353 Views | 29.01.2016 | 15:45 Uhr
geschrieben von Hanna Rupp
Minderjähriges Kind kaufte Waren im Wert von >500 Euro.
Mutter widerruft den schwebend unwirksamen Kaufvertrag und sendet Waren zurück. Sie nennt mehrere Zeugen, die belegen, dass die Einkäufe in besagter Filiale getätigt wurden.
Sportscheck antwortet nicht, Post von ottogroup Anwälte mit Aussage, dass die Waren dort nicht gekauft wurden.
Sportscheck behält Waren und reagiert seit 2 Monaten nicht.
Meine Forderung an SportScheck GmbH:
Erstattung von mind. 60% ggf auch als Gutschein
Firmen-Antwort ausstehend seit
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