380 Views | 29.10.2015 | 12:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7103926

PAYBACK Rabattverein e.V. (München)

Irreführung in der Prämienauswahl

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich nutze eine Payback-Kundenkarte und bin mir um die Ambivalenzen der Sammlung meiner Daten sowie der Anlegung eines Konsumentenprofils klar bewusst.

Meine Kritik an Payback richtet sich aber nun konkret auf die Umwandlung der Punkte in Prämien. Ich habe ein Werbeschreiben von Payback erhalten, ohne Angabe eines Datums, das durch die Deutsche Post als Infopost ausgewiesen ist. Darin wird aufgeführt, dass ich mit dem gegenwärtigen Punktestand in Höhe von 1495 Punkten u. a. den folgenden Artikel erhalten kann: "MovieChoice Kinogutschein für 2 + Snack & Softdrink" ohne (!) Zuzahlung. Als ich mich online in mein Kundenkonto einloggte, um diesen Kinogutschein auszuwählen, wurde mir angezeigt, dass dieser Kinogutschein kostenfrei erst ab 1.999 Punkten zu erhalten ist bzw. mit niedrigem Punktestand nur durch Zuzahlung. Aber im Schreiben kann ich diesen kostenfrei mit niedrigem Punktestand (online oder postalisch) einlösen. Bisher erhielt ich diesbgzl. keine Reaktion seitens Payback.

Ich sehe darin eine klare und von Payback bewusst herbeigeführte Irreführung der Kunden, damit diese die geringen Zuzahlungen ggf. leisten und in der Masse Payback dadurch zusätzlichen finanziellen Gewinn macht.

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Meine Forderung an PAYBACK Rabattverein e.V.: Ich fordere nicht nur meinen Kinogutschein wie im Schreiben aufgeführt, sondern auch die Einstellung dieser Irreführungen in der Prämienauswahl!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


29.10.2015 | 14:49
von ReclaBoxler-7103926 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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