Argetra GmbH (Ratingen)
Wertlos und abzockend
Bestell-/Kundennummer: 7139724
Zweimal wollte ich an einer Versteigerung teilnehmen, beides mal ging es in die Hose. Das erste mal wurde die Versteigerung kurz vor dem Versteigerungstermin abgesagt. Das zweite Mal fand die Versteigerung statt, aber: Der gute Mann, gegen den die Versteigerung statt fand, hat damit gedroht dass er das Versteigerungsanwesen anzünden wird, wenn man es versucht ihm wegzunehmen. Die Versteigerung fand trotzdem statt, man hat aber trotzdem keine Chance gehabt es relativ Preiswert zu ersteigern, da der Besitzer seine Verwandtschaft mitgebracht hat, und so wurde jeder überboten. Weitere Probleme: Man hat mich gewarnt, wenn ich es ersteigere, werde ich ein Problem haben den Besitzer loszuwerden. Die meisten Banken wollten mir kein Kreditangebot berechnen (Berechnungszeit zwischen zwei und acht Wochen), mit der Begründung: Erst wenn der Zuschlag an Sie erteilt wurde können wir ein Angebot errechnen. Das heißt: Wenn das Geld an das Amtsgericht innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei bis vier Wochen) für das ersteigerte Anwesen nicht eingegangen ist, dann dreht sich der Spies um und die Versteigerung richtet sich gegen mich. Daraufhin suchte ich ein Objekt nicht über Versteigerung. Nach langer Suche, fand ich ein Objekt. Kaufvertrag wurde unterschrieben. Ich bat den Verlag Argetra vom Vertrag durch Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, da ich ein Objekt schon gefunden habe. Die Antwort war: Nein, das lassen die AGBs nicht zu, da ich ein Objekt nicht ersteigert habe. Super! Die Wertlose Versteigerungskalender werden nicht mehr gebraucht, muss aber trotzdem zahlen. Echt toll! Bin begeistert! Man merkt, dass es ein Abzockverlag ist, da Sie nicht mal bereit sind, die Kosten für nicht mehr benötigte Versteigerungskalender zu erstatten.
18.01.2016 | 13:17
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Kunde,
wir veröffentlichen sehr früh alle Termine, so dass viele Kunden mit unserer Hilfe erfolgreich das Traumobjekt ersteigern. Daß Termine mal abgesagt werden kommt vor, liegt aber nicht in unserer Dienstleistung begründet. Wenn die Verwandschaft mitbietet, dann muss diese das Objekt auch zum Zuschlagpreis übernehmen. In diesem Fall war dem Bieter die Immobilie mehr wert als Ihnen. Auch dafür können wir nichts.
Bezüglich der Bankverhandlung muss doch erstmal nur geklärt werden, welchen Kredit man Ihnen gewähren wird. Zudem können Sie das Gutachten mitnehmen und die Bank kann damit noch genauer kalkulieren. Letztendlich entscheidet Ihre Kapitaldienstfähigkeit über die mögliche Kredithöhe.
Ihre Bonität können wir aber auch nicht verantworten.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer, wenn Sie uns den Zuschlagsbeschluß einreichen oder uns den Nachweis bringen, dass Sie eine Immobilie im Vorfeld einer Versteigerung erworben haben.
Da wir nur den Zwangsversteigerungsmarkt unterstützen, erstreckt sich das Sonderkündigungsrecht natürlich auch nur auf den Erwerb von ZV-Immobilien.
Ihre Schlussfolgerung entspricht vielleicht Ihrem persönlichen Empfinden, ist jedoch völlig falsch. Abzocke setzt betrügerische Absichten voraus. Sie haben jedoch ein korrektes Vertragsverhältnis mit uns, welches wir erfüllen.
Wir wünschen Ihnen dennoch viel Freude in Ihrer neuen Immobilie.
Argetra Beschwerdemanagement