Von metallzaeune-polen.de beantwortete Beschwerde. | 1338 Views | 10.12.2015 | 11:44 Uhr
geschrieben von Vincenzo Busuito

metallzaeune-polen.de (Gorzów Wlkp)

Schlechte Qualität und inkompetent! Alles mit Anwalt.

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Zuerst am Telefon sehr sehr freundlich und auch ziemlich angenehm! Leider nach der Unterschrift des Vertrages fingen die Probleme an. Liefertermine (mehrere) NICHT eingehalten dann falsche Lieferung einzelner Kellerfenster, dann wieder Liefertermine nicht eingehalten dann ferhlerhafte Fertigung des Balkongeländer und um es nicht auseinander zu schneiden bzw um neuherzustellen kamen die Monteure auf die Idee es per Hand auf 2 Meter Höhe einzubauen. Das Resultat? Balkongeländer überall beschädigt, deformiert und dazu noch meine neu gedämmte Fassade beschädigt! Beim Abflexen des alten Geländer 3 große Scheiben mit Eisenfunken beschädigt! In allem ein großes Desaster! Natürlich wollte der Inhaber Andrzey N. Am Telefon nichts davon wissen und bestand weiterhin auf sein Geld! Warte jetzt schon nach mehreren schriftlichen mahnen auf Nachbesserung und somit bin ich gezwungen alles dem Anwalt in die Hand zu geben! Ich gebe allen nach mir den Tip sich nicht verträglich mit dieser Firma einzulassen den sie machen Ihre Arbeit extrem schlecht und dazu noch dreist ohne Kontoverbindung wollen sie auch immer ihr Geld BAR auf die Hand!

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Meine Forderung an metallzaeune-polen.de: Mängelbeseitigung und Schadensersatz der Mängel


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2016 | 11:56
Firmen-Antwort von: metallzaeune-polen.de
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

erstmals wollen wir erklären, dass uns echt Leid tut, dass die Auftragsabwicklung nicht wie gewünscht und erwartet realisiert wurde. In der untenstehenden Stellungnahme wollen wir ausführlich auf die einzelnen Fehlermeldungen eingehen und behalten uns auch das Recht vor, einige von dem Kunden beschriebenen Aspekte auch von unserer Optik her darzulegen.

Unser Kunde schreibt, dass es zur Falschlieferung von den Gittern für die 3 Kellerfenster kam, was auch der Fall war, dagegen berichtet der Kunde nicht, dass wir die Fehler in der ersten Reihe und umgehend behoben haben. Unsere Verträge schließen wir mit der 3-Monate-Vorlaufzeit ab, und was dem Kunden auch ausdrücklich mitgeteilt wurde, waren diese als Richttermine zu verstehen. Dagegen geben wir dem Kunden Recht, dass wir mit dem Liefertermin im Verzug waren. Die von dem Kunden angeführten „mehrere nicht eingehaltenen Liefertermine“ wurden immer von ihm festgesetzt und uns im Voraus mitgeteilt, ohne Rücksicht auf die bloße Entfernung zwischen seinem Bauvorhaben und unserem Produktionswerk (500 Km) oder unsere zeitlichen oder logistischen Kapazitäten. Wir wollen betonen, dass keine Kundenmeldung ohne Antwort blieb und keinesfalls ließen wir dem Kunden den Eindruck gewinnen, dass wir den Auftrag nicht zum Ende bringen.

Wir lesen leider auch kein Wort darüber, dass die Montagestelle nicht gem. der Absprache vorbereitet wurde und die nicht geplante Demontage altes Geländers kostenlos von unseren Mitarbeitern durchgeführt wurde. Das Balkongeländer auf die Montagehöhe von den 2 Meter zu bringen, sehen wir als kein Verstoß gegen die Baukunst ein und der Bauherr wurde auch über diese Verfahrensweise benachrichtigt. Darüber hinaus wurde er auch gebeten, seine Mitarbeiter zur Mithilfe zu beauftragen. Natürlich hätte man einen Kran ausleihen können/müssen, jedoch die zusätzlichen Kosten dem Kunden angefallen wären.

Es gibt 3 Glasscheiben durch Metalfunken beschädigt, wobei nur eine vom Außen, die zwangläufig denen ausgesetzt war. Zwei andere haben die genannten eingebrannten Spuren aber vom Innen des Hauses und es gab keine einzige Möglichkeit, dass diese von unseren Monteuren verursacht wurden (Dreh-Kipp Balkonfenster nach innen öffnend). Soweit wir die genauen Massen und Ihre technische Spezifikation Bescheid wissen, tauschen wir die eine, an der Außenseite beschädigte Glasscheibe, weil wir tatsächlich hier unser Verschulden einsehen können.

Die fehlerhafte Montage der mittleren Befestigung ergab sich aus einer Vermessung in der Produktion und ist uns auf jeden Fall in die Schuhe zu schieben. Die mittlere und auf dem Foto abgebildete Geländerbefestigung schneiden wir sorgfältig ab, versetzen an entsprechende Montagestelle und bauen mithilfe von verzinkten Schrauben ein. Demnächst machen wir die Stelle sauber, entfetten und beschichten endgültig mit dem Schutzlack.

Wir haben unsere Fehler vom Anfang an eingesehen. Der Kunde hat uns lediglich 70% des Betrages geleistet und der ausstehende 30% Betrag, welcher in seiner Hand geblieben ist, hätte für das Sichergefühl des Kunden sorgen sollen, dass wir den Auftrag unter Dach und Fach bringen, womit wir einschränkungslos einverstanden waren. Nach unserem besten Wissen und Gewissen haben wir keinen Druck auf den Kunden geübt, dass wir trotz offensichtlicher Fehler den vollen Betrag verlangen.

Der Eintrag zur Barzahlung im Vertrag war vom ersten Tag dem Kunden bekannt und er hat kein Widerspruch eingelegt. Unseres Erachtens steht dies nicht im Konflikt mit gutverstandenem Kundeninteresse.

Uns liegt natürlich nicht daran, ins schlechte Licht gerückt zu werden und das mühsam auf dem deutschen anspruchsvollen Markt aufgebaute Vertrauenskapital zu verschwenden, daher haben wir auch ein ernsthaftes Interesse an der gütlichen Schlichtung der Streit mit dem Kunden.

Wir möchten gerne eine umfassende Checkliste von den Mängeln gemeinsam mit dem Kunden erstellen, sich über den Umfang der Nachbesserungsarbeiten einigen und diese dann auch mit der höchsten Sorgfalt umsetzen. Wir hoffen weiterhin auf einen beide Vertragsparteien zufriedenstellenden Abschluss des Auftrags und erklären weiterhin unsere Bereitschaft zum konstruktiven Dialog mit dem Kunden.

Hochachtungsvoll

Geschfätsführung von Metallzäune-Polen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.01.2016 | 20:09
von Vincenzo Busuito | Regelverstoß melden
Danke erstmal für eine Antwort! Nachdem jede Art von Lösung und Kontakt gescheitert ist und mein Anwalt ein Schreiben der Firma zukommen lasse hat das sie keine der vielen Fristen eingehalten hat, denke ich das es die letzte Lösung war hier so zu präsentieren! Das "NUR" 1 von 3 Scheiben beschädigt wurde sehe ich als eine glatte Lüge denn alle 3 Scheiben sind beschädigt und ein Gutachten ist erstellt das es aus genau diesem Material stammt und bei genau dieser Position die Funken dorthin gelangt sind! Zudem möchte ich darauf hinweisen das komischerweise überhaupt bei einem so langen Text nicht dadrauf eingegangen wurde das die Neu gedämmte Fassade beschädigt wurde und sogar mit Lackspray angemalt wurde was im Nachhinein zum Nachteil hat das die gesamte Seite gestrichen werden muss um KEIN Übergang bzw farbunterschiede zu sehen! Zudem kommt noch das so viele erhebliche Fehler dazu geführt haben das der gesamte Geländer abgesplittert ist das in Zukunft Roststellen vorsorgt! Das ich meine 30% an Bezahlung einbehalten habe spricht nur zurecht für mich sonst hätten sie sich niemehr hören lassen! Es war eine über 2 stundige Diskussion am Telefon denn es wurde mir gedrängt den vollen Preis zu zahlen was ich aber nicht zu meinen recht getan habe weil einsichtlich war das der entstandene Schaden deutlich höher ist als der Restwert! In großen und ganzen muss ich leider nochmals sagen das diese Firma keine fachfirma ist und keine qualifizierten Monteure hat noch ein Hauch von Toleranz! Hauptziel ist immer nur schnell und unkompliziert Geld verdienen! Mein Anwalt hat sich eingeschaltet und bis 28.01.2016 die letzte Frist gesetzt um meinen bezahlten Betrag zurück zu zahlen und alle weiteren Schritte werden im schlimmsten vor Gericht behandelt denn wie schon gesagt 3 Mahnungen zur Nachbesserung wurden total ignoriert! Wir leben in Deutschland wo alles zu 100% Zufriedenheit und Kundenfreundlichkeit getan wird und jeder der auf Deutschen.de Seiten wirbt weiß das er sich auch rechtlich einhalten muss um keine solche in Öffentlichkeit negative Presse zu bekommen! Punkt!

15.01.2016 | 20:12
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.01.2016 | 20:40
von Vincenzo Busuito noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2016 | 20:53
von Vincenzo Busuito noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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