Durch First Umzugslogistik endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 807 Views | 09.02.2016 | 11:16 Uhr
geschrieben von Toni Backes

First Umzugslogistik (Köln)

Nichterfüllung des Umzugvertrags

In Kurzfassung:

SCHLAGWORTE

Der Auftrag vom März 2015 war ein Umzug von geschätzten 10m3 von Ecuador nach Deutschland, von Haustür zu Haustür. Eine Anzahlung von 50% wurde sofort getätigt.

Da das schätzen des Volumens für Laien schwierig ist. wurde mir zugesichert, dass ein mehr Volumen kein Problem sei, lediglich der Transportpreis würde sich dann anpassen.

Zur Abholung der Möbel durch ein lokales Unternehmen (INSA) war ich schon nicht mehr vor Ort und mußte im Nachhinein erfahren, dass eine Kommode nicht mitgenommen wurde weil das Volumen die 10m3 deutlich überstiegen hätte.

Ein Hinweis auf die Abmachung wurde ignoriert und ich vor die Wahl gestellt 400$ für eine erneute Anfahrt zur Abholung und zusätzlich 30% mehr Transport zu bezahlen da das Volumen mit der Kommode mit 13m3 angegeben wurde. Letztlich willigte ich ein und bezahlte.

Kurz darauf wurde ich zur Zahlung der Restsumme aufgefordert um die Papiere fertig zu machen. Laut Vertrag war diese aber erst vor dem Ausladen fällig. Es wurde darauf verwiesen, dass ohne die Restzahlung die Ware nicht verschickt werden würde da nach dem fertigstellen der Papiere nur noch ich Zugriff auf die Ware habe. Weiter wurde mit Lagerkosten und der Verweigerung des Versands gedroht. Notgedrungen und gegen die Zusicherung, das ich sofort die Kopien der Transportunterlagen erhalte, sobald fertiggestellt, zahlte ich also auch den Rest. Daraufhin wurde mir zugesichert die Möbel seien jetzt unterwegs.

Was nun folgte war nichts. Zeitweise war niemand mehr erreichbar, nur gelegentlich konnte ich über das Handy mit Herrn Hansmann sprechen. Ich forderte die Versprochenen Unterlagen und Beweise des Versands ein und wurde Woche um Woche immer wieder hingehalten. Letztlich drohte ich von dem Vertrag zurückzutreten und die Sache vor Gericht zu ziehen.

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Warum auch immer, eines Tages schickte mir Herr Hansmann seinen Emailverkehr mit einem spanischen Unternehmen Global Cargo, sowie dessen und seine eigene Kommunikation mit INSA in Ecuador. In einer Wutmail bezeichnete Herr Hansmann Global Cargo, vertreten durch Alain Figueroa, als „meinen Sohn“.

Dass ich Zugriff auf diese Mails erhielt konnte nur ein dummer Fehler sein. Was ich dort zu lesen bekam untermauerte einige meiner Befürchtungen und landete prompt bei meinem Anwalt.

- Die Möbel wurden nie aus dem lokalen Lager von INSA Ecuador bewegt.

- Das Gesamtvolumen mit Kommode, professionell eingepackt und in Liftvans eingezimmert Betrug nur 10,8m3

- INSA Ecuador wurde nie bezahlt

- Ein Passkopie die per Einschreiben an Herrn Hansmann ging wurde nie weitergeleitet.

Es liegt also ein Betrug und eine Täuschung vor. Des weiteren zeugen die Dokumente von einer unglaublichen Inkompetenz seitens Herrn Hansmann.

Inzwischen sind die Möbel bei mir und das Dank der direkten und wunderbaren Arbeit mit INSA. Natürlich mußte ich hierfür einen Vertrag mit INSA schließen und auch die Abholung im Hafen Bremen organisieren.

Die Firmenadresse in Köln sieht wie eine Rumpelkammer und verlassen aus.

Der Fall ist nun vor Gericht.

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Meine Forderung an First Umzugslogistik: Erstattung der geleisteten Zahlung und Schadensersatz


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2016 | 11:45
von Toni Backes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.02.2016 | 23:19
von Sven Wenig | Regelverstoß melden
Irgendwie kommt mir dieses Problem leider mehr als bekannt vor!

de.reclabox.com/beschwerde/99894-first-umzugslogistik-koeln-vorrauszahlung-nichterfuellung-des-transportvertrages

22.03.2016 | 20:34
von Toni Backes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein erster Gerichtstermin fand heute statt. Ich werde weiter berichten.


19.08.2016 | 22:16
von Toni Backes endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gericht hat First Umzugslogistik zur Zahlung verurteilt. Eine Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet aber auf Grund der Angaben der eingeforderten Vermögensauskunft wurden keine pfändbaren Mittel festgestellt. Eine erneute Auskunftsanfrage an First kann erst wieder in 2 Jahren erfolgen. Interessant auch, dass diese Auskunft "in anderer Sache" schon vor der Entscheidung meines Falles gegeben werden mußte. Hier sind wohl noch andere Geschädigte auf der Suche nach Vermögen zur Rückerstattung Ihrer Kosten.




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