Durch Condor Flugdienst endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2007 Views | 15.09.2015 | 12:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1283116

Condor Flugdienst GmbH (Frankfurt am Main)

CONDOR Verzögerungstaktik bei Flugentschädigung

Auch ich habe schlechte Erfahrungen mit der Beschwerdebearbeitung bei CONDOR gemacht. Hier mein Schreiben an CONDOR:

SCHLAGWORTE

Condor Kundenbetreuung
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel

Betr.:
Ausgleichsanspruch gemäß Verordnung (EU) Nr. 261/2004

Flug: DE6327 am 05.04.2015 Male-Frankfurt (11:35 Uhr, Buchungsbestätigung: 10:45 Uhr)
verschoben auf
Flug: DE6327 am 06.04.2015 Male-Frankfurt (11:45 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich waren auf o. g. Flug gebucht. Die geplante Abflugzeit in Male war für den 05.04.2015 um 11:35 Uhr (Buchungsbestätigung: 10:45 Uhr) vorgesehen. Aufgrund eines technischen Defekts wurde der Flug auf den 06.04.2015 um 11:45 Uhr verlegt.
Somit erreichten wir unseren Zielflughafen Frankfurt 26 Std. später.

Entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 machen wir hiermit unseren Anspruch auf Ausgleichzahlung in Höhe von 600 EUR pro Person geltend.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir uns darüber im Klaren sind, dass es sich bei o. g. Fall nicht um eine außergewöhnliche Störung handelt (eine techn. Störung ist nicht außergewöhnlich) und daher muss die Fluggesellschaft ihre Passagiere entschädigen (EuGH: C-549/07).

Ich mache den Ausgleichsanspruch ausdrücklich für mich und meiner Frau geltend:

für mich: 600 EUR
für meine Frau: 600 EUR
Summe: 1200 EUR

Desweitern möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir mit der Organisation von Condor sehr, sehr unzufrieden waren.
Der ursprünglich geplante Abflugtermin 10:45 Uhr wurde auf 11:35 Uhr verschoben. Nachdem wir im Flugzeug saßen und schon auf dem Weg zur Startbahn waren, wurde ein Defekt am Flugzeug festgestellt. Da die Reparaturzeit nicht feststand, wurde uns um ca 12:00 Uhr ein Becher Wasser ausgeschenkt.
Um ca 12:30 Uhr mussten wir das Flugzeug verlassen und in der Abflughalle warten.
Um ca 14:30 Uhr wurde der Flug gestrichen und auf den nächsten Tag verschoben. Wir mussten den klimatisierten Warteraum verlassen, in Male wieder einreisen und unser Gepäck entgegennehmen.
Ab ca 15:15 Uhr standen wir mit ca 210 Passagieren außerhalb des Flughafengebäudes bei ca 32 Grad im Schatten und warteten auf unseren Transver in unser Übernachtungshotel. Mit PKW/Minibussen wurden wir schleppend in Gruppen zu 4-8 Personen in umliegende Hotels verteilt. Um ca 17:00 Uhr waren auch wir dran. Hinter uns warteten noch ca 90 Personen.

Wärend der gesamten Zeit wurden wir nicht mit Getränken noch mit Verpflegung versorgt, obwohl es entsprechend der EU-Verordnung 26/2004 die Pflicht der Fluggesellschaft gewesen wäre.
Wir hatten seit unserem Frühstück um 6:00 Uhr in unserem Urlaubshotel nichts mehr gegessen und nur einen Becher Wasser um 12:00 Uhr im Flugzeug erhalten.
Sie können sich sicher vorstellen, wie wir uns gefühlt haben.
Das ist eine grobe Pflichtverletzung der EU-Verordnung 26/2004 durch Condor, wofür wir eine Entschädigung in Höhe von 30 EUR/Person von Condor verlangen.

für mich: 30 EUR
für meine Frau: 30 EUR
Summe: 60 EUR

Deweiteren sind wir mit der Unterbringung in unserem Übernachtungshotel auf der Flughafeninsel sehr unzufrieden. Das Hotel lag inmitten einer riesigen Baustelle. Wir wurden im 3. Stock (unter dem Flachdach) untergebracht. Die Klimaanlage wurde erst kurz vor unserem Eintreffen eingeschaltet. Es herschten Temperaturen von 33 Grad im Zimmer und Bad, da das Gebäude durch die pralle Sonne den ganzen Tag aufgeheizt wurde. Obwohl die Klimaanlage die ganze Nacht lief, hatten wir am nächsten Morgen immer noch 29 Grad im Zimmer und 32 Grad im Bad (da offene Lüftung). An eine geruhsame Nacht war da nicht zu denken.

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Unser Abendessen haben wir nach mehrmaligen Nachfragen um ca 19:00 Uhr in einer Gastwirtschaft bekommen. Das war das Einzige, was bis dahin einigermaßen geklappt hat.
Nach so viel Stress an nur 1 Tag war die Erholung von 3 Wochen dahin.
Für die Unannehmlichkeiten im Hotel verlangen wir eine Entschädigung von 20 EUR/Person.

für mich: 20 EUR
für meine Frau: 20 EUR
Summe: 40 EUR

Zusammenfassung unserer Forderungen:
Flugverspätung: 1200 EUR
fehlende Verpflegung: 60 EUR
mangelhafte Unterbringung: 40 EUR
Sume: 1300 EUR

Ich bitte Sie hiermit den Betrag in Höhe 1.300,00 EUR auf mein Konto zu überweisen:

Einen Reisegutschein akzeptieren wir ausdrücklich nicht.

Sollten wir bis zum 18.05.2015 kein Geldeingang verzeichnen können, werden wir ohne weitere Aufforderung zur fristgerechten Bearbeitung einen Anwalt zur Durchsetzung unserer berechtigten Forderungen einschalten.

Bitte bestätigen sie mir den Eingang des Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Im Hotel haben wir mit 18 Personen die E-Mail-Adressen ausgetauscht, um unsere Erfahrungen bei der Beschwerdebearbeitung mit CONDOR untereinander zu berichten.

Bei der Beschwerdeführung gab es 3 verschiedene Vorgehensweisen:

1. Selber beschweren (habe ich anfänglich gewählt)

2. Beschwerdeabgabe an ein Onlineportal

3. Beschwerdeabgabe an einen Anwalt

Am schnellsten kam es zu einer Bargelderstattung mit dem Onlineportal. Allerdings musste eine Provision an das Onlineportal in Höhe von 25 % +MWSt gezahlt werden, so dass von den 600 EUR pro Person nur noch 421,50 EUR übrig bleiben. Dafür hat man aber nur wenig Arbeit und kein Risiko.

Am zweitschnellsten ging es mit einem Anwalt. Doch auch dort (wie auch bei der persönlichen Beschwerdeführung) wendet CONDOR eine Verzögerungs- und Zermürbungstaktik an:

1. Entschädigungsanspruch mit Musterschreiben ablehnen

2. Angebot von 600 EUR Fluggutschein pro Person, auch wenn auf eine Barauszahlung bestanden wird. Man hat ein Recht auf Barauszahlung. Ein Fluggutschein ist nur dann zulässig, bei gegenseitiger Anerkenntnis.

3. Angebot von 300 EUR Barauszahlung pro Person.

4. 600 EUR pro Person Barauszahlung

Ich persönlich bin nach 3 Beschwerdeschreiben nur bis zum Angebot von 600 EUR Fluggutschein pro Person gekommen. Danach habe ich aufgegeben und habe die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben. Erst dann wird man ernst genommen. Nach 3 Wochen hatte ich 600 EUR pro Person auf meinem Konto. Die Rechtsanwaltskosten hat meine Rechtschutzversicherung übernommen. Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, muss CONDOR auch diese Kosten übernehmen.

Dieses Verhalten ist für CONDOR sehr beschämend und würdelos. Hier werden Entschädigungsrechte mit Füssen getreten und mit allen Tricks gearbeitet.

Nach meiner Kenntnis hat es nur 1 Person ohne Anwalt geschafft 600 EUR Barauszahlung pro Person zu erstreiten.

Fazit: Es lohnt sich standhaft und ausdauernd zu sein, bis man sein Recht erstritten hat.

Eine Entschädigung für die fehlende Bewirtung und der schlechten Unterbringung verweigert sich CONDOR bis heute.

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.09.2015 | 13:34
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Ich selbst betreibe einen Fluggastrechte-Blog und habe dort auch einen Artikel über Condor hinsichtlich der Fluggastrechte geschrieben: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/09/fluggastrechte-mussen-eingeklagt-werden.html

Eine kostengünstige Art, prozeßkosten-risikolos gegen eine Airline vorzugehen, besteht darin, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. zu wenden. Die Vorteile sind hier aufgeführt: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

Zum Sachverhalt: Um auch eine Entschädigung für die dem Passagier zustehende nicht gewährten Mahlzeiten zu erhalen, muß der Passagier dies in geeigneter Form beweisen. Eine pauschale Forderung wird meist nicht anerkannt. Hier sollte man schon konkret dies mit Quittungen belegen können.

06.10.2015 | 13:30
von ReclaBoxler-1283116 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde konnte nur teilweise gelöst werden. Die Entschädigung für die 25-stündige Flugverspätung wurde nach Einschaltung eines Anwalts bezahlt. Eine Entschädigung für die fehlende Beköstigung trotz 5-stündiger Wartezeit wird bis heute verweigert.


27.10.2015 | 14:22
von ReclaBoxler-1283116 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird wohl keine einvernehmliche Lösung mit CONDOR geben, da CONDOR sich weiterhin weigert meine berechtigten Forderungen hinsichtlich fehlender Bewirtungskosten nachzukommen. Da dieser Kontakt nicht unendlich offen sein soll, schließe ich ihn hiermit.




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