Startseite > Handel > TV-Shopping > MediaShop > gelöste Beschwerde-Nr.: 108883
Durch MediaShop gelöste Beschwerde. | 383 Views | 03.12.2015 | 16:31 Uhr
geschrieben von Sepp Koepf

MediaShop Holding GmbH (Neunkirchen)

Skandaloese Kundenbetreuung

Bestell-/Kundennummer: 7341322-2242

Im Anhang an diese Saetze das Schreiben meinerseits an diese unmoegliche Fa.

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

da es mir nicht gelungen ist, etwas per Computer zu bestellen, habe ich dies per Telefon getaetigt. Da wurde mir gesagt, dass dies oefter vorkommt – das Gespraech wurde mitgeschnitten.

Schriftlich wurde ich auf eine Gutschrift von € 5. - hingewiesen, wie Sie unten sehen koennen.

Das wurde in der dem Geraet beiliegenden Rechnung Nr.: 1542-1533004 aber nicht beruecksichtigt.

Ich habe daher Ihren Kundendienst angerufen und wollte die Sache klaeren, was mir nicht gelang. Auch das Gespraech koennen Sie sicher nachvollziehen, denn Sie zeichnen es ja auf.

Man hat mir gesagt, um diese Gutschrift zu erhalten, muesse ich den Artikel retournieren und neu bestellen – gibt es eigentlich noch einen groesseren Schwachsinn?

Als ich den Chef des Kundendienstes sprechen wollte, wurde mir das verweigert.

So auch heute, wo man mir sagte, der Chef sei fuer Kunden nicht erreichbar!

Auch das koennen Sie sicher nachpruefen.

Ich kann einfach nicht glauben, dass es so etwas tatsaechlich gibt.

Ich habe mich vor Tagen per e-mail bei Ihnen gemeldet und die Situation geschildert – bis heute keine Reaktion.

Dafuer erhielt ich gestern eine Vorwarnung von fine trade gmbh.

Ich werde erst einzahlen, bis sich entweder der Kundendienstchef persoenlich bei mir meldet,

oder ich ein Schreiben erhalte, dass ich den zugesagten Rabatt erhalte. Auf eine Entschuldigung ueber das Vorgehen Ihres Kundendienstes verzichte ich.

Ansonsten koennen Sie das Geraet bei mir zuhause abholen lassen, da ich nicht gewillt bin,9 km zum naechsten Postamt zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen

Sepp Koepf

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Meine Forderung an MediaShop Holding GmbH: Erledigung oder umgehende Abholung des Geraets


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.01.2016 | 17:31
von Sepp Koepf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun alles in Ordnung.
mfg
Sepp Koepf




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