1384 Views | 15.01.2016 | 11:30 Uhr
geschrieben von Hans-Joachim Rau

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Anzeige wegen Betrug - keine Gutscheinauszahlungen mehr

Bestell-/Kundennummer: ULT4043297

Herrn/Frau/Firma

SCHLAGWORTE

Kriminalpolizeiinspektion
Weißenburgstrasse 2

97082 Würzburg

Betrugsanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatten wir (Hans-Joachim Rau und Elke Müller) gegen den Geschäftsführer Herrn

Thomas Wagner
von der Firma

Unister Travel Betriebs GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig

Anzeige wegen Betruges und stellen gleichzeitig Strafantrag.

a) Im Oktober 2014 habe ich bei der Internet Plattform ab-in-den-Urlaub.de (Unister GmbH) für meine Lebensgefährtin, Frau Elke Müller und mich eine Wochenendreise nach Venedig gebucht (siehe Anlage). Bestandteil dieser Buchung war ein 50,00 Euro Gutschein, die von besagter Firma in großer Anzahl unter die Leute gebracht werden. Dieser Gutscheinbetrag (siehe Anlage) sollte spätestens 28 Tage nach Urlaubsantritt auf mein Konto überwiesen werden. Bis heute habe ich dieses Geld nicht erhalten. Unzählige Anrufe bei ab-in-den-Urlaub folgten. Jedes mal die gleiche Auskunft das sich die Auszahlung aufgrund einer technischen Störung noch etwas verzögern würde und das bis heute. Letzter Anruf erfolgte im Dezember letzten Jahres. Weiterhin habe ich auch die Firma mehrfach per Email und schriftlich kontaktiert (Briefkopie anbei). Sowohl meine Mails als auch mein Brief blieben unbeantwortet.
Das Internet u. a. auch Facebook ist mittlerweile voll von Kundenbeschwerden, denen es ebenso wie uns ergangen ist. Diese angebliche technische Störung bei ab-in-den-Urlaub scheint also permanent vorzuliegen, deshalb muss ich davon ausgehen, dass hier organisierter, dauerhafter und zigfacher Betrug an Kunden der Unister vorliegt.
Ich verweise hier auf folgende Internet-Seiten:
de.reclabox.com/firma/951-ab-in-den-urlaub-de

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

www1.wdr.de/…/ser…/sendungen/ab-in-den-urlaub100.html
www.urlaubsguru.de/…/problem-100e-ab-in-den-urlaub-…/
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Wie dem Internet zu entnehmen ist haben mittlerweile mehrere geprellte Kunden der Unister GmbH sich gegen deren Machenschaften gewehrt und mit Erfolg Strafantrag gestellt.

b) ebenfalls im November 2014 hat meine Lebensgefährtin für insgesamt 4 Personen (Elke Müller, unserem Freund Pfarrer Alexander Eckert, Frau Sandra Gegner (Tochter von Frau Müller) und mich) unseren 2-wöchigen Jahresurlaub bei ab-in-den-Urlaub gebucht (ausführendes Reisebüro war ETI – lt. Anlage) Den Urlaub haben wir im September 2015 angetreten. Für diesen Urlaub haben wir insgesamt 3 Gutscheine eingelöst (1x 100,00 Euro für Hans-Joachim Rau und Elke Müller, 1x 50,00 Euro für Alexander Eckert und 1x für Sandra Gegner EUR 50,00). Auch dieser Betrag von insgesamt 200,00 Euro wurde bislang nicht auf das Konto von Frau Müller überwiesen. Den Gesamtreisepreis hat Frau Müller komplett von Ihrem Konto bezahlt. Auch Frau Müller hat unzählige Male (zuletzt heute 04.01.16) bei dem Urlaubsportal angerufen, jedesmal die gleiche Auskunft wie bei mir auch.

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Vergangenheit schon mehrfach bei diesem Urlaubsanbieter unsere Reisen gebucht hatten und damals die Gutscheinbeträge anstandslos und rechtzeitig überwiesen wurde.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte unterrichten Sie uns über der Verlauf dieses Strafantrages.

Mit freundlichen Grüßen

(Hans-Joachim Rau, Diakon) (Elke Müller)

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 250,-- Euro Gutscheinbeträge


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


15.01.2016 | 11:57
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Mir ist neu das in unserem Rechtsstaat Anzeigen über ein Internetportal gestellt werden kann dessen Sitz weder im Antragsland noch nicht einmal in der EU liegt.
Noch müssen Anzeigen bei der Zuständigen Dieststelle gestellt werden.

22.01.2016 | 11:45
von Hans-Joachim Rau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion - Strafantrag wurde von mir gestellt


05.02.2016 | 12:23
von Hans-Joachim Rau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.02.2016 | 13:15
von Hans-Joachim Rau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Strafantrag wurde beim AG Leipzig gestellt wegen Betrug




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