Durch WOOLWORTH endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 835 Views | 09.10.2015 | 12:21 Uhr
geschrieben von Reclaboxer2011

WOOLWORTH GmbH (Unna)

Artikel zuviel gescannt, nicht bemerkt, kein Ersatz trotz Zeuge

Folgender Sachverhalt:

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2 Bilder

Meine Freundin und ich waren auf einer längeren Einkaufstour in Lübeck.
Beim Auspacken ist uns aufgefallen, dass auf dem Kassenbon von Woolworth Lübeck ein Teil mehr gebucht wurde, als wir gekauft haben, anders gesagt, wir haben zuviel bezahlt.

Es geht um eine "Sweatjacke Basic" zum Preis von 9,99 €. Diese steht 2 x auf dem Bon, gekauft haben wir aber nur eine! Es geht um eine türkise Sweatjacke.

Offenbar hat der Kassierer beim Zusammenlegen das Etikett des Pullis aus Versehen 2 x abgescannt.

Anhand einer Überwachungskamera für den Kassenbereich, einer Soll/Ist-Warenbestandsübersich oder durch Befragung der Verkäufer hätte dieser Fehler sicher nachgeprüft werden können, das wurde durch Woolworth aber nicht in Betracht gezogen, auch auf mein Angebot, diesen Sachverhalt an Eides statt zu bestätigen, wurde ignoriert.

Eine Kontaktaufnahme noch am Einkaufstag wurde zwar zeitnah beantwortet, aber man könne nichts machen, nach Verlassen der Bezahlzohne hätte sich die Sache erledigt.

Sicher, man packt auch draussen alles aus und schaut nach.

Dass da nun mehr berechnet wurde, als wir gekauft haben, ist sehr ärgerlich und wir haben es auch leider erst zu Hause gemerkt, beim Auspacken, sonst hätten wir das natürlich sofort reklamiert.

Wenn der Vorfall nicht so geschehen wäre, würde ich das hier nicht reinschreiben.

Wir sehen es nicht ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben, daher bitten wir um Prüfung des Sachverhaltes (diesmal vielleicht mal in Lübeck nachfragen / Warenlisten checken) und Erstattung der zuviel bezahlten 9,99 €. Vielen Dank.

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Meine Forderung an WOOLWORTH GmbH: Erstattung der zuviel bezahlten 9,98 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2015 | 13:19
Firmen-Antwort von: WOOLWORTH GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter Reclaboxer2011,

wie auch unser Kundendienst Ihnen bereits mitgeteilt hat, können wir hier leider keine Regulierung vornehmen, da eine eventuelle Fehlerhaftigkeit nicht mehr nachvollziehbar ist, sobald Sie die Kassenzone verlassen haben. Noch im Bereich der Kassenzone sollten der Kassenbon, das Wechselgeld und die bezogene Ware auf Richtigkeit kontrolliert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Woolworth-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.10.2015 | 18:29
von Reclaboxer2011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Woolworth ist offenbar nicht willens oder in der Lage, diesen Fall nachzuprüfen. Im Gegenteil, man wird mit den gleichen Textbausteinen abgekanzelt. Von Kulanz mal ganz zu schweigen. Mal sehen, ob das vielleicht ein Fall für "Markt mischt sich ein" ist.


15.10.2015 | 19:34
von Reclaboxer2011 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Reaktion, Wooltworth ist für mich ab sofort ein Synonym für Kundenunfreundlichkeit, ich werde dort nie wieder etwas kaufen. Ein Kunde weniger, offenbar ist denen das egal.




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