2058 Views | 04.11.2015 | 10:20 Uhr
geschrieben von Dieter Kern

Barmer GEK (Berlin)

Betrug durch erschleichen von doppelten Beiträgen

Bestell-/Kundennummer: B770739264

29640 Fuengirola (Malaga) – Spanien, 22.10.2015

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Sozialgericht – Münster

Alter Steinweg 45

48143 Münster

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (EILT, EILT)

gegen

Barmer GEK, Am Kuhm 31, 46325 Borken

Antrag auf PKH zur Beistellung eines Rechtsanwaltes

Sehr geehrte Damen und Herren,

entnehmen Sie bitte meinem beigefügten Schreiben vom 18.10.2015 an die Barmer GEK, dass ich von der Krankenkasse umgehend meine gezahlten Freiwilligenbeiträge für die Zeit vom 01.09.2013 bis 30.09.2014 zurückgezahlt bekomme (versichert bin ich bei der Barmer GEK in Borken).

Die Barmer GEK hat es unter Vorsatz versäumt, mir mitzuteilen, dass ich als Pflichtmitglied geführt werde und dass meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Kasse von der DRV gezahlt werden.

Jedoch führt mich die Barmer GEK gleichzeitig als freiwilliges Mitglied und ließ mich Freiwilligenbeiträge zusätzlich bezahlen.

Wie im Schreiben vom 18.09.2015 der Barmer GEK beschrieben, dass es sich bei mir um einen sogenannten Anwendungsfall nach § 256a Abs. 2 Satz 2 SGB V handelt. Dies ist inszeniert und gelogen. Daher betrachte ich die Darstellung als vorsätzlichen Betrug. Einen solchen Fall hat es nie gegeben, ich war bei der Barmer GEK bis zum 01.09.2013 nie eigenständig krankenversichert.

Ein Widerspruch von Herrn RA Krücken vom 22.02.2012 ist bis heute nicht beantwortet. Daher hat es bis zum Schreiben der BEK vom 03.09.2013 nie eine Mitgliedschaft ab 01.04.2013 in der Kranken- und Pflegeversicherung gegeben (weder als freiwilliges- noch als Pflichtmitglied), sondern erst ab 01.09.2013, was die BEK bestätigt hat und was ich auch der Rentenversicherung mitgeteilt hatte.

SCHLAGWORTE

Der Barmer GEK ist bekannt, dass wir als Familie ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben, kassiert

die Beiträge doppelt ab und weil ich mit der Beitragszahlung nicht mehr nachkommen konnte, wurden meine Versicherungen ruhend gestellt. Allerdings war ich vorher sowieso nicht versichert, weil die Barmer GEK es unterlassen hat, bzw. mir nicht die Möglichkeit gegeben hat, mich in das spanische Versicherungssystem anzumelden.

Die gesamte Angelegenheit der doppelten Beitragszahlung ist nur ans Tageslicht gekommen, weil die DRV-Rheinland mir wegen angeblich zu viel gezahlter Beihilfen meine Rente zur Hälfte gepfändet hat.

Da die Barmer GEK genau weiß in welcher Lebenssituation wir uns befinden (meine Frau ist zu 100% schwerbehindert-Pflegestufe III), ist dort auch bekannt, dass wir jeden Cent dringend benötigen.

Um so unverschämter ist deren Vorgehensweise. Daher habe ich auch Strafanzeige wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Amtspflichtverletzung usw. gegen die Barmer GEK erstattet.

Zusätzlich werde ich nach § 839 BGB Schadensersatzansprüche geltend machen, da nachweislich durch das Verhalten der Barmer erheblicher Schaden entstanden ist!

Ich bitte Sie nun, im Eilverfahren die Barmer GEK zur Rückzahlung meiner Freiwilligenbeiträge zu verurteilen, gleichzeitig die Barmer zu zwingen, das Ruhen der Leistungsansprüche aufzuheben und mich in das spanische Krankenversicherungssystem einzuschreiben oder mir zumindest das EU-Formular S 01 zu übersenden. Ferner bitte ich Sie, mir PKH zu gewähren, damit ich einen Anwalt als Berater hinzuziehen kann.

D. h., die BEK weiß, dass wir ständig auf die Hilfe Dritter angewiesen sind und durch unser geringes Einkommen ständig unterversorgt sind.

Was bedeutet, dass ich große Anstrengungen finanzieller Art erwirken muss, „Darlehn und Bettelei“, um die Pflege für meine Frau ordnungsgemäß aufrecht zu erhalten. Trotz dieses Wissens lässt mich die BEK ins offene Messer laufen und das unter Vorsatz. Eine grandiose Menschenverachtung, die dort offensichtlich Methode hat.

Meine Frau (42) leidet an Schläfenlappen-Epilepsie mit mindestens 5 Grand-Mal Anfällen täglich, Gehirntumor und schwere psychische Erkrankung, Pflegestufe III bei der BEK.

Eine Erkrankung für mich als Pflegeperson und dann nicht krankenversichert, das ist der Supergau.

Durch die Vorgehensweise der Barmer GEK ist für unsere gesamte Familie Gefahr im Verzug!

--------------

Meine Frau wurde 1998 von der BEK, trotz ihrer 100% Schwerbehinderung, aus der Familienversicherung ihres Vaters gekündigt. Nach einer Prozessdauer von 5 Jahren wurde sie dann in die Familienversicherung wieser eingegliedert. Bis dahin war sie als Schwerstbehinderte krankenversicherungslos. Diese Versicherung kann ich nur jedem empfehlen!

Anbei ein Video über die Erkrankung meiner Frau!

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Meine Forderung an Barmer GEK: Rückzahlung der Beiträge und Schadensersatz


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.11.2015 | 10:43
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf den Eilantrag beim SG Münster hat sich weder das Gericht, noch die Barmer GEK gemeldet.
Auch mein Anwalt hat die Barmer GEK aufgefordert die Beiträge zurückzuzahlen. Bisher kein Kommentar. Das ist ein nicht nachvollziehbarer Zustand.


26.11.2015 | 08:46
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde ein Schreiben der Barmer GEK über das Gericht zugestellt. Das Schreiben ist vom 05.11.2015, der Eingangsstempel des Gerichtes vom 19.11.2015.
Hier teilt die Barmer GEK mit, dass es durchaus üblich ist Pflichtversicherungs- und Freiwilligenbeiträge parallel zu zahlen. Weiterhin werden Behauptungen aufgestellt, dass ich bereits seit April 2013 durch die BEK in das spanische Krankenversicherungssystem angemeldet sei. Dies kann nachweislich nicht stimmen, da ich der spanischen Behörde einen solchen Antrag gegenzeichnen müsste und die Spanier dann eine Bestätigung der Einschreibung an die BEK versenden würde. Einen solchen Vorgang gibt es nicht. Quintessenz: Um die rechtswidrig erschlichenen Beiträge behalten zu können, wird seitens der Barmer GEK weiter gelogen und betrogen. Ich erwarte nun eine Entscheidung des Gerichtes. Den Tatbestand der Amtspflichtverletzung hat ja die Barmer GEK mit ihrem Schreiben vom 18.09.2015 an die Rentenversicherung selbst gestanden.


17.12.2015 | 17:23
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt nach wie vor keine Kontaktaufnahme an das Mitglied durch die Barmer GEK. Das Gericht hat bis heute keine Entscheidung im Eilverfahren getroffen. D. h., trotz doppelter Beitragszahlung ist der betroffene Kunde der Barmer GEK bis heute nachweislich durch Kündigung nicht versichert. Im Gegenteil, die Barmer GEK stellt immer wieder neue Beitragsforderungen.
Ein einzigartiger Skandal!




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