ARAG SE (Düsseldorf)
Keine Kostenübernahmen von Rechtsanwalt in Sachen Arbeitsrecht
Bestell-/Kundennummer: Schadennummer RS-S-31-0049-1184-9694
Arag will die Kosten für den Rechtswanwalt in Arbeitsrecht nicht übernehmen, weil die ARAG Versicherung keine Erfolgsaussichten sieht. Seit drei Jahren bezahlen wir ständig die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung und es war der erste Fall, wo wir den Anspruch der Rechtsschutzversicherung genommen haben. Die ARAG Versicherung zeigt überhaupt keine Kulanz gegenüber uns und möchte die ersten Kosten von Rechtsanwalt nicht übernehmen. Ich finde sehr schade und enttäuschend, dass die ARAG Versicherung sich so führt und keine Kulanz zeigt.
07.04.2016 | 08:07
Abteilung: Marketing
Guten Tag Frau Usenko,
in der Sache konnten wir wegen der fehlenden Erfolgsaussichten keine Kostenübernahme erklären. Dies hätte allerdings auch Ihr Rechtsanwalt erkennen müssen, so dass sich die Frage stellte, ob der Gebührenanspruch Ihres Rechtsanwaltes überhaupt berechtigt war. Eine darauf gerichtete Rechtsberatung haben wir unter Kostenschutz gestellt und sogar kulanzweise auf die vereinbarte Selbstbeteiligung verzichtet. Wir hoffen, dass Sie mit unserem Hilfsangebot zufrieden waren.
Ihr ARAG Team
a) wenn eine Versicherung keine Erfolgsaussichten bezüglich einer eingereichten Klage sieht, so ist es doch vollkommen richtig, dass sie auch nicht die Kosten für einen Anwalt übernimmt.
b) Wenn jede Klage und damit jede Rechtsvertretung von einer Rechtsschutzversicherung sowie die damit verbundenen Kosten übernommen werden würde, dann würden erstens die Gerichte noch weiter mit Arbeit überlastet werden (mit Klagen ohne Aussicht auf Erfolg) und zweitens würden sich die entstandenen Kosten auf alle anderen Versicherungsnehmer in Form einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge niederschlagen.
Sie sehen als Versicherungsnehmerin lediglich die eigene, subjektive Situation, äußern sich egoistisch und lassen dabei Gesamtzusammenhänge völlig außer Acht.
Beschwerde ist gelöst