1077 Views | 27.12.2015 | 17:56 Uhr
geschrieben von Der Widerspenstige

Jobcenter Duisburg (Duisburg)

Verhalten des Jobcenters Duisburg fördert Mietnomaden

Bestell-/Kundennummer: 34102BG0042588

Mit diesem Anliegen habe ich mich bereits am 16.12.15 per Fax an das Jobcenter Duisburg gewandt und keine Antwort erhalten.

SCHLAGWORTE

Bei einem Mieter dessen Miete vom Jobcenter Duisburg bezahlt wurde, sind in einem Zeitraum von noch nicht einmal 3 Jahren Mietschulden in Höhe von rund 2000,- Euro zusammen gekommen!

Dies liegt vor allem an folgenden Problemen:

1. Der Mieter kann jederzeit fordern das die Gelder an ihn ausgezahlt werden und somit nicht mehr beim Vermieter ankommen.

2. Es gibt keinerlei Informationen seitens des Jobcenters wenn Zahlungen eingestellt oder geändert werden. Insbesondere wenn das Mietverhältnis endet.

3. Nachzahlungen für Nebenkosten werden - wenn überhaupt - nur nach vielen Monaten gezahlt.

4. Auskünfte werden aus "Gründen des Datenschutz" nicht erteilt.

5. Es ist unklar an wen eine gestellte Mietkaution zurückgezahlt werden muss, da diese manchmal vom Mieter an das Jobcenter erstattet wird.

6. Zahlungen können nur schwer zugeordnet werden, da im besten Fall nur Referenznummern und keine Texte für die Kostenzuordnung enthalten sind.

Der Mieter hatte immer eine Tilgung der Schulden in Aussicht gestellt und diese auch zwischenzeitlich Mal in kleineren Beträgen abgetragen.

Als die Schulden ein empfindliches Maß überschritten hatten, hatte er mir mündlich angedroht die Wohnung in verwüstetem Zustand zu hinterlassen, wenn ich gegen ihn vorgehe.

Dies ist nun auch eingetreten, da die Fenstergriffe überdreht worden sind und der Schließmechanismus somit zerstört wurde, so daß die Fenster nicht mehr schließen.
Es fehlt zudem das Gäste-WC und die Armaturen der Waschbecken.
Zusätzlich hat er noch völlig vermüllte Kellerräume hinterlassen.

Da Probleme dieser Art zunehmen und man als Vermieter keinerlei Rechte gegenüber dem Jobcenter hat, kann ich nur davon abraten in Zukunft Mieter in Betracht zu ziehen, deren Miete vom Jobcenter Duisburg bezahlt wird.

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Meine Forderung an Jobcenter Duisburg: Stellungnahme und Erstattung des ausstehenden Kosten


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Kommentare und Trackbacks (6)


05.01.2016 | 11:53
von Der Widerspenstige noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang noch immer keine Reaktion seitens des Jobcenters Duisburg!


19.01.2016 | 16:50
von Der Widerspenstige noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt nach wie vor keine Reaktion seitens des Jobcenters.

Offensichtlich ist staatlich geförderter Miet- und Sozialbetrug keiner Reaktion mehr würdig in Deutschland.


12.02.2016 | 12:01
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Vor 2 Tagen ist endlich eine schriftliche Reaktion seitens des Jobcenters eingetroffen.
In dem Schreiben wird zumindest die Nebenkostenabrechnung für 2015 eingefordert.
Die Nachzahlung macht immerhin einen Großteil der Mietschulden aus.
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1 reclabox beschwerde de 335354 teaser


29.02.2016 | 10:06
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Am 22.02.2016 ist eine Nachzahlung der Stadt in Höhe von € 245,85 überwiesen worden.

Selbst wenn man die Mietzeit im günstigsten Fall auf den Termin des ungekündigten Auszug des Mieters festlegt, ergibt sich eine Nachzahlung für die Nebenkosten in Höhe von € 405,86.

Offensichtlich zahlt das Jobcenter Nebenkosten nur nach Gutdünken und nach mehrmaliger Aufforderung.

Ich kann nur noch davon abraten Mieter zu nehmen, die vom Jobcenter bezahlt werden!
Mit dem Sozialamt sieht es nicht anders aus.

Der Mieter selbst ist mittellos und mit dem Kostenträger gibt es kein Vertragsverhältnis, so daß der Vermieter im Zweifelsfall immer der Dumme ist und leer ausgeht, obwohl tatsächliche Kosten entstanden sind.

29.02.2016 | 10:45
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Die zunehmenden Probleme haben sich bereits seit Jahren angekündigt.
de.reclabox.com/beschwerde/92177-jobcenter-duisburg-duisburg-wohnung-nicht-mehr-an-empfaenger-von-wohngeld-vermietbar

Nun kommt noch der Aspekt der finanziellen Unsicherheit hinzu!
Damit ist die Situation untragbar.

15.03.2016 | 14:16
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Als Antwort vom Jobcenter kam nun das beigefügte Standardschreiben, welches vollkommen unpassend ist und ich wie folgt beantwortet habe:

Sehr geehrter.,

Ihrem Schreiben vom 08.03.2016 kann ich leider noch nicht einmal im Ansatz folgen.

Sie berufen sich hier auf das Sozialgeheimnis, obwohl ich keinerlei Auskünfte von Ihnen eingefordert habe?
Das einzige Geheimnis sind die Gründe für die zu geringe Erstattung der Nebenkosten.

Darüber hinaus haben Sie mir die Broschüre "Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen" beigelegt, deren Lektüre ich Ihnen dringend empfehle.

In dieser Broschüre steht eindeutig geschrieben:

"Nach dem Willen des Gesetzgebers soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. "

Mit meinen Schreiben fordere ich genau dies ein!
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