ofortantwort
25.08.2009 | 09:03
Firmen-Antwort von:
Tinas Erotikshop
Abteilung: Geschäftsinhaber
Guten Tag,
Leider muss ich Ihnen heute eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht.
Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt.
Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen.
Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.
Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.
Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.
Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
B.B.
Cappo
Ich hoffe, Herr Axel Weimann, weiss ebenfalls zu schätzen, dass Frau B. offensichtlich nicht den Kopf in den Sand steckt und ist im Gegenzug in der finanziell besseren Lage, auf das Angebot von Frau B. eingehen zu können.
Frau B. wünsche ich, dass sie möglichst schnell wieder Boden unter die Füsse bekommt.
Bei jeder Stellungnahme liest man, wer alles Schuld an der Misere ist. Jeder, außer Frau B. Einmal ist es Fun Factory, von denen Frau B. nicht beliefert wird, dann der supergünstige Großhändler aus dem Ausland, dann sind es die bösen Kunden, die sich auch noch erdreisten sich hier öffentlich zu beschweren. Und jetzt ist es der ehemalige Geschäftspartner, von dem Frau B. auch noch erpresst wird.
Abgesehen davon, dass ich das für sehr unwahrscheinlich halte (was gibt es da zu erpressen?), was ist das denn für eine Art sich an Kunden zu wenden? Immer schön auf die Tränendrüse drücken. Und dass Sie dann noch die Frechheit besitzen, Verständnis von den Kunden, die Sie über den Tisch gezogen haben, zu erwarten, ist wirklich das allerletzte! Und bezüglich der 3 Euro Ratenzahlungsvereinbarung, schon einmal etwas von einer Mindestrate gehört? 3 Euro, das ist doch der blanke Hohn.
ALLE: Ich weiß, sehr wohl dass nicht die "Anderen" allein schuldig sind. Das habe ich auch niemals behauptet. Ich habe lediglich versucht mit offenen Karten zu spielen, um jedem, der hier diese Beschwerden liest, etwas Einsicht zu geben.
Ich erwarte auch in keinster Weise Verständnis für meine Situation.
Sondern habe mich dafür entschuldigt, dass ich es soweit habe kommen lassen. Zum Teil natürlich auch durch Blauäugigkeit und Vertrauen zu den falschen Personen. Der ganze Sachverhalt ist viel zu komplex und für Aussenstehende somit nicht nachvollziehbar. Und dass mich die ganze Situation belastet ist die Wahrheit. Ich wünsche nicht mal meinem größten Feind diese Situation.
Da ich (hoffentlich bald) in Zukunft ein ganz normaler Angestellter sein werde, so wie meine ehemaligen Kunden auch, ist es mir leider nicht möglich einen großen Schuldenberg mit vielen Gläubigern in größeren Summen als pro Kunde 3€ monatlich zu tilgen.
Dennoch wollte ich mit meinem Angebot wenigstens einen Strohhalm bieten. Manche Kunden verstehen nicht, dass ich wirklich nur diesen Betrag zur Verfügung habe um alle gleichermaßen bedienen zu können.
Mehr ist leider nicht möglich. Weniger bis nichts ist durch eine tatsächliche Regelinsolvenz viel wahrscheinlicher.
Da jedoch die Insolvenz nicht mein Ziel ist, sondern ich alle Kunden dennoch, wenn auch über lange Zeit, zu ihrem Recht kommen lassen möchte habe ich dies angeboten.
Wenn sich jedoch auch nur einer dagegen stellt, bleibt mir nur der Weg der Insolvenz. Insolvenz heißt jedoch dass die Gefahr sehr groß ist als Kunde leer auszugehen.
Schade dass Niki nicht versteht, dass ich versuche dies zu verhindern.
(Niki:Eine Mindestrate gibt es übrigens genausowenig wie einen Mindestlohn.)
Zur Entstehungsgeschichte:
Ich habe Tinas Erotikshop im April letztes Jahr von Herrn N.A. abgekauft, in monatlichen Raten zu je 800€.
Hierfür hat sich A. mit einem Vertrag dafür verpflichtet die Preisroboter-Datei aktuell zu halten. Herr A. lebt im europäischen Ausland. Von dort aus hat er die Preisroboterdatei verwaltet.
Im Internet sind die Preise im Erotikbereich mehr als kaputt, und bei 80% der angebotenen Artikel nur durchschnittlich 2€ Gewinnspanne vorhanden. Nur wenige Artikel haben Gewinnspannen von 10-40€. Also geht alles nur über die Masse, soviel Pakete wie möglich!
Als dann der Shop aufgrund schlechter Bewertungen immer wieder umbenannt wurde, flog der Shop aus Preisroboter wegen laut Herrn D. zu vieler Userbeschwerden.
Zum Thema Lieferschwierigkeiten:
Mit einigen Produktklassen wurde ich weder vom Hersteller noch von den Großhändlern beliefert, da weit unter dem empfohlenen VK auf der homepage angeboten und verkauft wurde. Daher musste ein Mittelsmann/Strohmann her, um Ihnen die Ware anbieten zu können. Dieser war schnell gefunden. Leider dauert es jedoch sehr lang, wenn man über viele Ecken die Waren bezieht.
Leider ist es jedoch auch so, dass wenn man zum empfohlenen VK verkauft/anbietet, sich kein Käufer findet. Denn gekauft wird leider zu 90% nach Geiz-Mentalität beim Billigsten.
Als der Shop nun also nicht mehr lief konnte ich Herrn A. nicht mehr bezahlen. Nun will er aber dennoch sein ihm laut Vertrag zustehendes Geld und behält daher nun als Pfand die bestellte und mit bezahlte Ware zurück. Dies meine ich mit Erpressung.
Ich hoffe es ist nun alles etwas verständlicher.
Und glauben Sie mir eines: Es ist keine schöne Situation, weder für Sie noch für mich.
Die Mindestrate bestimmt, so weit ich weiß, jeder Gläubiger selbst, d.h. wenn der Gläubiger eine Mindestrate von 10 Euro fordert und sich nicht runter handeln lässt, so haben Sie zwei Möglichkeiten.
Entweder verpflichten Sie sich anhand einer Ratenzahlungsvereinbarung diesen Betrag abzustottern oder Sie unterschreiben nichts, und der Betrag wird in einem fällig. Bezüglich der Bemerkung: "Schade, dass Niki (übrigens mit zwei "K", aber wir wollen mal nicht kleinlich sein) nicht versteht...
Was ich bei allem nicht verstehe, liebe Frau B., ist, dass Sie von Anfang an nicht mit offenen Karten gespielt haben und dass von Ihnen jedesmal etwas anderes behauptet wurde. Und man mittlerweile gar nicht mehr weiß, was man und vor allem ob man Ihnen überhaupt noch glauben darf.
Ich wünsche Ihnen trotz aller Schwierigkeiten und Differenzen, dass es Ihnen gelingt die Probleme in den Griff zu bekommen. Bleiben Sie auf dem rechten Weg. Alles Gute!
Ich weiß nicht, ob es Ihnen hilft, aber ich habe noch vor ein paar Tagen von einem Rechtsanwalt hier bei Reclabox gelesen, dass es für eine Pfändung (und nichts anderes macht Herr N. A. bei Ihnen) immer erstmal einem vollstreckbaren Titel bedarf. Des weiteren weiß ich aus der gleichen Beschwerde, dass Pfändungen nur von Gerichtsvollziehern o. ä. durchgeführt werden dürfen. Alles andere wäre so was wie Selbstjustiz. Machen Sie sich mal schlau...
Und noch mal: Manchmal kommen Menschen in echt schlechten Situationen, aber auch wenn hier JEDER natürlich Recht hat, der mit klugen Sprüchen um die Ecke kommt, was man alles vorher hätte tun müssen und können, um das alles hätte verhindern zu können, passieren solche Situationen trotzdem jeden Tag. Alle Kritiker haben selbstverständlich Recht! Darauf herum zu hacken, hilft jetzt aber KEINEM, darum denken Sie bitte alle kurz mal nach, ob der Lösungsvorschlag von Frau B. wirklich das Schlechteste ist oder ob man Frau B. wenigstens nicht dabei behindert, die Karre alleine aus dem Dreck zu ziehen, wenn man ihr schon nicht wirklich dabei helfen kann.
Einen schönen Tag...
Wenn es hier tatsächlich zu einer Insolvenz gekommen ist, wird ein gerichtlich bestellter Konkursverwalter schon früh genug nach der Bankverbindung fragen. Aber ich bezweifle in diesem Fall, ob da überhaupt mangels Masse noch etwas zu verteilen ist.
Ansonsten können Sie Ihren verprellten Kunden ja VR-Schecks schicken.
Leider ist es nicht so ganz richtig, was Sie so schildern.
Es gibt ein Zurückbehaltungsrecht, siehe hier :
de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht
Also ist es rechtens, wenn Herr A. Ware zurückbehält, wenn ihm aus einem Vertrag heraus Geld zusteht.
Nur mal so als Schlaumeier,hi.
Im Insolvenzverfahren übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Verwalter alle Vermögenswerte der Firma. Darlehen, die z.B. der Inhaber aus der Firma erhalten hat, wird der Insolvenzverwalter zurückfordern. Er wird auch prüfen, wieviel Geld aus der Firma entnommen wurde.
Dem Insolvenzverfahren wird oft ein sogenanntes Insolvenzeröffnungsverfahren vorgeschaltet. In dieser Phase macht sich der Verwalter ein Bild über die verfügbare Masse (Vermögenswerte) und die Schulden des Unternehmens. Darüber fertigt er ein Gutachten. Reicht die Masse zur Deckung der Verfahrenskosten, wird das Verfahren durchgeführt. Ansonsten kann das Verfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Im Insolvenzverfahren (Hauptverfahren) können Geschädigte (Gläubiger) beim Verwalter ihre Forderungen anmelden. (Häufig geht das auch bequem online.) Wenn die Buchhaltung des Schuldners stimmt, werden sie auch direkt angeschrieben. Im Laufe des Verfahrens werden dann die Gläubiger aus der noch vorhandenen Masse anteilig entschädigt. Wurde der Firma unzulässig Geld oder Sachwerte entzogen, dann wird der Insolvenzverwalter auch mit rechtlichen Mitteln versuchen, dieses Geld von den Schädigern wieder einzufordern.
Im Insolvenzverfahren spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte vorher ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat oder nicht. Die Forderungen werden gleichwertig behandelt. Kurz vor einer Insolvenz sollte man abwägen, ob die Ausgaben für ein gerichtliches Mahnverfahren noch eine lohnende Investition sind.
ich habe Ihnen letzte Woche zur Abwendung der Insolvenz einen Vorschlag gemacht. Da leider die wenigsten auf mein Angebot eingehen wollten, blieb es mir leider nicht erspart heute den Gang zum Insolvenzgericht Ludwigsburg zu gehen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Nun ist es also nur noch eine Frage der Zeit bis mir ein Insolvenzverwalter zugeteilt wird, der sich dann natürlich zur Klärung der Modalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bis dahin müssen wir nun warten.
Ich hatte mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Ich habe nun die letzten Tage versucht zusätzliche Liquidität zu schaffen.
Leider ist mir dies jedoch nicht gelungen. Daher war dies heute ein schwerer Gang.
Es tut mir sehr leid, dass es nun so enden muss.
Mit freundlichen Grüßen
B.B.
Amtsgericht Ludwigsburg
Beschluss vom 11.09.2009
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der
Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck
wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
und
Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart, Tel.: xxx
zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Wie Sie auf derartige Vermutungen kommen, möchte ich gar nicht wissen. Vielleicht sollten Sie sich nochmal alle Kommentare genaustens durchlesen. Es könnte ja sein, dass Sie doch noch bemerken, dass ich kein "Fürsprecher" dieser Geschäftspraktiken bin.