Durch tegut... Gutberlet gelöste Beschwerde. | 958 Views | 21.02.2016 | 10:49 Uhr
geschrieben von Dagmar Beckmann

tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Fulda)

Nicht angemessener Strafzettel bei Einkauf

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe eben einen großen Einkauf bei Tegut in Frankfurt an der Friedberger Warte gemacht (im Wert von 90. -). Als ich zu meinem Auto auf dem dortigen Kundenparkplatz zurückkam, fand ich einen Strafzettel einer Firma namens Park&Control über 30. - Euro. Ich bin darüber ziemlich erzürnt und halte das für einen sehr schlechten Dienst am Kunden. Man muss den Parkplatz mit dem blauen P-Schild allen üblichen Gepflogenheiten folgend für einen Kundenparkplatz halten, und ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass dieser gebührenpflichtig sein könnte. Ich finde, dass man auch von guten Kunden nicht erwarten kann, dass sie das Kleingedruckte von blauen Schildern (die blauen sind ja Erlaubnisschilder) lesen.

Dazu kommt, dass ich entsetzt über die Höhe der Buße bin. 30. - Euro für das Nicht-Anbringen einer Parkscheibe ist ein hanebüchender Preis. Ich bin ein stetiger Kunde des Supermarkts, komme sonst immer mit dem Fahrrad und war heute das erste Mal mit dem Auto da. Ich finde, dass in anderer Form auf die Parkregel hingewiesen werden müsste (oder z. B. wie es sonst zuweilen üblich ist, eine Gebühr bei der Einfahrt erhoben wird, die dann beim Einkauf erstattet werden kann) und dass die Buße in jedem Fall extrem überhöht ist.

Ich bitte um eine Stellungnahme und Rücknahme des Strafzettels.

Mit Dank und besten Grüßen

Dagmar Beckmann

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Meine Forderung an tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG: Stellungname und Rücknahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.02.2016 | 14:58
Firmen-Antwort von: tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Beckmann,

wir freuen uns, dass die Angelegenheit rasch geklärt werden konnte.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihre tegut. Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.02.2016 | 11:20
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Lesen Sie folgendes und zahlen Sie nicht (Sie sind sicher nur der Halter, nicht der Fahrer) : www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Und Sie werden sicher nicht von denen hier angeschrieben. Sie sollten Ihre persönlichen Daten hier schnell entfernen.

22.02.2016 | 14:45
von Dagmar Beckmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tegut hat sich sofort gemeldet und storniert die Geldbuße.




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