Durch Möbel Inhofer gelöste Beschwerde. | 831 Views | 19.10.2015 | 13:05 Uhr
geschrieben von Katrin Hoffmann

Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Deutschland)

Verzugszinsen, weil Zahlung angeblich nicht zuzuordnen

Bestell-/Kundennummer: 3034377

Ich habe Möbel bestellt im Wert von 591,00 Euro. Dafür habe ich die Rechnung erhalten am 17.09.2015. Ich habe das Geld dann überwiesen die 591,00 Euro. Ich habe imVerwendungszweck bei der Überweisung angegeben, die Rechnungsnummer, da hinter der RECHNUNGSNUMMER steht: bitte bei Rückfragen und Zahlung angeben. "Somit habe ich diese komplette Rechnungsnummer, die sie auch im Bild sehen können, angegeben. Zusätzlich steht meine vollständiger Name drunter in der Überweisung. Anfang Oktober bekomme ich eine Mahnung, dass ich 5 Euro zahlen muss, da ich den Verwendungszweck bzw. die DG-Nummer nicht angegeben habe. Es steht zwar eine DG-Nummer im Brief, aber unscheinbar und für mich nicht von Bedeutung. Diese DG-Nummer konnte ich nicht zuordnen, da nicht dasteht, dass diese angegeben werden soll u. diese auch unscheinbar ist. Für mich ist erklärbar die Rechnungsnr. anzugeben, zumal dies auch im Text steht und. desweiteren eventuell noch die Auftragsnummer.

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Jedenfalls habe ich dann beim

SCHLAGWORTE
Kundenservice angerufen, dass mein Geld auf dem Konto bei der Firma schon lange eingegangen ist, seit 3 Wochen. Da wurde mir gesagt, man konnte die Zahlung nicht zuordnen, da die DG-Nummer fehlte. Ich sagte denen, dass im Brief steht die Rechnungsnr. anzugeben bei der Zahlung u. was ich getan habe. Ich habe mit 2 verschiedenene Mitarbeitern gesprochen, die beide darauf bestehen, dass ich die 5 Euro zahlen muss, da meine Zahlung (Die bereits seit 3 Wochen auf dem Konto der Firma war!) nicht zugeordnet werden konnte, da die DG-Nummer nicht angegeben wurde. Ich sagte erneut, dass ich die Rechnunsnr. angegeben habe, wie in der Rechung das verlangt wurde und mein kompletter Name noch einmal mit im Verwendungszweck steht. Ich sagte, dass sie Rechnungsnummer sehr wohl einmalig ist und auch mein Name drunter steht u. man daher ersehen kann, von wem die ZAhlung kommt, da die Rechnungsnummer einmalig ist. man blieb dabei ich müsse die 5 Euro zahlen das ist wohl so Firmenpolitik, da ich die DG-Nummer nicht angegeben habe u nicht ersichtlich war, von wem die Zahlung kam.

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Meine Forderung an Möbel Inhofer GmbH & Co. KG: Verzugszinsen zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2015 | 12:31
Firmen-Antwort von: Möbel Inhofer GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ihnen vorliegende Rechnung besteht aus
insgesamt drei Seiten. Auf Seite zwei, nach der Aufstellung Ihrer gekauften
Artikel befindet sich abgesetzt der Hinweis zur Bezahlung der Ware mit dem
anzugebenden Betreff und den Kontodaten der Firma RatePay.
Unabhängig davon haben wir Rücksprache mit der Firma Ratepay gehalten. Diese hat Ihnen bereits gestern den Betrag in Höhe von 5€ auf Kulanz erstattet. Der Betrag sollte heute oder morgen auf Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Möbel Inhofer Onlineteam

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2015 | 21:20
von Katrin Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die 5 Euro wurden mir aus Kulanz uberwiesen.




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