Jochen Schweizer GmbH (München)
Wertgutschein wird nicht verlängert
Bestell-/Kundennummer: Gutschein Code (156AT2CJS9C6MXNE) und (XBXMYTPUQQ0KZHM3)
Sehr geehrtes Jochen-Schweizer Team!
Beide Wertgutscheine sind am 31.12.2012 abgelaufen. Aufgrund von 2 Umzügen (1x privat und 1x beruflich) die in den letzten 3 Jahren stattfanden, sind diese Gutscheine abhanden gekommen. Durch eine Zimmerrenovierung tauchten beide letzte Woche wieder auf. Ich weiß, dass die ges. Frist 3 Jahre beinhaltet. Aufgrund der Größe sowie des guten Rufes ihres Unternehmens Jochen-Schweizer bitte ich um eine Verlängerung der bereits bezahlten Gutscheine bis Ende des Jahres. Natürlich auch gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Es wäre ein feiner Zug vom Unternehmen, wenn in diesem Fall etwas möglich wäre.
Auf eine positive Antwort freue ich mich sehr und wünsche ein schönes Wochenende.
MfG
Rudroff
22.09.2015 | 13:58
Abteilung: Customer Relationship Management
Guten Tag Herr Rudroff,
ich verstehe Ihren Unmut und es tut mir sehr leid, dass Ihre Wertgutscheine schon seit drei Jahren abgelaufen sind. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins leider nicht mehr möglich. Es tut mir leid, dass ich keine positive Antwort für Sie habe.
liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team