Durch easyJet endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 224 Views | 30.09.2015 | 15:05 Uhr
geschrieben von S. S.M.

easyJet (London)

Flugausfall + Fehler bei Teilstornierung + ungewollter Vollstorno

Bestell-/Kundennummer: EPDVKHR

Buchung 3 Monate vor Abflug, ein Monat vor Abflug Flugstreichung ohne Angabe von Gründen.

SCHLAGWORTE

Mehrkosten wegen später Buchung bei andere Airline so 90 EUR/Ticket.

Der Versuch der Teilstornierung des gestrichenen Fluges, führte aus unbekannten Gründen zu einem vollständigen Verschwinden meiner Flugbuchung. Keine Stornobestätigung, kein Vorgang mehr auf der Easyjetwebsite.

Laut telefonischem Kontakt wird die Buchung vollständig storniert und erstattet. Für den nicht gestrichenen Rückflug ist eine Neubuchung zum aktuellen Preis (+EUR 60) erforderlich. Eine Rücknahme des Fehlers ist nicht möglich. Die Stornobestätigung wird nun angeblich manuell rausgeschickt (Habe ich jedoch immer noch nicht erhalten).

Da ich nicht mal sicher weiss, ob der Vorgang nun storniert ist, kann ich nicht einmal neu buchen.

Ich vermuter einen Sofwarefehler, der mich nun Nerven und Geld kostet.

Traurig.

Klare Empfehlung: Buchen Sie eine andere Airline. Es scheint viel Glück zu benötigen, am Ende mit Easyjet wirklich günstiger zu sein. Bei und jetzt EUR 150 teuerer! Für mich jedenfalls nie wieder Easyjet!

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Meine Forderung an easyJet: Erstattung der Mehrkosten mindestens EUR 60.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


28.10.2015 | 15:14
von S. S.M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.11.2015 | 15:16
von S. S.M. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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