Durch Barmer GEK gelöste Beschwerde. | 552 Views | 01.10.2015 | 12:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4281026

Barmer GEK (Berlin)

Mahngebühren trotz Lastschrifterlaubnis

Bestell-/Kundennummer: Q176813077

Ich habe eine Lastschrift im Mai in Auftrag gegeben, zwei Monate war die Barmer GEK in der Lage das Geld selbst abzuheben. Allerdings waren Sie es nicht mehr im dritten Monat wohl durch Unfähigkeit und schicken mir deshalb eine Beitragsmahnung mit Säumniszuschlag von 1 und Mahngebühren 5 Euro, OBWOHL das Geld von der BARMER GEK selbst abgehoben hätte werden können.

Ich schrieb, da es mein Recht ist, eine Widerspruchserklärung und hatte meine Gründe aufgezählt, wieso ich den Beitragsbetrag gerne zahle, aber nicht die Mahngebühren. Als Antwort erhielt ich eine nett formulierten Drohung, wo auf keines meiner Punkte eingegangen wurde. Wieso werde ich aufgefordert für die Fehler anderer Geld zu zahlen?

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Meine Forderung an Barmer GEK: Keine Mahn- und Säumnisgebühren


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


12.11.2015 | 13:16
von ReclaBoxler-4281026 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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