Durch jameda gelöste Beschwerde. | 592 Views | 04.02.2016 | 14:16 Uhr
geschrieben von Kaj-Arne Vater

jameda GmbH (München)

Keine erneute Einstellung der Bewertung trotz Zusage

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.12.15 erstellte ich eine Arztbewertung im Bewertungsportal "jameda.de". Bewerungsnummer: #81355436_2403511

Am 04.12.15 wurde ich gebeten, die Bewertung zu bestätigen, was ich auch tat. Der bewertete Arzt hat daraufhin die Bewertung in Frage gestellt und die Bewertung wurde zwecks Überprüfung offline gestellt.

Am 04.01.16 wurde ich informiert, dass meine Bewertung nun nach Prüfung wieder eingestellt sei. Einige wenige Tage war dem auch so, dann war die Bewertung - diesmal kommentarlos und ohne jegliche Rückmeldung von jameda - wieder verschwunden. Selbst in meinem Mitgliederbereich von Jameda wird meine Bewertung nicht mehr geführt - sie ist einfach komplett verschwunden.

Alle meine daraufhin an jameda gerichteten Nachfragen und Bitten um Stellungnahme - mittlerweile fünf! Stück - blieben unbeantwortet.

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Meine Forderung an jameda GmbH: Umgehende Wiedereinstellung meiner Bewertung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.02.2016 | 14:16
Firmen-Antwort von: jameda GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter Herr Vater,

wir haben uns Ihre Bewertung noch einmal angesehen und gerne nehmen wir hierzu Stellung, denn wie Sie den Sachverhalt darstellen, ist er nicht ganz korrekt bzw. unvollständig.

Sie schrieben eine 1. Bewertung am 1.12.15, woraufhin diese am 2.12.15 veröffentlicht wurde. Am 4.12.15 meldete uns der Arzt ein Problem. Daraufhin sind wir rechtlich dazu verpflichtet, die Bewertung zu überprüfen, wofür wir die Bewertung erst einmal offline nehmen müssen. Für die Prüfung haben wir neben einer Stellungnahme vom Arzt auch eine von Ihnen angefordert. Als Ergebnis des Prüfprozesses wurde Ihre Bewertung am 4.1.16 wieder veröffentlicht.

In der Zwischenzeit schrieben Sie am 28.12.15 eine 2. Bewertung für denselben Arzt. Dies ist uns am 5.1.16 aufgefallen, so dass wir Ihre 2. Bewertung nicht veröffentlicht und die 1. Bewertung automatisch gelöscht haben, denn Mehrfachbewertungen sind laut jameda Nutzungsrichtlinien ( www.jameda.de/qualitaetssicherung/nutzungsrichtlinien/) nicht gestattet. Hierfür ist die Note völlig unerheblich. Wir möchten nicht, dass ein und derselbe Patient mehrfach denselben Arzt bewertet, da dies das Bild verzerren würde.

Weitere Informationen zu unserer Qualitätssicherung von Bewertungen finden Sie hier: www.jameda.de/qualitaetssicherung/

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Kirchler

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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