen! Nachdem ich dann diesen mehr als unfreundlichen unfallzuständigen am Telefon hatte, wurde ich behandelt wie das letzte! Wurde sogar ausgelacht da ich zu spät anerufen hätte! So eine bodenlose Frechheit habe ich noch nie erlebt und dagegen werde ich 100%ig Vorgehen darauf können sie sich verlassen!

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Meine Forderung an Robben & Wientjes OHG: 750,00


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Kommentare und Trackbacks (1)


19.06.2017 | 10:35
von Mark Hudson | Regelverstoß melden
Ich hatte eine ähnliche Auseinandersetzung mit Robben und Wientjes bezüglich eines Auffahrunfalls im Stau mit nicht erkennbaren Bagatellschäden. Auch ich sollte die pauschale Summe von 850 Euro bezahlen. Mein Tipp: Die Höhe des Schadens bestreiten bzw. dessen schriftlichen Nachweis (Rechnung der Reparaturwerkstatt) fordern. Robben und Wientjes verhängt auch bei kleinen Bagatellschäden die für das Unternehmen lukrative pauschale Vertragsstrafe von 850 Euro und arbeitet mit massivem Druck bei Nichtzahlung (Mahnungen, enge Zahlungsfristen, Briefe vom Anwalt, Drohung mit Klage). Sobald man sich nicht vertragskonform verhalten hat (Hotline bei Unfall nicht angerufen, Zurücksetzen ohne Einweisung) ist man zwar tatsächlich in der Pflicht, wenn man den Standard-R&W-Vertrag unterschrieben hat. Allerdings hat man auch das Recht auf eine von R&W sachgemäß ausgestellte Rechnung über den Schaden inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer – R&W verschickt jedoch zuerst einmal nur formlose drohende Forderungsschreiben. Zudem sollte man die Vorlage der Rechnung der Werkstatt in Kopie verlangen, welche den Schaden am Auto angeblich repariert hat – denn hier ist es bei Bagatellschäden durchaus möglich, dass R&W unseriöserweise die Höchstsumme von 850 Euro einfordert, auch wenn der Schaden weitaus geringer war. Also kühlen Kopf bewahren und sich nicht von den Drohungen dieser Firma einschüchtern lassen. Diese gehören zur Strategie und bringen viele Leute dazu, zu viel zu bezahlen.
Bitte zusätzlich die Verbraucherzentrale über solche Fälle informieren, damit dort das unseriöse Vorgehen dieser Firma weiterhin verfolgt werden kann.

Viel Erfolg!



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