Durch DAK-Gesundheit gelöste Beschwerde. | 1085 Views | 02.01.2016 | 11:37 Uhr
geschrieben von Heike Ruch

DAK-Gesundheit (Hamburg)

Gesetzliche Zuzahlung für Kronen nicht übernommen

Bestell-/Kundennummer: C511051266

seit Jahrzenten bin ich bei der DAK krankenversichert. Meine Beitäge sind nicht unerheblich. Im April 2015 wurden mir 4 Implantate im Unterkiefer gesetzt, da ich nur noch 7 Zähne hatte. Die Kosten habe ich voll übernommen und einen Teil durch meine Zusatzversicherung erstattet bekommen.

SCHLAGWORTE

Im September 2015 war alles gut verheilt. Mein Zahnarzt hat einen Heilkostenplan an die DAK eingereicht (ges. Erstattung ca 1200 Euro. Die Kostenübernahme wurde abgelehnt (angeblich war der Antrag nicht vollständig ausgefüllt.) Meine Zahnarztpraxis telefonierte mit der DAK und wurde unfreundlich behandelt. Erneute Antragstellung-abgelehnt. Die gesetzliche Bearbeitungszeit von 3 Wochen pro Antrag wurde bis zum letzten Tag ausgenutzt.

Die DAK wollte einen Gutachter hinzuziehen. Dort bekam ich schnell einen Termin. der Gutachter befand die Imlantate für nötig und empfahl zusätzlich eine Parodontosebehandlung der eigenen Zähne. Heilkostenplan eingereicht- nach 3 Wochen wurde der Antrag von der Dak genehmigt. Ich habe sofort einen Termin bei meinem Zahnarzt erhalten, Parodontosebehandlung wurde durchgeführt, neuer Antrag für den ges. Zuschuß der Kronen eingereicht. Nach 3 Wochen erneute Ablehnung. Angeblich hat die DAK von meinem Zahnarzt keine Bestätigung über die erfolgte Parodontosebehandlung erhalten.

Hinzufügen möchte ich noch, daß ich durch diese m. E. schäbige Behandlung von Seiten der DAK meine Mitgliedschaft gekündigt habe und ab 01.01.2016 bei einer anderen Krankenkasse versichert bin.

Lt meiner Zahnarztpraxis bin ich eine von vielen Patienten der DAK, wo es schwierig ist, einen Zuschuß zu erhalten. Allerdings bin ich die Einzige, wo überhaupt nichts geklappt hat. Ich habe das Gefühl, entweder hat der entsprechende Sachbearbeiter etwas gegen mich oder die Zahnarztpraxis.

Freundliche Grüße

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Gesetzlicher Zuschuß der DAK


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.01.2016 | 12:58
von Heike Ruch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kann laut Ihrer Aussage auch nicht gelöst werden, da die DAK die Zusammenarbeit mit Ihnen verweigert.


27.01.2016 | 10:48
von Heike Ruch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DAK zahlt nicht. Meine neue Krankenkasse hat die Kosten übernommen




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