2194 Views | 09.01.2016 | 20:05 Uhr
geschrieben von Robert Buder

Service Center Sued Berlin (Berlin)

Mainboard wird nicht ausgetauscht, Laptop nicht zurückgeschickt

Bestell-/Kundennummer: F4180

Am 14.12. ist ein Kaufvertrag mit dem Service-Center-Sued wie folgt zustande gekommen:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Kunde!

Vielen Dank für den Kauf unseres Motherboards inkl. kostenlosem Einbau um € 129,00 + € 15,00 Versand.

Der kostenlose Einbau des Mainboards wird ausschließlich von unserem Technikteam durchgeführt, der Selbsteinbau ist somit nicht möglich. "

Nach der Abholung erhielt ich einen Anruf, dass angeblich auch die Grafikkarte defekt ist. Auf meine Nachfrage hin, welche Tests mit der Grafikkarte durchgeführt wurden, erhielt ich folgende nichtssagende Antwort:

"Welchen Test sollen wir den da machen? Ihre Grafikarte rein Fehler.
Neue Grafikkarte rein kein Fehler.
Wenn sie wollen machen wir das 10 x Aber das ist doch eigentlich eindeutig das diese Grafikkarte einen Defekt aufweist"

Andere Fehlerquellen kennt das Service-Center anscheinend nicht und wurden auch nicht durchgeprüft. Zu erwähnen ist hierbei noch, dass dieser Fehler bei einem vorherigen Check bei einem örtlichen Reparaturbetrieb nicht vorhanden war. Nachtigall, ick hör dir trapsen.

Obwohl ich - siehe oben - ein Motherboard gekauft habe, soll ich angeblich mein defektes Motherboard nicht zurückbekommen. Dies habe ich abgelehnt und Reparatur wie vertraglich vereinbart gefordert und zudem die Zurücksendung meines Motherboards gefordert. Seitdem bekomme ich, wie im Kindergarten, im Minutentakt immer die gleiche E-Mail.

Seriösität und Kompetenz sieht definitiv anders aus. Da ich es nunmehr leid bin, will ich einfach nur noch mein Laptop zurück, dann halt ohne neuem Motherboard, obwohl vertraglich vereinbart.

Vor diesem dubiosen Betrieb kann nur gewarnt werden, lasst bloß die Finger weg.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Service Center Sued Berlin: Reparatur und Zurücksendung des reparierten Laptops inkl. des defekten Mainboards


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


11.01.2016 | 11:54
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch wenn das Service-Center-Süd ReclaBox untersagt hat, über eine neu eingestellte Beschwerde zu informieren (allein das lässt schon tief blicken), scheint der Laden die Beschwerden - sogar Sonntags - zu sichten und umgehend darauf zu antworten. Damit man hier gut nachvollziehen kann wie es weitergeht, hier der Schriftverlauf durch das Service-Center-Süd von gestern, 10:05 Uhr:

"Wir senden ihnen wie sie wünschen ihr Notebook unrepariert zurück bis 18.01.2015
wir machen sie darauf aufmerksam das sie uns ein Frist gesetzt haben und den Beitrag in der Reclabox somit unrichtig ist

Ich zidiere

Sollten Sie entgegen Ihrer Auftragsbestätigung und dem zwischen uns zustande gekommen Vertrag an Ihrer falschen Auffassung festhalten, dass Sie mein Mainboard einfach behalten, senden Sie mir bitte mein Laptop unrepariert, kostenfrei und umgehend zurück. Fristsetzung: 18.01.2015.

Kostenfrei ist leider nicht möglich Der Rücktransport koste wie Vertraglich vereinbart 15,00 Euro

Aufgrund ihrer somit unrichtigen Behauptungen behalten uns rechtliche Schritte gegen sie vor und werden diese am 12.01.2016 gegen sie einleiten (Das ist keine Drohung)
Auch machen wir sie darauf aufmerksam das ihr Gerät erst 7 Arbeitstage bei uns ist und es nur durch die Feiertage zu Verzögerungen gekommen ist"

Hier jetzt meine Stellungnahme:

Wie aus dem Zitat erkennbar, weigert sich das Service-Center-Süd wie in der Beschwerde beschrieben, das Mainboard auszutauschen, ohne mir mein defektes Mainboard zurückzusenden. Hier liegt ein Vertragsbruch seitens des Service-Center-Süd vor, so dass ich - logischerweise - mein Laptop zurückgeschickt haben möchte. Witzigerweise spricht das Service-Center-Süd von einem zustande gekommenen Vertrag, wenn es um die Rücksendekosten geht, wohlwissend, dass das Service-Center-Süd hier vertragsbrüchig geworden ist.

Doch es geht weiter, denn heute kommt die angekündigte juristische Komponente hinzu, die ich hier wieder zitieren darf:

" Wir fordern sie jetzt nach Rücksprache mit der Kanzlei
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner
Rechtsanwälte
Christopher Langlotz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Datenschutz-, IT- und Internetrecht.
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
E-Mail: info spider monkey bronhofer.de

diesen Beitrag innerhalb der nächsten 48 Stunden zu löschen

Alleine die Aussage im Text dieses Artikels und in der Überschrift
Sie haben eine Frist bis 18.01.2016 gesetzt und sind verpflichtet diese einzuhalten und hernach wenn nötig eine angemässene Nachfrist zu setzen. Ihr Beitrag ist somit grundsetzlich falsch (Ganz zu schweigen von ihren Behauptungen)
reicht schon aus um gegen sie eine Klage wegen Geschäftsschädigung einzureichen und Schadensersatz zu fordern
Der Beitrag ist eindeutig rechtswidrig, da er unzutreffende und herabsetzende Tatsachen Behauptungen über uns enthält. Wir können daher gemäß §§823 I, 1004 BGB analog die Unterlassung und die Beseitigung des betreffenden Artikels verlangen
Dies ist eindeutig eine Rufschädigung und Geschäftsschädigend ganz zu schweigen von den verfassten Texten die von Unterstellungen und Beleidigungen nur so stolzen

Wir verweisen auf ein ergangenes Urteil

Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber und Denjenigen die den Artickel verfasst haben

Mit einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg endete das Verfahren, das von dem Betreiber des "Supernature"-Forums", Martin Geuß, angestrebt wurde, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen. Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2014 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber oder Derjenige der den Artikel verfasst hat sofern dieser Namhaft gemacht werden kann, eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge. Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.

Wir sind verpflichtet sie nochmalig aufzufordern bevor wir das ganze übergeben

Ps
Es währe zu überprüfen ob es hier nicht sogar ein Rückbehaltungsrecht schalgend wird"

Hierzu meine Stellungnahme:

Ich werde mich erst einmal abwartend verhalten, ob mein Laptop bis zum 18.01.2016 bei mir eingeht. Aufgrund der juristischen Drohungen werde ich auch erst einmal abwarten, was mir die besagte Kanzlei tatsächlich schreibt bzw. ob eine Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird.
Bevor das Laptop nicht wieder in meinen Besitz übergegangen ist, werde ich gar nichts veranlassen und erst recht nicht die Löschung dieser hier veröffentlichten Beschwerde, zu der ich nach wie vor vollumfänglich stehe und die nicht im Ansatz gelöst ist. Wie gesagt, ohne umgehende Zurücksendung des Laptops passiert hier gar nichts.


11.01.2016 | 15:02
von Max Ermaier | Regelverstoß melden
Oj schon wieder einer den es erwischt hat
Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen
Hoffentlich kann hier alles bewiesen werden sonst schaut das sehr düster aus

11.01.2016 | 17:30
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier noch ein Nachtrag, wobei ich nicht weiß, was mir der Verfasser mit den Datenschutzbestimmungen sagen möchte. :)

"Diese eröffrentlichung ist ein Verstoß gegen die Datanschutzrichtline
sie sind nicht berechtigt Namen von dritten zu veröffentlichen
Ich galube nicht das sie das bezahlen können

Wir fordern sie jetzt nach Rücksprache mit der Kanzlei
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner
Rechtsanwälte
Christopher Langlotz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Datenschutz-, IT- und Internetrecht.
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
E-Mail: info spider monkey bronhofer.de

Hochachtungsvoll

Service-Center"


11.01.2016 | 17:40
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Witzig ist auch, dass sich das Service-Center-Süd unter dem Pseudonym "MAX ERMAIER" auf diesem Portal eingeschlichen hat um Sachverhalte zu seinem Gunsten zu kommentieren. Wenns hilft.


14.01.2016 | 10:22
von Gemeinsam GegenTPG | Regelverstoß melden
Guten Tag Herr Buder,
ich mache derzeit ganz Ähnliches wie Sie (und viele andere auch) mit Service Center Süd (=TPG Scheidl GmbH) durch. Bitte kontaktieren Sie mich unter gemeinsam.gegen.tpg.scheidl spider monkey gmail.com um weitere Schritte abzusprechen.

22.01.2016 | 09:09
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Zwischenstannd:

Die Reparatur wurde abgelehnt.
Die Frist zur Rücksendung des unreparierten Laptops hat man verstreichen lassen.
Jetzt habe ich also kein Laptop, was immer noch defekt ist :)

In Kürze werde ich eine Anzeige gegen das Unternehmen auf den Weg bringen. Wenn dann immer noch nichts passieren sollte, muss wohl Klage eingereicht werden.


22.01.2016 | 10:23
von Manuel Döpper | Regelverstoß melden
Wir wurden auch von der selbigen Firma betrogen, so wie es den Anschein hat. Haben unser Notebook vor über 2 Monaten eingeschickt zur Reparatur. Über Ewigkeiten nichts gehört, das Mainboard sollte ausgetauscht werden und der Betrag über 200€ wurden schon lange bezahlt. Es hieß erst, das Ersatzteil sei nicht vorrätig, dann man hätte es repariert verschickt aber ohne Sendungsnummer etc. und es ist noch immer nichts angekommen. Also dieser Laden ist sehr merkwürdig. Wir haben jetzt eine Frist von 5 Tagen gesetzt und erstatten sonst Anzeige. Vielleicht können wir uns hier zusammen tun, eine Sammelklage einreichen. Ich denke es gibt noch mehrere Fälle die sich dem anschließen würden.

25.01.2016 | 17:53
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neues vom Service-Center:

"Sehr geehrter Herr Buder,
es dürfte ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass sie die 15,00 € Rückversandkosten wie vereinbart und beim Kauf bestätigt noch nicht bezahlt haben.
Das Notebook kann nach Erhalt der Rückversandkosten wie von ihnen gewüchscht unrepariert an sie zurück gesendet werden.
Hochachtungsvoll
Service Center Süd"

Hierzu muss ich erst einmal klarstellen: Natürlich wünschte ich die Reparatur und habe das Service-Center, insbesondere mit dieser Beschwerde hier, ultimativ aufgefordert, die Reparatur durchzuführen und mir mein Laptop nebst defektem Motherboard zurückzusenden. Da das Service-Center die Reparatur verweigerte, habe ich alternativ die Rücksendung bis zum 18.01.2016 gefordert. Diese Frist hat das Service-Center verstreichen lassen.

Demnach habe ich dem Service-Center heute mitgeteilt:

"Es ist anscheinend Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass wir einen Vertrag eingegangen sind, in dessen Rahmen Sie in meinem Laptop ein neues Motherboard einbauen wollten.
Da Sie den Vertrag gebrochen haben, ist der Vertrag nichtig und Sie haben mir das Laptop kostenfrei zurückzusenden.
Ich setze Ihnen nunmehr eine letzte Nachfrist bis zum 28.01.2016. Danach werde ich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten.
Gruß
Ein von Service-Center-Süd betrogener Kunde"

Obwohl es aufgrund des Vertragsbruchs durch das Service-Center gar keinen Vertrag mehr zwischen uns gibt und mir das Laptop kostenfrei zurückzusenden ist, reagiert der Laden wie folgt:

"Sehr geehrter Herr Buder
Ich würde mir den Vertrag durchlesen den sie mit sie uns haben Wir haben keinen Vertrag gebrochen die versicherten Rücktransportkosten sind eindeutig festgelegt
Mfg Service-Center-Süd"

Alles richtig, jedoch nur, wenn ein Vertrag bestehen würde. Am Donnerstag geht der Fall zur Staatsanwaltschaft, danach werde ich weiter berichten.

Ps sie können alles machen wenn sie davon überzeugt sind das sie im Recht sind


01.02.2016 | 15:49
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offen ist hier immer noch der Punkt der Rücksendekosten, zumindest meint das Service Center Süd, hier einen Anspruch auf die Kosten zu haben "weil hier ja ein Vertrag besteht". Tatsächlich ist der Vertrag aber von mir widerrufen worden, so dass ich von meinem Rechtsbeistand hierzu schon einmal eine juristische Einschätzung angefordert habe. Diese sieht folgendermaßen aus:

"Ich muss die Rücksendekosten - wenn überhaupt - erst zahlen, wenn ich die Ware zurücksendet bekommen habe u n d ordnungsgemäß über mein Widerrufsrecht belehrt wurde. "

Im Ergebnis ist also festzustellen, dass das Service Center Süd nicht ordnungsgemäß zum Widerrufsrecht belehrt hat und das Gerät kostenfrei zurücksenden muss, da ansonsten der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt ist.

Wer gleichermaßen wie ich betroffen ist und seinen Vertrag zwischenzeitlich widerrufen hat, eine Rücksendung seines Geräts aber noch nicht feststellen konnte, weil das Service Center Süd de facto noch keine Rücksendung vorgenommen hat, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen, damit man das weitere juristische Vorgehen abstimmen kann.


02.02.2016 | 09:13
von Robert Buder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die letzte gütliche Einigung ist heute fehlgeschlagen. Die Hintergründe:

Nachdem ich vorgeschlagen habe, dass mir - was mir auch rechtlich zusteht - das Laptop zurückgeschickt wird, wurde dieser Vorschlag nur akzeptiert, wenn ich ReclaBox anschreibe und um Löschung meines Beitrags bitte. Ich habe es jetzt also nicht nur mit einer Unterschlagung zu kämpfen, sondern auch noch mit dem Tatbestand der Erpressung.

Eine Einigung ist also letztendlich am Starrsinn und der Unkenntnis von Herrn P. gescheitert, so dass sich dieser Vorgang noch einige Monate hinziehen wird. Aufgrund der unrechtmäßigen Einbehaltung des Laptops kommt dann natürlich auch noch der Wertverlust hinzu, der durch das Service Center zu tragen wäre.

Ich werde hier also weiter berichten.


10.02.2016 | 16:27
von Gemeinsam GegenTPG | Regelverstoß melden
Guten Tag,
ich mache derzeit ganz Ähnliches wie Sie (und viele andere auch) mit Service Center Süd (=TPG Scheidl GmbH) durch. Bitte kontaktieren Sie mich unter gemeinsam.gegen.tpg.scheidl spider monkey gmail.com um weitere Schritte abzusprechen.

02.03.2016 | 08:19
von Service-Center-Süd-Berlin | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren

Herr Buder hat noch immer nicht bezahlt obwohl vertraglich vereinbart (15,00 Euro Rücktransport kosten)

Siehe Web-Shop wo das Mainboard gekauft wurde
Die Behauptung wir hätten keinen Vertrag ist eigentlich nur mit Verwirrtheit zu kommentieren

Wir werden sie gerne über den weiteren Verlauf auf den laufenden halten

Es sei eines jedoch angemerkt
Wenn an nicht einmal bereit ist die versicherten Rücktransport kosten zu übernehmen (Ansonsten wird nichts für den Kostenvoranschlag verrechnet) so ist das doch eigentlich vermutlich schon Schnorrerei Ich als Konsument würde mich dabei schlecht fühlen

Hochachtungsvoll
Service-Center

14.03.2016 | 11:56
von Service-Center-Süd-Berlin | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Buder

Sie haben ihre Rückversand Kosten noch immer nicht bezahlt!
Obwohl sie dem beim Kauf eindeutig wie hier jedermann sehen kann zugestimmt haben.
So benimmt man sich nicht

Unsere Forderungen

Bezahlen sie endlich die 15,00 Euro versicherten Rückversandkosten wie auch im Gesetz vorgesehen

Hochachtungsvoll

Service-Center



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!