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LG
Peter Fox
Beschwerden über eine Einrichtung schreibst Du nicht an die Einrichtung selbst, sondern an die nächst höhere Stelle. Wer macht schon einen Dieb zum Richter über Eigentumsdelikte?
Für Versicherungen gibt es das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Meist reicht die Erwähnung des Amtes schon aus, damit dem Míßstand abgeholfen wird.