Durch kleinerRacker.de gelöste Beschwerde. | 368 Views | 27.09.2015 | 13:36 Uhr
geschrieben von Horst Dr. Weyand

kleinerRacker.de (Kamen)

Kein schriftlicher Kontakt und keine Reaktion auf Nachrichten

Bestell-/Kundennummer: 20015745

Das Ganze begann Anfang Juli. Die Ableseaufforderung vom 3.7. wurde nicht an meine Mail-Adresse geschickt. Das gleiche gilt für die Ableseerinnerung am 7.7. Da ich keinen Zählerstand mitgeteilte wurde eine Rechnung mit geschätzem Stand erstellt. Davon habe ich auch wieder nichts erfahren. Nur auf meinem Konto wurde ein mir nicht bekannter Betrag abgebucht.

SCHLAGWORTE

Da es ja ein online-Produkt ist, habe ich sofort (Ende Juli) über das Portal eine Nachricht versendet - mit Zählerstand - und um eine Korrekturrechnung gebeten. Wieder keine Reaktion.

Daraufhin habe ich erneut über das Portal eine Nachricht mit meiner außerordentlichen Kündigung verschickt. Wieder keine Antwort.

Inzwischen habe ich meine beiden Stromlieferverträge über die Kündigungsoption im Portal gekündigt und meinen aktuellen Zählerstand (auch über die offizielle Zählerstandserfassung) mitgeteilt. Da gab es zumindest eine automatische Eingangsbestätigung.

Gleichzeitig habe ich auch noch mein SEPA-Mandat widerrufen. Auch hier keine Nachricht. Wenn jetzt Ende des Monats wieder abgebucht wird, muss ich der Abbuchung wohl widersprechen. Vielleicht merkt das Unternehmen dann etwas.

Wer im Energiemarkt seine Prozesse nicht beherrscht, sollte sich schleunigst zurückziehen. Und das sagt ein langjähriger Kunde von KleinerRacker. Und bis Juli war ich eigentlich zufrieden.

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Meine Forderung an kleinerRacker.de: Außerodentliche Kündigung zum 31.10.2015


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Kommentare und Trackbacks (3)


04.10.2015 | 14:02
von Horst Dr. Weyand noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.10.2015 | 16:28
von Horst Dr. Weyand noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kontakt hat per Mail stattgefunden. Die Ansprechpartnerin hat das Problem aber nicht verstanden und auch falsch dargestellt. Auf eine Klarstellung meinerseits wurde nicht geantwortet. Schade! Mal sehen, vielleicht bringe ich das Thema vor die Schlichtungsstelle.


19.10.2015 | 20:13
von Horst Dr. Weyand gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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