Von Tinas Erotikshop beantwortete Beschwerde. | 387 Views | 24.08.2009 | 14:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1347402

Tinas Erotikshop (Remseck)

Bestellung am 28.06.2009 seitdem nicht mehr erreichbar

Am 28.06.2009 habe ich bei Mandys Erotikshop bestellt, am 29.06.2009 vollständig bezahlt. Bekam nach der Kaufabwicklung folgende E-Mail:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrter Kunde,
dankend haben wir heute Ihre Zahlung empfangen. Sobald Ihr Paket sich auf den Weg zu Ihnen macht (lt. AGBs innerhalb der Regellieferzeit von 7-10 Arbeitstagen), teilen wir Ihnen dies umgehend per E-Mail mit. Über eventuelle Lieferverspätungen werden wir Sie unverzüglich per E-Mail informieren.

Kurz darauf folgte diese E-Mail:

Sehr geehrter Kunde,
dankend haben wir Ihre Zahlung empfangen. Wir sind immer bemüht, die Lieferzeit für Ihre bestellten Artikel so kurz wie möglich zu halten. Die Lieferzeit kann jedoch von Artikel zu Artikel variieren, und ist z.B. davon abhängig, ob wir den bestellten Artikel vorrätig auf Lager haben. In der Regel erfolgt eine Lieferung innerhalb von ca. 7-10 Arbeitstagen.
Der von Ihnen bestellte Artikel ist jedoch momentan nicht lagernd vorhanden, sondern muss nun beim Großhandel für Sie bestellt werden. Dies werden wir natürlich nun umgehend tun. Da der Großhandel uns in Form von Sammelbestellungen beliefert, um den für Sie so attraktiven günstigen Preis halten zu können, kommt es nun leider zu einer etwas längeren Regellieferzeit von zusätzlich ca. 10 Arbeitstagen (Arbeitstage Definition: Montag-Freitag, ohne Samstag & Sonntag, ohne Brückentage und ohne Feiertage).
Für die längere Lieferzeit entschuldigen wir uns natürlich vorab, und werden Ihnen daher als Entschädigung ein nettes Überraschungspräsent mit den von Ihnen bestellten Artikeln zukommen lassen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis! Über jede weitere Veränderung im Status Ihrer Bestellung werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten. Sobald die Ware bei uns eingeht, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, als auch wenn die Ware verpackt ist, und auch wenn die Sendungs-ID vorliegt. Schließlich möchten wir, dass Sie immer up-to-date sind.

So viel dazu. Es klang ja alles noch recht anständig. Nur leider habe ich seitdem weder meine bestellte Ware bekommen noch irgend etwas von Mandys Erotikshop gehört. Zahlreiche Versuche meinerseits die angegebene Infohotline anzurufen und etwas über den Verbleib meiner Bestellung zu erfahren, verliefen im Sand, da außer dem Anrufbeantworter telefonisch niemand zu erreichen war.

Am 03.08.2009 schrieb ich deshalb folgende (doch noch recht freundliche) E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich bis heute die am 28.06. 2009 aufgegebene Bestellung nicht erhalten. Auch die Lieferzeit von bis zu 10 Werktagen (regulär) plus ca. 10 Werktage (Versandverzögerung --> siehe untenstehende Benachrichtigung), somit insgesamt 20 Werktage, ist mittlerweile weit überschritten.

Bitte geben Sie mir doch möglichst umgehend Bescheid, wann ich mit der Lieferung der bereits bezahlten Ware rechnen kann. Ich wäre Ihnen darüber hinaus sehr verbunden, wenn die noch offene Abwicklung etwas beschleunigt werden könnte.

Reaktion darauf seitens Mandys Erotikshop: KEINE.

Daraufhin mailte ich am 17.08.2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,
da von Ihnen anscheinend keinerlei Antwort über den Verbleib der von mir am 28.06.2009 bestellten Ware zu erhalten ist, fordere ich Sie hiermit auf, mir entweder unverzüglich, das heißt noch vor Ablauf dieser Woche, die bestellte Ware zuzusenden oder das bereits vorab von mir überwiesene Geld vollständig rückzuüberweisen (dies auch vor Ablauf dieser Woche). Andernfalls sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Reaktion von Mandys Erotikshop: KEINE.

Weder wurde Kontakt mit mir aufgenommen noch erhielt ich die bestellte Ware noch wurde mir das bereits bezahlte Geld zurück überwiesen. Heute habe ich einen definitiv allerletzten Versuch bezüglich einer gütlichen Einigung gestartet. Folgende E-Mail ging vorhin an Mandys Erotikshop (oder wie auch immer sich der Laden jetzt nennt) raus:

Guten Tag Frau Balog,
ich habe nun bereits mehrmals versucht Sie zu kontaktieren (sowohl auf dem telefonischen Weg wie auch per E-Mail), um nähere Informationen über den Verbleib der von mir am 28.06.2009 unter der Auftragsnummer 4102 bestellten und am 29.06.2009 bereits vollständig bezahlten Ware zu bekommen. Im Anschluss an die Kaufabwicklung sprachen Sie in der beigefügten E-Mail von einer Lieferzeitverzögerung von ca. 10 Werkstagen.

Diese Frist ist nunmehr jedoch längst abgelaufen. Da Sie mir anscheinend keine Information über den Verbleib meiner Bestellung geben können oder wollen und auch in keiner Weise auf meine Anfragen diesbezüglich reagiert haben, möchte ich Ihnen hiermit die allerletzte Gelegenheit geben, die Angelegenheit gütlich zu klären.

Bitte, geben Sie mir bis spätestens morgen (Dienstag, 25.08.2009) 18 Uhr Bescheid, bis wann ich definitiv mit der Lieferung des von mir bestellten Artikels rechnen kann! Sollten Sie mir keinen definitiven Liefertermin zusagen können, bestehe ich auf eine sofortige und vollständige Rücküberweisung des von mir bezahlten Betrags und eine Stornierung des betreffenden Auftrags. Andernfalls sehe ich mich gezwungen Anzeige gegen Sie zu stellen und das fragliche Geld zivilrechtlich von Ihnen einzuklagen. Sie können sicher sein, daß ich von diesem Recht auch ohne Frage Gebrauch machen werde, sollte dies notwendig werden. Ich hoffe dennoch daß Ihnen wie mir prinzipiell an einer gütlichen Einigung gelegen ist und Sie sich bis morgen 18 Uhr melden.

Sollte sich darauf jetzt nichts tun, stelle ich Anzeige. Mein Anwalt ist bereits informiert und hat sich einen ersten Überblick über den Sachverhalt verschafft. Nun liegt es an Frau Balog, wie die Sache ausgeht. Über die weitere Entwicklung werde ich auf dieser Seite informieren.

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Meine Forderung an Tinas Erotikshop: Unverzügliche Lieferung oder sofortige und vollständige Rücküberweisung des bereits bez. Betrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.08.2009 | 11:01
Firmen-Antwort von: Tinas Erotikshop
Abteilung: Geschäftsinhaber

Guten Tag,

Leider muss ich Ihnen heute eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht.
Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt.
Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen.
Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.
Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.
Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Kommentare und Trackbacks (13)


24.08.2009 | 14:34
von ReclaBoxler-5172949 | Regelverstoß melden
Unglaublich! Folgender weiterer Verlauf ist zu berichten:
Auf meine letzte E-Mail kam prompt (es geht anscheinend doch schnell) folgende Antwort:

"Leider muss ich Ihnen heute eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht. Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen. Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.
Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden. Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen. Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.

Der gleiche Text also wie auch bei diesem Kunden: de.reclabox.com/beschwerde/11472-mandys-erotikshop-remseck-toydiscounter-lieferung-abgesagt-geldrueckerstattung-abgesagt

Meine Antwort darauf: Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ist für mich leider in keiner Weise akzeptabel. Ich bestehe auf eine sofortige und vollständige Rücküberweisung des von mir in Vorkasse gezahlten Betrags. Ratenzahlungen, in welcher Weise auch immer sind absolut inakzeptabel. Es ist Ihre Angelegenheit, wie Sie den fraglichen Betrag auftreiben. Nur soviel sei Ihnen gesagt, können Sie mir nicht bis spätestens morgen 18 Uhr eine Bestätigung vorweisen, daß Sie den Betrag von XX,XX Euro auf mein Konto (Kontonummer: XXX, BLZ: XXX, XXX) überwiesen haben - und mir ist dabei vollkommen egal, woher oder von wem Sie das Geld nehmen - haben Sie ein Zivilrechtsverfahren am Hals, was für Sie deutlich teurer werden dürfte als "nur" XX Euro. Seien Sie sicher, ich bin diesbezüglich völlig frei von Skrupeln und scheue mich nicht im Zweifelsfall auch den Weg über Gericht einzuschlagen. Mein Anwalt ist bereits informiert und hat sich einen ersten Überblick über den Sachverhalt verschafft. Es liegt also bei Ihnen, wie diese bedauernswerte Angelegenheit ausgeht.

Daraufhin in Windeseile folgende Antwort von ihr: Es tut mir leid, jedoch habe ich leider nichts mehr. Dass sie verärgert sind kann ich voll und ganz nachvollziehen. Und es tut mir auch wirklich leid! Leider wird jedoch auch eine Anzeige und auch ein Anwalt meine finanzielle Situation nicht ändern. Mir wäre es auch lieber anders, das können Sie mir glauben. Gerne hätte ich mittels Ratenzahlung meine Verpflichtung abgezahlt. Nun werde ich also Ihre Rechnung meinem Anwalt, der das Insolvenzverfahren vorbereiten wird übergeben. Dieser wird dann alles weitere in die Wege leiten.

Meine Rückantwort: Zur Kenntnis genommen. Bitte übermitteln Sie mir unverzüglich den Kontakt Ihres Anwalts, damit ich alles Weitere mit ihm abklären kann. Mein weiteres Vorgehen bezüglich der zwischen Ihnen und mir bestehenden Vertragsvereinbarung habe ich Ihnen ja bereits geschildert.

Daraufhin sie wieder: Wie ich Ihnen geschrieben habe, wird sich mein Anwalt mit Ihnen in Verbindung setzen. Da der Antrag zur Insolvenz erst morgen um 14:30 Uhr bei meinem Anwalt besprochen und eingeleitet wird. Bei diesem Termin werde ich ihm auch alle offenen Sachverhalte übergeben. Sobald er sich einen Überblick verschafft hat, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich sag nur nochmal: unglaublich!

24.08.2009 | 19:38
von Sigrid Ehls | Regelverstoß melden
Wenn Ihr Euch mal alle Postings von der Frau hier liest, sind immer die anderen Schuld.

Erst die Tschechen oder wer auch immer, die für die Lieferung der Fun Factory - Produkte solange brauchen, und dann die Kunden und dann der Geschäftspartner. Und das geht schon seit neun Monaten so.

25.08.2009 | 11:54
von ReclaBoxler-6022756 | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

das ist ja echt unglaublich. Ich druecke jedenfalls die Daumen, dass sich das Blatt doch noch zum Guten wendet und Ihr wie ich euer Geld bekommt.

de.reclabox.com/beschwerde/10873-tinas-erotikshop-remseck-ist-onlinehandel-mandys-erotik-shop-unserioes

In diesem Sinne, viel Erfolg!

25.08.2009 | 11:55
von Stephan Schmid | Regelverstoß melden
Auch ich schlage mich mit dem gleichen Problem rum, die Mails sind identisch. Also, geht das alles zum Anwalt/zur Anzeige!

25.08.2009 | 11:57
von Michele | Regelverstoß melden
Übrigens, ich habe die gleichen Mails erhalten - allerdings mit anderen Daten - und überlege auch gerade, wie ich weiter vorgehe.

26.08.2009 | 13:59
von ReclaBoxler-4215213 | Regelverstoß melden
 spider monkey Marcus Thielen

Sie ligen da nicht richtig. Es gibt ein Zurückbehaltungsrecht.

Lesen Sie mal hier: de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht

Will ja nicht auf Schlaumeier machen, aber Herr A. hat sehr wohl das Recht, wenn ihm aus einem Vertrag heraus Geld zusteht, Ware zurück zu behalten.

Ich glaube der Frau B. kein Wort.

26.08.2009 | 20:48
von Uwe Meier | Regelverstoß melden
Na, dann schaut mal hier,

www.whois.de/currentWhois/view/shop-poppen.de.

Da ist der Shop von Frau Baolg geschlossen, und ein paar Tage später macht ein Shop mit dem selben Design und den gleichen Preisen auf. Nur sind mittlerweile die Preise angestiegen. Und keine Telefonnummer im Impressum, da ist doch was faul. Ich schreibe die gute Frau mal an, damit Sie mir Ihre Telefonnummer gibt.

Grüße an alle Reclaboxler

26.08.2009 | 22:59
von ReclaBoxler-2662152 | Regelverstoß melden
Was passiert bei einer Insolvenz?

Im Insolvenzverfahren übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Verwalter alle Vermögenswerte der Firma. Darlehn, die z.B. der Inhaber aus der Firma erhalten hat, wird der Insolvenzverwalter zurückfordern. Er wird auch prüfen, wieviel Geld aus der Firma entnommen wurde.

Dem Insolvenzverfahren wird oft ein sogenanntes Insolvenzeröffnungsverfahren vorgeschaltet. In dieser Phase macht sich der Verwalter ein Bild über die verfügbare Masse (Vermögenswerte) und die Schulden des Unternehmens. Darüber fertigt er ein Gutachten. Reicht die Masse zur Deckung der Verfahrenskosten, wird das Verfahren durchgeführt. Ansonsten kann das Verfahren mangels Masse abgewiesen werden.

Im Insolvenzverfahren (Hauptverfahren) können Geschädigte (Gläubiger) beim Verwalter ihre Forderungen anmelden. (Häufig geht das auch bequem online.) Wenn die Buchhaltung des Schuldners stimmt, werden sie auch direkt angeschrieben. Im Laufe des Verfahrens werden dann die Gläubiger aus der noch vorhandenen Masse anteilig entschädigt. Wurde der Firma unzulässig Geld oder Sachwerte entzogen, dann wird der Insolvenzverwalter auch mit rechtlichen Mitteln versuchen, dieses Geld von den Schädigern wieder einzufordern.

Im Insolvenzverfahren spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte vorher ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat oder nicht. Die Forderungen werden gleichwertig behandelt. Kurz vor einer Insolvenz sollte man abwägen, ob die Ausgaben für ein gerichtliches Mahnverfahren noch eine lohnende Investition sind.

27.08.2009 | 12:26
von ReclaBoxler-1347402 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Meldung seitens des Verkäufers.


08.09.2009 | 14:24
von ReclaBoxler-1347402 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


10.09.2009 | 15:35
von ReclaBoxler-1347402 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.09.2009 | 11:36
von Tinas Erotikshop
Az.: 2 IN 400/09-s

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel Seubert, Rotebühlstr. 155, 70197 Stuttgart,
Tel.: 0711/656 777 9-30

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).


17.09.2009 | 16:51
von ReclaBoxler-1347402 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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