1438 Views | 17.12.2015 | 08:11 Uhr
geschrieben von Cindy Kleinert

Wirecard Bank AG (Deutschland)

Wirecard - Auer Witte THIEL - Drohschreiben per Mail

Ich finde zufälligerweise in einer nicht mehr benützten Mailbox eines ehemaligen Mitarbeiters eine Schreiben von RA e Auer Witte Thiel aus München:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Dame,

sehr geehrter Herr,

unsere Mandantschaft, die sich aus dem nachfolgend angehängten Schreiben ergibt, besitzt weiterhin eine überfällige Forderung gegen Sie. Einzelheiten hierzu und zur Höhe des geschuldeten Betrages entnehmen Sie dem angehängten Aufforderungsschreiben unserer Kanzlei.

Die Zustellung dieses postalischen Mahnschreibens an Sie war bislang nicht möglich.

Eine kostenintensive Adressermittlung für ein Gerichtsverfahren werden wir in Auftrag geben, sollten Sie den offenen Forderungsbetrag nicht fristgerecht überweisen.

Wir geben Ihnen hiermit letztmals Gelegenheit den geforderten Betrag unter Angabe des unten genannten Aktenzeichens binnen 8 Tagen nach Zugang dieser E-Mail auf unser Konto zu überweisen. Gegebenenfalls können Sie den Forderungsbetrag in monatlichen Raten begleichen. Beachten Sie bitte, dass eine Zahlung ohne Angabe des Aktenzeichens nicht

zugeordnet werden kann!

Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:

Betrag: EUR 55,47

Betreff: XXXXXXXXXX

Mit freundlichen Grüßen

Auer Witte Thiel

Rechtsanwälte

_______________________________________________________________________________________

Text der bereits per Post übersandten, aber nicht zustellbaren Zahlungsaufforderung

_______________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wir zeigen Ihnen an, dass wir die Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim anwaltlich vertreten.

Sie haben von unserer Mandantin vor längerer Zeit eine mywirecard2go Visa Prepaid Karte erhalten.

Das Kartenreferenzkonto 4610068456 für diese Visa Karte weist weiterhin einen negativen Sollsaldo

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in Höhe von EUR 19,77 auf.

Sie haben diesen Sollsaldo bislang nicht ausgeglichen, so dass nunmehr unsere Anwaltskanzlei, die auf die Geltendmachung und Durchsetzung von nicht bezahlten Verbindlichkeiten spezialisiert ist, eingeschaltet werden musste.

Auch wenn es sich um eine Karte auf Guthabens Basis handelt, kann es natürlich durch z. B. die Jahresgebühren dazu kommen, dass sich bei Ihrer Karte ein Zahlungsbetrag angesammelt hat. Da sich kein verrechenbares Guthaben auf Ihrer Karte befand, ergab sich der genannte negative Sollbetrag, der von Ihnen ausgeglichen werden muss.

Wir bitten Sie höflich zu beachten, dass Sie bei der Registrierung und dem Erwerb der Karte auch die dieser Karte zugrundeliegende Gebührenordnung akzeptiert hatten. Die Details finden Sie im Übrigen unter mywirecard.de/visa.html im Bereich Gebühren.

Einschließlich des bei uns angefallenen Honorars schulden Sie aktuell einen Betrag von EUR 55,47, der sich wie folgt zusammensetzt:

Hauptforderung 19,77

Bearbeitungskosten 10,00

Anwaltsgebühren gemäß RVG 25,70

------------------------------------------------------

Gesamtbetrag 55,47

Namens und in Vollmacht der Wirecard Bank AG haben wir Sie aufzufordern, den vorgenannten Gesamtbetrag in Höhe von EUR 55,47 unverzüglich, spätestens jedoch bis xx. xx.2015 auf unser angegebenes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie bitte unbedingt stets bei jeder Zahlung Ihr Aktenzeichen XXXXXXXX an.

Nach Zahlungseingang werden wir die hier geführte Akte umgehend zur Ablage bringen. Ihr Kartenkonto ist dann ausgeglichen und gekündigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Liebe Anwälte, belästigen Sie mich nicht mit Ihren Mails. Suchen Sie sich den zuständigen Herrn ohne mich!

C. Kleinert

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Meine Forderung an Wirecard Bank AG: Stoppen Sie diese Belästigung durch diese Anwälte! Ich bin nicht der den Sie abzocken wollen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.01.2016 | 10:36
von Cindy Kleinert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin erfolgt die Belästigung per Mail.




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