Durch KAGO Wärmesysteme endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1639 Views | 15.11.2015 | 13:10 Uhr
geschrieben von S. Braun

KAGO Wärmesysteme GmbH (Neumarkt i.d.OPf.)

Finger weg, diese Firma kann nicht liefern

Bestell-/Kundennummer: 5006101

Wir haben Anfang 2015 auf einer Messe einen vollkommen überteuerten Pellet-Ofen bestellt. Die Anzahlungsrechnung erfolgte prompt. Leider haben wir sie bezahlt.

Als Liefertermin wurde September 2015 genannt, es erfolgte keine Lieferung und man teilte uns schriftlich mit, dass eine Lieferung nicht möglich wäre und sie deshalb den Vertrag von sich aus stornieren würden und die Anzahlung zurückleisten würden. Bis heute ist keine Rückzahlung erfolgt, trotz mehrfacher Mahnschreiben.

Diese Firma ist nur auf Aufträge aus, deren Anzahlungen sie einsackt und nie beabsichtigt, zu liefern. Wir werden über eine Anzeige wegen Betruges nachdenken und einen Mahnbescheid beantragen.

In dieser Firma fühlt sich niemand verantwortlich und jeder schiebt dem Anderen den schwarzen Peter zu. Unprofessionell hoch 10. Wer weiß, ob diese Firma nicht schon längst ihre (zweite) Insolvenz verschleppt.

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Meine Forderung an KAGO Wärmesysteme GmbH: Rückzahlung der Anzahlung


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Kommentare und Trackbacks (5)


18.11.2015 | 13:11
von Michael Lindner | Regelverstoß melden
Uns geht es ebenso und wir haben leider im Sommer angezahlt. Seit der bestätigten Stornierung vom 29.10.2015 von Kago warten wir, trotz mehrfacher Mahnung und freundlichen Aufforderung unserer Seite, vergebens. Mir macht das Angst was man da erlebt - und das in Deutschland! Von Deutschen zu Deutschen.

30.11.2015 | 08:54
von S. Braun noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gegen die Firma wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Eine Antwort steht aus. Am 02.12.15 wird ein vollstreckungsbescheid beantragt werden, sollte kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid Erfolgen.


30.11.2015 | 09:43
von S. Braun noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich korrigiere: der Mahnbescheid wurde noch nicht zugestellt, weshalb sich die Frist bis zum VB verlängert. Aber das sollte ja an der Sache nichts ändern, zumal die Forderung ja schon lange bekannt ist.


14.12.2015 | 10:10
von S. Braun noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.01.2016 | 14:20
von S. Braun endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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