Wemax GmbH (Halle)
Fraghaftes Knöllchen
Glückwunsch zur Akquirierung mehrerer "Strafzettel" am Ostermontag auf einem frei zugänglichem Parkplatz vor einer, an diesem Feiertag natürlich geschlossen Apotheke am Klinikum in Kröllwitz. Ich grübele immer noch wo sich ihre Leute versteckt haben, um mir in relativ kurzer Zeit ein Knöllchen zu verpassen! Ich hoffe Sie (Entscheidungsträger) und Ihre Mitarbeiter haben auch in Zukunft so viel Glück. Weiterhin hoffe ich inständig, dass Ihnen, wo auch immer, gleiches widerfährt!
Ich werde mich morgen erkundigen, ob Ihre Strafgebühr gerechtfertigt und Ihr Hinweisschild groß genug ist!
Bis dahin an alle Anderen parkt nicht auf Wemax-Parkplätzen!
30.03.2016 | 15:37
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Beschwerdeführer,
Sie können sicher sein, dass unsere Beschilderung dieses Privatgrundstückes groß genug (120 cm x 80 cm) und die Erhebung einer Vertragsstrafe bei widerrechtlicher Benutzung rechtmäßig ist.
Im Übrigen ist es völlig irrelevant, um welchen Kalendertag oder um welche Uhrzeit es sich handelt. Sie haben auf einem Privatgrundstück, das noch dazu deutlich gekennzeichnet ist, schlicht und einfach nicht zu parken. In unmittelbarer Nähe befindet sich zu diesem Zweck ein Parkhaus.
Im Übrigen hoffen wir, dass viele Autofahrer Ihren gut gemeinten Ratschlag zum Schluss beherzigen. Das erspart uns viel Arbeit und Ärger mit unseren zahlenden Mietern.
Mehr als eine solch herablassende Antwort hatte ich nicht erwartet!
Schade nur das ich an dem Tag nicht das Auto meiner Freundin genommen hab, da wäre ich der Zahlungsaufforderung NIE nachgekommen (von wegen Halter und Fahrer bezogene Strafe)!
Ansonsten bin ich ja der Meinung wer Gutes tut dem passiert auch Gutes und wer Schlechtes tut.
In diesem Sinne.