Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 624 Views | 28.01.2016 | 16:24 Uhr
geschrieben von Thomas Giebel

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Widerspruch gegen unwirksame Preiserhöhung in Jahresendrechnung

Bestell-/Kundennummer: 00083012

Nachdem ich meine Jahresendrechnung erhalten habe, mußte ich feststellen, dass für das Folgejahr die kWh um satte 15,7 % erhöht wurde. Dagegen lege ich Widerspruch ein.

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Auf Rückfrage über den Zeitpunkt und Info der Erhöhung, wurde mir eine Email vorgelegt, welche die Information über die Preiserhöhung bereits Monate vorher per E-mail enthalten haben soll. Da dem nicht so ist, kann ich diese Erhöhung auch nicht anerkennen!

Abgesehen davon, dass eine Email praktischer ist, werden Abschläge und Rechnungen Grundsätzlich im Seiteninternen Kundenverzeichnis gespeichert. Weder eine Kopie der Rechnung, noch der Hinweis über die ausgestellte Rechnung werden kundgegeben. So bleibt einem nichts anderes, also selbst immer wieder nach zu sehen.

UMSO ÄRGERLICHER die Tatsache, dass ein solch wichtiges Schreiben, wie eine "VERTRAGSÄNDERUNG" mit neuen Preisen dort nicht auftaucht. Man behauptet dagegen diese aber an mich per Mail gesendet zu haben.

Ich bin wirklich sehr sehr verärgert über diesen Sachverhalt! Auch das bereits gerichtlich darüber entschieden wurde, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung per E-Mail rechtsunwirksam ist, interessiert diese Firma scheinbar wenig!

Diese Vorgehensweise läßt Betrugsabsichten vermuten und eine Anzeige wird derzeit geprüft! Man kann Neukunden nur vor einem Vertragsabschluß mit dieser Firma warnen! Im Internet mußte ich erfahren, dass ich kein Einzelfall bin und es wohl Methode ist, so die Altkunden über den Tisch zu ziehen.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Abrechnung zu den vertraglich ausgemachten kWh-Preis bei Vertragsabschluss. Sowie auch den kommenden Zeitram bis Vertragsende. Oder Kündigung nach Sonderfall. .


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2016 | 11:28
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Giebel,

leider gab es Anlass zur Beschwerde. Wir haben Ihren Auftrag umgehend geprüft und möchten Ihnen insofern mitteilen:

Die Mitteilung über die Vertragsanpassung ging Ihnen per E-Mail zu. Bedauerlicherweise haben Sie diese nicht zur Kenntnis genommen. Wir werden daher aus Kulanz Ihre Jahresrechnung vom 08.12.2015 korrigieren. Die Rechnungsabteilung wird dies für Sie in KW 5 erledigen.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und bitten um Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.01.2016 | 12:07
von Thomas Giebel | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Nachricht stimmt mich schoneinmal etwas positiv. Jedoch wird hier ein Aspekt ausgelassen:

Rechnung wird korrigiert (aus Kulanz)
Was ist mit dem Folgezeitraum? Eine Kündigung erfolgt aktuell fristgerecht zum 30.11.2016.

Das Problem ist hiermit jedoch nicht kpl. gelöst, denn der Folgezeitraum scheint mir noch ungeklärt. Welcher Preis wird hier nun zugrunde gelegt? Greift ab hier die Preiserhöhung oder verbleiben wir beim Preis ab Vertragsbeginn?
Wie verhält sich dies dann mit einem Sonderkündigungsrecht, bei wirksamwerden der Preiserhöhung?
Ich bin nicht bereit einen noch höheren Preis zu tragen und möchte in solch einem Fall den Vertrag beenden können.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Giebel

22.02.2016 | 12:56
von Thomas Giebel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank Reclabox wurde der Vertrag zu den alten Konditionen zurückgestuft. Zudem wurde das 3te Belieferungsjahr Rückwirkend neu verhandelt und zu besseren Konditionen abgeschlossen.

Vielen Dank an diese Internetplattform.
Eine von mir selbt verfasster Wiederspruch wurde sofort abgewehrt. Erst über Reclabox war es möglich diese fiese Masche zu korrigieren.




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