Durch clever fit gelöste Beschwerde. | 1439 Views | 05.02.2016 | 10:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1139676

clever fit GmbH (Landsberg am Lech)

Ärztliches Attest sei ungültig

Trotz eines ärztlichen Attestes, dass besagt das ich dauerhaft keinen Sport machen kann, sieht die Clever Fit GmbH nicht ein, meine Kündigung anzunehmen. Das Attest soll beinhalten, seit wann die Krankheit bekannt ist und ob es sich tatsächlich um eine dauerhafte Erkrankung handelt. Der zweite Punkt wurde in dem Attest auch erfasst, aber ich finde es nahezu eine Frechheit, dass diese Bescheinung nicht angenommen wird. Wenn ich keinen Sport machen kann, kann ich einfach keinen Sport machen und die buchen einfach weiter den Betrag von meinem Konto ab.

SCHLAGWORTE

Da mein Arzt momentan Urlaub hat kann ich auch kein weiteres Attest holen.

Der Oberhammer war, dass ich eine Kündigung mit Bitte um schriftlicher Bestätigung geschrieben habe und nach knapp zwei Wochen immer noch nichts erhalten habe.

Daraufhin habe ich bei der Mitgliedsverwaltung angerufen und der Fall wurde noch nicht einmal bearbeitet bzw. aufgrund meines Anrufs wurde mir gesagt, dass das Attest ungültig ist. Weitere Frechheit! Dann habe ich endlich einen Brief erhalten, überseht von Rechtschreibfehlern, der besagt dass mein Vertrag im Jahr 2017 gekündigt wird.

Der Service lässt auf jeden Fall zu wünschen übrig. Man könnte einem noch Mitglied beispielsweise entgegen kommen, dass bis zur Abgabe eines laut clever fit, "richtigen Attests", eine Zahlungspause einlegt wird.

Aufgrund dessen werde ich keinem dieses Fitness Studio empfehlen und werde meine Meinung im Freundeskreis weiter verbreiten!

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Kommentare und Trackbacks (9)


05.02.2016 | 12:04
von Mike Schwarz | Regelverstoß melden
Wenn ich also zu schnell fahre und deshalb meinen Führerschein abgegen muss, kann ich dann meinen Autokredit kündigen?

. ich frage nur!

05.02.2016 | 12:22
von Crema Toria | Regelverstoß melden
Die Vorgehensweise ist doch richtig - Sarkasmus hilft da nicht weiter. Es gibt für solche Fälle das Sonderkündigungsrecht und ein Fitnesstudio darf keine Anforderungen stellen, was in einem Attest zu stehen hat. Wenn drinsteht er/sie darf aus gesundheitlichen/krankheitsbedingten Gründen keinen Sport betreiben ist das völlig ausreichend.

GGf noch mal genau in den AGB des Studios nachlesen was zur Sonderkündigung vermerkt ist. Alternativ anwaltliche Hilfe hinzuziehen, gerade die Fitnesstudios sind ja sehr sperrig in solchen Dingen.

05.02.2016 | 13:07
von Mike Schwarz | Regelverstoß melden
Was für ein Sonderkndigungsrecht? Das ist genau so ein Mythos wie im Ladengeschäft das Rückgaberecht.
Und wenn ich als Anbieter ein solches einräume, dann darf ich dies doch wohl zu meinen Bedingungen.

Hier ein Zitat von der Internetseite:

"Du kannst die Vereinbarung im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus bestimmen Zeitraum aussetzen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR an. Bei Inanspruchnahme einer Stilllegung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Monate der Stilllegung. "

Damit ist doch alles gesagt.

05.02.2016 | 14:26
von ReclaBoxler-1139676 | Regelverstoß melden
Richtig, wenn ich ein Sonderkündigubgsrecht einräume dann zu meinen Bedingungen. Wenn diese Bedingungen allerdings nirgends in den AGB's bzw auf der Internetseite zu finden sind muss ein ärztliches Attest mit dem Hinweis auf Sportunfähigkeit genügen. Da geht es die Betreiber überhaupt nichts an, welche Krankheit wie und warum vorhanden ist. Allerdings geht es um eine dauerhafte Erkrankung die vor Vertragsabschluss bekannt war, sich jedoch in den letzten Wochen derart verschlimmert hat, dass Sport unmöglich ist. Die Krankheit ist auch nicht komplett heilbar. (Blutkrankheit) Somit muss die Sonderkündigung angenommen werden und das ganze nicht unnötig in die Länge gezogen werden.

Achja an die besonders schlaue Person mit dem Auto Beispiel:

Wenn ich zu blöd bin mich an die Verkehrsregeln zu halten, bin ich selbst schuld.
Für eine Krankheit von Geburt an kann in der Regel niemand etwas.

05.02.2016 | 15:55
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Mike Schwarz Sie haben jetzt hier bewiesen, das Sie von der Materie wie Sonderkündigungsrecht u. ä. wenig bis keine Ahnung haben. Danke dafür.
An den Beschwerdeführer/in: Selbstverständlich besitzen Sie aufgrund des Attestes ein Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie bitte hier nach: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
Und natürlich muß mir Mike Schwarz nicht monatlich 1000 Euro überweisen, weil ich dies auf einer Internetseite so schreibe. Sofern er es dann doch machen würde, steht es um ihn schlimmer, als ich dachte.

05.02.2016 | 16:14
von Mike Schwarz | Regelverstoß melden
Ich gebe zu, ich habe etwas dazugelernt. Wenn auch auf großkotzige Art, aber trotzdem danke.

05.02.2016 | 16:55
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Mike Schwarz Sorry, wenn es überheblich rüberkam. War keine Absicht

05.02.2016 | 19:21
von ReclaBoxler-1139676 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Info Dieter Bopp!
Zu dem Argument mit dem Auto - wenn ich zu schnell Auto fahre und die Verkehrsregeln nicht beachte ist das meine eigene Schuld.
Eine Krankheit zu haben, die sich akut verschlimmert hat (Blutkrankheit), dafür kann ich nichts. Nur Mal so am Rande.

16.05.2016 | 09:37
von ReclaBoxler-1139676 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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