688 Views | 17.12.2015 | 09:25 Uhr
geschrieben von M. Meyer

ESWE Verkehrs GmbH (Wiesbaden)

Erhöhtes Beförderungsentgelt, trotz Fahrkarte! Kulanz!

Bestell-/Kundennummer: EBE Nr. 121220642

Sehr geehrte Damen und Herren.

SCHLAGWORTE

Meine Frau kaufte am Tag X in einem Kiosk 6 Fahrkarten. Sie teilte dort mit, dass Sie sonst immer ein Jobticket hätte (derzeit nicht, weil Sie gerade aus der Elternzeit kam) und nun aber Fahrkarten bräuchte, mit denen Sie an mehreren Tagen fahren könnte, weil Sie schlecht beim Fahrer eine Karte ziehen könnte, ob des Umstandes, dass Sie mit unserer kleinen Tochter im Kinderwagen unterwegs ist. (Sie holt unsere Tochter aus der Krippe ab und fährt dann mit ihr nach Hause.)
Wer das Problem nicht kennt, die Einstiege in den Bussen sind oft schlecht und zu hoch und nur mit Hilfe zu bewältigen, dazu kommt, dass man mit dem Kinderwagen nicht durch den Bus kommt. Fraglich ist nun, ob man sein Kind "unbeaufsichtigt lassen soll / muss, um eine Fahrkarte zu ziehen! Aber das ist eine ganz andere Frage.
Für mich stellen sich übrigens in diesem Sachverhalt noch mehrere und ganz andere Fragen, aber dazu später.
Nun steigt meine Frau am Tag Y mit unserer Tochter in den Bus ein und bittet eine Dame, die zeitgleich mit ihr eingestiegen ist, doch kurz zur Seite zu treten, damit Sie ihren Fahrschein "entwerten" kann. Die Dame gibt sich in diesem Moment (vor Fahrtantritt) als Fahrkarten-Kontrolleurin zu erkennen und möchte die Karte prüfen. Sie teilt meiner Frau mit, dass dies ein Einzelfahrschein sei und dieser am Tag X bereits abgelaufen wäre und sie einen Sammelfahrschein bräuchte. Daraufhin teilt meine Frau den Sachverhalt mit und zeigt ihre 6 Fahrkarten vor, die sie in der Annahme gekauft hatte, es seien, wie von ihr erbeten, Fahrkarten, die an verschiedenen Tagen zu verwenden wären. (Hier sei auch mal die Frage erlaubt: "Wer verkauft einer Frau mit Kind in einem Kiosk 6 Einzelfahrkarten, die am gleichen Tag erlischen? " SCHULUNG WÄRE ANGEBRACHT!)
Das interessiert die Dame aber nicht, für Sie ist der Fall klar. "Schwarzfahrer erwischt! "
Okay, meine Frau war tatsächlich mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs, aber es fehlt hier gänzlich der Vorsatz. Obendrein war Sie der festen Überzeugung, dass Sie einen gültigen Fahrausweis hat.
Und jetzt noch eine weitere Fragen, die sich aufdrängt:
Die Fahrt hat noch nicht begonnen und es wäre der Kontrolleurin doch möglich gewesen, meiner Frau eine Fahrkarte zu kaufen, oder?
Ist das der Standard wie man mit Kunden umgeht? Wo ist die Hilfsbereitschaft? Bei diesem "Umgang" muss man ja davon ausgehen, dass die ESWE ein "Kopfgeld" auf "Schwarzfahrer" aussetzt.
Fraglich ist auch, warum sie nicht den Hinweis gibt: "Dieser Fahrschein wäre nicht gültig, bitte verlassen Sie den Bus oder kaufen Sie einen neuen. "
Alles recht eigenartig.
Aber gut, das ist ja leider noch nicht das Ende der Geschichte. Mein Unverständnis ist was den Vorgang angeht schon relativ hoch. Dabei geht es nicht per se um meine Frau, sondern ich finde generell, dass Familien von den Öffentlichen Verkehrsbetrieben ein wenig "diskriminiert" werden. Sicherlich ist das ein hartes Wort, aber versuchen Sie mal mit Kinderwagen Bus zu fahren und dann stellen sie sich obendrein noch die geschilderte Situation vor.

Naja, weiter im Text, der "nette und zuvorkommende" Service der ESWE ist ja noch nicht vorbei.
Als uns das Schreiben des ESWE "ereilte", antworteten wir umgehend darauf und stellten des Sachverhalt wie oben dar.
Die erste Antwort war recht kurz in etwa "Wir haben mit der Kontrolleurin gesprochen, bleiben aber bei unserer Forderung! ".
Mhh, okay, dachten wir, versuchen wir es mal mit einer Vorstandsbeschwerde, denn bis heute und wahrscheinlich für immer werden wir glauben, dass wir "im Recht sind", zumindest was unsere Ansicht eines "anständiges Verhaltens" ist.
Nun bekamen wir eine sehr interessante Antwort. Man wolle von der Forderung nicht abrücken und jetzt WORTLAUT:
„Von Seiten der Fahrausweisprüfung stellt sich nach wie vor die Frage, selbst wenn Sie der Annahme waren, Sie würden einen Sammelfahrschein besitzen, warum dieser dann nicht entwertet wurde. “
Und das schlägt meiner Meinung nach, neben der grundsätzlichen Art und Weise noch dem Fass den Boden aus.
Sorry, nun muss ich wirklich sagen, dass ich als ich dies gelesen habe, meine gute Kinderstube vergessen habe.

Ich will da jetzt nicht näher drauf eingehen, es ist einfach eine bodenlose Frechheit.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass nun der Zeitpunkt erreicht wird, wo einfach die Unwahrheit gesagt wird und man sich fragen muss, ob das der "Standard" ist.
Unsere Konsequenzen werden wir aus dem Vorfall ziehen und weiterhin werden wir es auf ein Mahnverfahren und eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Jemanden (und ich sage jetzt extra nicht Frau mit Kleinkind) derart zu behandeln und so wenig Entgegenkommen zu zeigen (vor Fahrtantritt) und dann noch derartige Briefe zu schreiben und die Unwahrheit zu verbreiten ist eine Frechheit sondergleichen.

Ich möchte mich bei den Lesern entschuldigen, falls irgendetwas "wirr oder unstrukturiert" sein sollte im Text, aber dies hängt einfach mit meinem Ärger und der Ungerechtigkeit zusammen die ich in diesem Fall empfinde.
Am Ende geht es nicht um die 60 Euro, es geht ums Prinzip, aber eine junge Familie kann dieses Geld sinnvoller verwenden.

Zu guter Letzt, ja, bei genauerer Betrachtung des Sachverhaltes ist meine Frau faktisch mit einem ungültigen Fahrschein in den Bus eingestiegen.

Sie ging jedoch davon aus, dass es ein gültiger Fahrschein wäre und wollte ihn ordnungsgemäß entwerten.

Der Vorsatz "schwarz" zu fahren fehlt nicht nur, sondern meine Frau hat auch noch 6 Fahrkarten gekauft. dies wäre die erste Fahrt von 6 gewesen.

Und das alles vor Beginn der Fahrt!

Beste Grüße und Wünsche,

M. M.

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Meine Forderung an ESWE Verkehrs GmbH: Einstellung des Verfahrens, Entschuldigung für falsche Darstellung der Ereignisse!


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


17.12.2015 | 16:41
von Widder 440 | Regelverstoß melden
"Die Fahrt hat noch nicht begonnen, und es wäre der Kontrolleurin doch
möglich gewesen, meiner Frau eine Fahrkarte zu kaufen".

Seit wann kauft die Kontrolleurin für einen Fahrgaste eine Fahrkarte?

Wenn das eine Vorstandsbeschwerde werden soll, dann muss man erst einmal
raten, was eigentlich gemeint ist.



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