EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Widerspruch gegen unwirksame Preiserhöhung in Jahresendrechnung
Bestell-/Kundennummer: 00083012
Nachdem ich meine Jahresendrechnung erhalten habe, mußte ich feststellen, dass für das Folgejahr die kWh um satte 15,7 % erhöht wurde. Dagegen lege ich Widerspruch ein.
Auf Rückfrage über den Zeitpunkt und Info der Erhöhung, wurde mir eine Email vorgelegt, welche die Information über die Preiserhöhung bereits Monate vorher per E-mail enthalten haben soll. Da dem nicht so ist, kann ich diese Erhöhung auch nicht anerkennen!
Abgesehen davon, dass eine Email praktischer ist, werden Abschläge und Rechnungen Grundsätzlich im Seiteninternen Kundenverzeichnis gespeichert. Weder eine Kopie der Rechnung, noch der Hinweis über die ausgestellte Rechnung werden kundgegeben. So bleibt einem nichts anderes, also selbst immer wieder nach zu sehen.
UMSO ÄRGERLICHER die Tatsache, dass ein solch wichtiges Schreiben, wie eine "VERTRAGSÄNDERUNG" mit neuen Preisen dort nicht auftaucht. Man behauptet dagegen diese aber an mich per Mail gesendet zu haben.
Ich bin wirklich sehr sehr verärgert über diesen Sachverhalt! Auch das bereits gerichtlich darüber entschieden wurde, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung per E-Mail rechtsunwirksam ist, interessiert diese Firma scheinbar wenig!
Diese Vorgehensweise läßt Betrugsabsichten vermuten und eine Anzeige wird derzeit geprüft! Man kann Neukunden nur vor einem Vertragsabschluß mit dieser Firma warnen! Im Internet mußte ich erfahren, dass ich kein Einzelfall bin und es wohl Methode ist, so die Altkunden über den Tisch zu ziehen.
29.01.2016 | 11:28
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Giebel,
leider gab es Anlass zur Beschwerde. Wir haben Ihren Auftrag umgehend geprüft und möchten Ihnen insofern mitteilen:
Die Mitteilung über die Vertragsanpassung ging Ihnen per E-Mail zu. Bedauerlicherweise haben Sie diese nicht zur Kenntnis genommen. Wir werden daher aus Kulanz Ihre Jahresrechnung vom 08.12.2015 korrigieren. Die Rechnungsabteilung wird dies für Sie in KW 5 erledigen.
Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und bitten um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH
Ihre Nachricht stimmt mich schoneinmal etwas positiv. Jedoch wird hier ein Aspekt ausgelassen:
Rechnung wird korrigiert (aus Kulanz)
Was ist mit dem Folgezeitraum? Eine Kündigung erfolgt aktuell fristgerecht zum 30.11.2016.
Das Problem ist hiermit jedoch nicht kpl. gelöst, denn der Folgezeitraum scheint mir noch ungeklärt. Welcher Preis wird hier nun zugrunde gelegt? Greift ab hier die Preiserhöhung oder verbleiben wir beim Preis ab Vertragsbeginn?
Wie verhält sich dies dann mit einem Sonderkündigungsrecht, bei wirksamwerden der Preiserhöhung?
Ich bin nicht bereit einen noch höheren Preis zu tragen und möchte in solch einem Fall den Vertrag beenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Giebel
Vielen Dank an diese Internetplattform.
Eine von mir selbt verfasster Wiederspruch wurde sofort abgewehrt. Erst über Reclabox war es möglich diese fiese Masche zu korrigieren.