Durch jameda gelöste Beschwerde. | 504 Views | 01.12.2015 | 09:09 Uhr
geschrieben von Daniela Egert

jameda GmbH (München)

Bewertung nicht veröffentlicht

Bestell-/Kundennummer: Bewertung nicht veröffentlicht

Hallo Jameda,

SCHLAGWORTE

inzwischen habe ich mehrfach versucht, eine negative Bewertung über einen Zahnarzt R. zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie mir mir Kontakt auf, damit die Bewertung so gestaltet werden kann - natürlich mit korrektem Inhalt - dass Sie diese veröffentlichen. Der Besuch bei diesem Zahnarzt und dessen falsche Bewertung meiner Situation hat mich einen Zahn gekostet, der, wie ich inzwischen von einem anderen Mediziner weiß, damals leicht zu retten gewesen wäre. Ein Implantat kostet mich jetzt um die 2000 Euro mit allem drum und dran, außerdem habe ich solange eine nervige Lücke. Dieser russische Zahnarzt (der bei Facebook übrigens stolz vor einer Mittelmeer-Location mit einem Teller voller Hummer und Kaviar posiert) war bei einem weiteren Besuch sehr unfreundlich und hat meine Beschwerde nur ungehalten weggewischt.

Trotzdem kann ich bei Ihnen nicht die leiseste Kritik an diesem Arzt loswerden, er hat weiter 1,0 und beschwert sich jedes Mal sofort und erfolgreich, wenn ich versuche, über Jameda den Sachverhalt zu schildern. Ich war sogar bereit, das Risiko eines Rechtsstreits auf mich zu nehmen und bin wie gesagt weiterhin gerne bereit, den Text umzugestalten, so dass er korrekt, ohne "Anklagen" etc. ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an jameda GmbH: Einen (sachlich richtigen) Text über meine Erfahrungen mit diesem Arzt veröffentlichen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2015 | 09:09
Firmen-Antwort von: jameda GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Egert,

die Schwierigkeit bei Online-Arztbewertungen ist oftmals die, dass Tatsachenbehauptungen vom Patienten bewiesen werden müssen, sollte der Arzt eine Bewertung anzweifeln. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. In der Regel kann ein Patient eine Bewertung jedoch nicht ausreichend belegen. Anders verhält es sich mit Meinungsäußerungen, welche vom Grundgesetz geschützt werden. Daher hilft es nicht unbedingt, eine Bewertung "sachlich richtig" zu formulieren. Manchmal ist es einfacher, die Bewertung subjektiv zu schreiben, so dass ganz klar eine pesönliche Meinung statt einer Tatsachenbehauptung formuliert wird.

Um Patienten darüber zu informieren, wie sie Bewertungen schreiben können, die rechtlich nicht (oder nur schwer) angreifbar sind, stellen wir bei der Bewertungsabgabe dieses Video zur Verfügung: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben/

Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie Bewertungen am besten schreiben. Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die zuständigen Kollegen unter bewertungen spider monkey jameda.de oder auch ich gerne zur Verfügung (presse spider monkey jameda.de).

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Kirchler

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Kommentare und Trackbacks (4)


09.12.2015 | 20:17
von ReclaBoxler-8370946 | Regelverstoß melden
Der Kommentar der Jameda GmbH is natürlich ein geschickter Versuch. Anzumerken sei aber, dass es Jameda nicht darauf ankommt, dass der Privatnutzer sein Angebot richtig verfasst. 1. Nirgends wird eindeutig darauf hingewiesen wie man die negative Bewertung gerne haben möchte. 2. Man erhält nur wenige Tage, um den Sachverhalt nachzuweisen. Anschließend wird die Bewertung für immer gelöscht. Ein Kontakt wurde mit mir nicht mehr aufgenommen, ob sich in meinem Fall noch etwas getan hätte. 3. Man kann die Bewertung nicht bearbeiten, um dem Anliegen gerecht zu werden. 4. Es besteht anschließend keine Möglichkeit einen Arzt nocheinmal zu bewerten. Menschen mit geblockter negativer Meinung werden also offensichtlich "ausgesperrt"5. Es gibt keine Patientenhotline (lediglich Fax und Mail), aber es gibt sehr wohl eine Hotline für Ärzte. Sie verstehen.

11.12.2015 | 09:13
von Daniela Egert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.12.2015 | 02:54
von Christian Zwarg | Regelverstoß melden
Es ist doch grotesk zu verlangen, _keine Tatsachen_ zu behaupten in Bewertungen! Es kommt doch nur auf die Tatsachen an - wenn ich eine Restaurantbewertung lese, interessiert mich auch nicht in erster Linie, ob dem Bewerter sein Essen gut geschmeckt hat (denn das ist ja völlig subjektiv, Geschmackssache, _Meinung_ eben), sondern ich möchte erfahren wie es _tatsächlich_ z. B. um die Hygiene, die Produktqualität, der Service und das Preis-Leistungsverhältnis in dem Lokal steht. Genauso bei einem Arzt: Mir ist es doch schnurz, ob jemand anders, der die Bewertung geschrieben hat, den Mann sympathisch oder attraktiv fand; was ich wissen möchte ist, ob er sein Handwerk beherrscht, ehrlich ist, korrekt abrechnet usw. Alles _Tatsachen! _ Nur auf das, was unabhängig vom Betrachter wirklich stattfindet und anzutreffen ist, kommt es doch bei einer Produkt- oder Leistungsbewertung an. Die von Jameda genannten Richtlinien sprechen ja dem Verstand Hohn! Löschwürdig sind grundsätzlich nur: 1. leeres Meinungsgeschwafel ohne Mehrwert für den Leser, und 2. falsche (gelogene) Behauptungen. Die Falschheit einer Aussage zu beweisen, obliegt aber logischerweise dem Arzt (nicht etwa, die Richtigkeit zu beweisen dem Patienten). Selbst vor Gericht muss man einer Falschaussage ÜBERFÜHRT werden, die grundsätzliche Einstellung muss doch sein, dass man die Bewertung bis zum Beweis des Gegenteils als wahrheitsgemäß ansieht (Unschuldsvermutung).

15.01.2016 | 12:19
von Daniela Egert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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