Durch slewo // schlafen leben wohnen gelöste Beschwerde. | 2092 Views | 02.02.2016 | 14:43 Uhr
geschrieben von Hilmar Potente

slewo // schlafen leben wohnen GmbH (Zimmern o. R.)

Finanzieller Schaden durch slewo

Bestell-/Kundennummer: 100054663

Am 28. Dezember 2014 habe ich 2 Garnituren Bettwäsche (139,80 €) bei der Firma Slewo bestellt. Diese habe ich am 03.01.2015 erhalten. Da sie nach Ansicht nicht meinen Erwartungen entsprach, habe ich am selben Tag noch einen Widerruf geschrieben und diesen am Montag, den 05.01.15 per Postbrief (wie in der AGBsteht: per Postbrief, Fax

SCHLAGWORTE

oder e-mail) an Slewo gesandt. In diesem Wiederruf habe ich auch mitgeteilt, dass ich die Ware in den nächsten Tagen an die Firma Slewo zurücksenden werde. Dieses tat ich dann am 13. Januar 2015. Für mich war die Angelegenheit damit erledigt. Am

25.03.2015 erhielt ich dann eine Zahlungserinnerung. Darauf hin mailte ich der Firma, dass ich einen Widerruf zugesandt hätte und die Ware auf meine eigenen Kosten an sie zurückgesandt hätte.

Antwortmail: Sie könnten keine Ware finden und ebenfalls keinen Widewrruf. In einer weiteren Mail wurde mir dann mitgeteilt, dass sie die Ware gefunden hätten und wann ich widerrufen hätte. Antwortmail meinerseits, dass ich die Ware schriftlich storniert und anschließend an sie zurückgesandt hätte. Am 08. April 2015 kam dann die 1. Mahnung.

Ich teilte erneut mit, dass die Ware bei Ihnen sei und das sie die Ware ja auch noch nicht zurückgesandt hätten, wenn sie diese nicht annehmen würden (kenne ich so von anderen Versandhäusern). Wieder Mitteilung das Sendung nicht zu finden ist, obwohl vorher geschrieben wurde, dass Ware bei Ihnen sei. Am 29.05.2015 kam dann ein Mahnschreiben eines Inkassobüros aus Koblinz. Summe zu zahlend jetzt 222,06€

Auch hierhin sandte ich den kompletten Vorgang mit Widerruf und emails. Antwort: keine. Am 17.06.15 erhielt ich dann Post vom Amtsgericht Stuttgart. Forderung nun:

310,19 € nebst Mahnkosten, Zahlungsmoral Auskünfte, Inkassokosten und Zinsen!

Einspruch eingelegt und alle Belege wieder beigelegt. Bis zum 04. 01. 2016 passierte dann nichts. An diesem Tag kam dann die Nachricht des Gerichts, dass sie den Fall an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen abgegeben hätten und ich nur über meine Anwälte eine erneute Stellungnahme abgeben möge oder aber ein Versäumnisurteil erfolgen würde.

Da mir diese Angelegenheit nun zu blöde wurde und auch zu kostspielig, habe ich am 13.01.16 370 € an die Firma slewo überwiesen.

Ware habe ich bis heute noch keine zurückerhalten, ebenfalls kein zuviel gezahltes Geld.

Ich vertrete die Auffassung, dass es sich bei dier Firma um üble Abzocker handelt.

Kann ich hier gegen jetzt klagen wegen Verdacht auf Betrug?

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Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen GmbH: Zurückzahlung des bezahlten zu hohen Betrages


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Kommentare und Trackbacks (1)


03.02.2016 | 15:42
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03.02.2016 | 15:46
von Hilmar Potente gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort auf meine Frage wurde durch einen Drohanruf bei mir (Anonym, aber Einstellung bei ReclaBox und "unser Unternehmen" wurde genannt. Fazit: habe Strafantrag bei Polizei gestellt.




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