Durch TSS Reisen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 614 Views | 31.08.2015 | 13:10 Uhr
geschrieben von H. Mü.

TSS Reisen GmbH (Neuss)

Wenn einer keine Reise macht.

Bestell-/Kundennummer: 3028103

Wir (eine Familie) versuchten Anfang Dezember 2014 eine Reise auf die Kanaren für Oktober 2015 zu buchen. TSS Reisen GmbH (Further Strasse 88, 41462 Neuss) hieß der Anbieter.

SCHLAGWORTE

Mit der Auftragsbestätigung erhielten wir eine Anzahlungsforderung von über 50%. Wir akzeptierten das nicht. Die TSS Reisen GmbH meinte, dass der Vertrag dann nicht zustande käme. Wir überwiesen aber lediglich die vom Gesetzgeber geforderten 20%.

Immerhin lag fast ein Jahr dazwischen und warum soll man 50% für eine Reise bezahlen, die man ohnehin mind. 30 Tage vollständig begleichen muss, bevor man die Unterlagen bekommt.

Eine Reisebestätigung erhielten wir nicht. Wir verlangten nunmehr unsere Anzahlung zurück.

Zwei Faxe und Einschreiben übersandten wir an die TSS Reisen GmbH. Weder eine Rückmeldung, noch eine Zahlung auf das bekannte Konto erhielten wir. Erst recht keine Reisebestätigung.

Wir erklärten nunmehr hilfsweise den Rücktritt und forderten den Betrag erneut ein. Auch diesmal OHNE JEGLICHE REAKTION.

Für uns sieht es sehr nach einem dubiosen Geschäftsgebaren aus.

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Kommentare und Trackbacks (6)


31.08.2015 | 14:05
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
Hallo H. Mü, Sie müssen entschuldigen wenn ich beim Lesen lächeln musste. Wollten Sie durch die Zahlung der 20% Vorkasse den Vertragsabschluss erzwingen? Der Anbieter verlangt 50% Vorauszahlung, Sie sind damit nicht einverstanden, weisen den Anbieter darauf hin und er antwortet Ihnen, dass dann eben kein Vertrag zustande kommt. Dann ist das eben so. Sie hätten natürlich jetzt über eine Verbrauchschutzagentur eine Abmahnung einleiten können, oder aber einen anderen Reiseveranstalter suchen, der sich an die Vorgaben hält. Aber unaufgefordet mal eben so 20% des Reisepreises überweisen, in der Hoffnung der Anbieter verkauft Ihnen trotzdem die gewünschte Reise, halte ich für mehr als blauäugig. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie trotzdem Ihr Geld zurückerhalten.

PS: Sie haben die TS-Audio.de als Firma eingestellt und nicht die TSS Reisen GmbH

07.09.2015 | 13:34
von H. Mü. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
 spider monkey Hermann Schultz - sind Sie nicht der Meinung, dass derartige Kommentare unproduktiv sind? Die TSS Reisen GmbH (die fehlerhafe Zuordnung erfolgte durch Reclabox) hat scheinbar OHNE BESTÄTIGUNG den Vertrag angenommen: "wir bedauern sehr, dass Sie Ihre verbindlich gebuchte Reise stornieren möchten.

Stornogebühren

Pauschalreisen inklusive Linienflug oder mit Bestandteil Low Cost Carrier

In Ihrem Falle belaufen sich die Stornierungskosten auf 609€".

Der Gesamtreisepreis belief sich im Übrigen auf 990 Euro.
Da die Staatsanwaltschaft bereits in den Aken alle erforderlichen Unterlagen hat (aber eben keine Buchungsbestätigung nach veränderten Konditionen) dürfte es ein Leichtes sein, den Betrug nachzuweisen. Ich habe entsprechend Anzeige erstattet.


15.09.2015 | 07:06
von H. Mü. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 07.09.15 erhielt ich folgende Email:
-----------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit teile ich mit, dass ich die rechtlichen Interessen der Firma TSS Reisen GmbH

vertrete. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Ich habe Sie aufzufordern jedweden Schriftverkehr nur über die Kanzlei des Unterzeichners zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

ULRICH WOLF

Rechtsanwalt und Mediator
-------------------------------------
Die Vollmacht und Auskehrung forderte ich gegenüber dem "Rechtsanwalt" ein. Bis heute jedoch ohne Reaktion.


29.09.2015 | 06:50
von H. Mü. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TSS Reisen GmbH hat nunmehr Insolvenz angemeldet. Der beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Wolf meinte hierzu: "Wie Sie sicherlich richtig ausführen musste meine Mandantschaft Insolvenz anmelden. Gerne können Sie sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft ist meinerseits bereits erfolgt. Die Angelegenheit ist hier abgeschlossen. "
Bei dem einen ist das Geld weg, der andere hat kassiert!


13.10.2015 | 07:09
von H. Mü. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir bei Ihrer Buchung eine der gebuchten Reiseleistungen (Hotel und/oder Flug) nicht bestätigen können.
"Aus diesem Grund mussten wir Ihre Buchung stornieren. Wir möchten Sie bitten die Reise NICHT anzutreten, da die Reiseleistungen storniert sind! "
Die Versicherung, die auf dem Sicherungsschein angegeben wurde ist angschrieben.


03.11.2015 | 08:00
von H. Mü. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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