Durch jameda endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 479 Views | 11.01.2016 | 13:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8322366

jameda GmbH (München)

Angeblich, Verabredung mit den Ärtzten über schlechte Bewertungen

Jameda hatte mir geschrieben, dass sie meine Bewertung vom 30.06.2014 für Judith Dw.-Cl. gelöscht hatten.

Sie schrieben, dass die Bewertung enthält Passagen, die im Falle einer juristischen Überprüfung nicht zu beweisen sind.
Das möchte ich bestreiten, weil gerade das kann man juristisch beweisen. Es geht nicht nur um die Schaden verursachten von den Mitarbeiter dieses Praxis (Zahnschmelz kaput gemacht), sondern auch um den Umgang mit den Patienten. Die Besitzerin und verantwortliche Zahnärztin ist Frau Judith Dw.-Cl., die diese Verantwortung tragen muss. Während Ihrer Beratung bezüglich der gemachten Schaden wurde ich aus dem Praxis fast rausgeschmiessen. Keine Entschuldigung, keine ärtzliche Hilfe und Gegenmassnamen!

Wenn Jameda solche objektive Bewertungen so löschen, dann bin ich sehr enttäuscht von ihnen und kann ihren Bewertungen nicht mehr vertrauern.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an jameda GmbH: Wiederveröffentlichung meiner Bewertung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2016 | 13:56
Firmen-Antwort von: jameda GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte/r Patient/in,

es ist absolut in unserem Sinne, authentische kritische Bewertungen zu veröffentlichen, um anderen Patienten eine Hilfestellung bei der Arztsuche zu bieten. Leider sind uns jedoch in manchen Fällen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Hände gebunden.

Bspw. müsste in Ihrem Fall ggf. ein Richter bestätigen, dass Ihr Zahnarzt falsch gehandelt hat. Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Richter das nur selten macht, sieht er doch den Zahnarzt (und nicht den Patienten oder ein Bewertungsportal) als den Experten an. In solch einem Fall müssten nicht Sie sich, sondern jameda als Portalbetreiber vor Gericht veantworten.

Wann immer ein Arzt mit rechtlichen Schritten droht, wir aber der Ansicht sind, die Bewertung sei rechtlich haltbar, veröffentlichen wir die Bewertung und setzen uns wenn nötig auch vor Gericht für den Erhalt der Bewerung ein. Dies machen wir regelmäßig, erst im Dezember vor dem Bundesgerichtshof. Einen Beitrag darüber finden Sie z. B. unter (ab Minute 32:21) : www.ardmediathek.de/tv/Mittagsmagazin/Die-Sendung-vom-15-Dezember-2015/Das-Erste/Video?documentId=32268964&bcastId=314636

Ich verstehe, dass es Sie ärgert, dass Ihre Bewertung nicht wieder veröffentlicht werden konnte. Für die Zukunft möchte ich Ihnen daher empfehlen, möglichst subjektiv - und nicht, wie Sie schrieben objektiv - zu bewerten. Denn Ihre persönliche Meinung ist durch das Grundgesetz geschützt (anders als Tatsachenbehauptungen), so dass subjektive Bewertungen nicht angegriffen werden können. Im Übrigen verweisen wir Patienten bereits bei der Bewertungsabgabe auf diesen Umstand, um eben zu vermeiden, Bewertungen entfernen zu müssen: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben

Ich hoffe, für Sie wurde ersichtlich, dass kritische Bewertungen auf jameda erwünscht sind und wir uns für diese auch einsetzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: www.jameda.de/qualitaetssicherung/

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Kirchler

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


14.01.2016 | 18:03
von ReclaBoxler-8322366 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2016 | 18:15
von ReclaBoxler-8322366 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!